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Guten Tag,
wir haben folgende Diskussion :
darf man eine Betriebsfunktion an einer Maschine durch betätigen des Not Halt auslösen ?
Konkret geht es um die Entriegelung einer Schutztür.
Ich bin der Meinung das Not Halt ausschließlich zum Stillsetzen im Notfall vorgesehen ist,
nicht aber um noch "nebenbei" irgendwelche Funktionen auszulösen.
Weitere Frage zun Not Halt :
Es gibt doch die Stopp-Kategorie 0, 1 und 2. In der EN 13850 werden aber nur die Kategorie
0 und 1 beschrieben. Ist ein Stopp 2 (wie er in sicheren Antrieben vorkommt, die den Antrieb
zwar anhalten, aber keine Energietrennung durchführen) als Not Halt überhaupt zulässig ?
Danke im Voraus für Antworten
wir haben folgende Diskussion :
darf man eine Betriebsfunktion an einer Maschine durch betätigen des Not Halt auslösen ?
Konkret geht es um die Entriegelung einer Schutztür.
Ich bin der Meinung das Not Halt ausschließlich zum Stillsetzen im Notfall vorgesehen ist,
nicht aber um noch "nebenbei" irgendwelche Funktionen auszulösen.
Weitere Frage zun Not Halt :
Es gibt doch die Stopp-Kategorie 0, 1 und 2. In der EN 13850 werden aber nur die Kategorie
0 und 1 beschrieben. Ist ein Stopp 2 (wie er in sicheren Antrieben vorkommt, die den Antrieb
zwar anhalten, aber keine Energietrennung durchführen) als Not Halt überhaupt zulässig ?
Danke im Voraus für Antworten