RoHS Anwendungsbereich

stevenn

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Hallo zusammen,

die Fragen klingen erstmal einfach. Ich komme aber zu keinem nachweisbaren Ergebnis, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Kernthema: Welche Produkte fallen unter die RoHS?
Grundsätzlich ist ja die Rede von Elektro- und Elektronikgeräten (Artikel 2(1)). Die Definition von Elektro- und Elektronikgeräte ist,: Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1 000 Volt bzw. Gleichstrom von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind;

Die Fragen dazu:
1. Fällt ein USB-Kabel unter die RoHS?
2. Ich finde in der RoHS keine Abgrenzung zu Komponenten. Fallen Komponenten, wie z.B. ein Kondensator unter die RoHS?
3. Wenn Kondensatoren nicht unter die RoHS fallen würden, würde ja das Produkt (z.B. Waschmaschine) in dem der Kondensator eingebaut ist unter die RoHS fallen. Somit muss der Kondensator ja indirekt sowieso alle Werte der RoHS einhalten oder nicht?

Mit nachweisbaren Ergebnis meine ich, z.B. den Ausschluss von z.B. Komponenten durch die RoHS, einen Leitfaden, oder einer offiziellen Behörde. Oder eine bessere Definition eines Gerätes, denn z.B. ein USB Kabel würde meiner Meinung nach, nach der obigen Definition auch ein Gerät sein (Übertragung Ströme und kleiner 1000V)

Ergänzung (09:02 Uhr):
Die EMV-Richtlinie hat meiner Ansicht nach eine bessere Beschreibung für ein Gerät:
„Gerät“: ein fertiger Apparat oder eine als Funktionseinheit auf dem Markt bereitgestellte Kombination solcher Apparate, der bzw. die für Endnutzer
Hier zählt ein Kondensator z.b. eher nicht dazu. Ein USB-Kabel dagegen meiner Ansicht nach, schon.
Diese Definition gilt aber nur für EMV
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Stevenn,

also ich würde mal beim TÜV nachfragen, bei dem man diese RoHs Zertifikate auch bestellen/prüfen lassen kann.
Es geht ja darum, gefährliche Substanzen in Elektroartikeln zu beschränken. Dazu gehören schon mal alle elektronischen Komponenten wie Kondensatoren und Widerstände und alles was noch so auf den Leiterplatten ist. Kondensatoren(Elkos) sind ja schon mit Flüssigkeiten gefüllt. Aber auch andere Substanzen zB. im Lötzinn(früher Blei) etc.
Also in einer Waschmaschine sind derartige Teile drin, weswegen diese schon mal ein Rohs Zert. braucht.
Aber auch für einzelne Bauteile wie Kondensatoren gilt dies. Wenn man mal googelt und nach Kondensatoren sucht die man kaufen kann, so steht da oft bei "RoHs-konform". Gleiches wird wohl bei Lötzinn auch zu finden sein.
Aber wie gesagt, vielleicht mal beim Tüv nachfragen. Ich vermute dass der Tüv auch eine Art Liste hat, welche Bauteile eines Elektrogerätes so geprüft werden müssen.

Das Interpretieren von Normen ist manchmal so uneindeutig und verwirrend wie Gesetzestexte.

Viele Grüße Alex
 
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...
Aber auch für einzelne Bauteile wie Kondensatoren gilt dies. Wenn man mal googelt und nach Kondensatoren sucht die man kaufen kann, so steht da oft bei "RoHs-konform". Gleiches wird wohl bei Lötzinn auch zu finden sein.
...
hi Alex, danke für deine Rückmeldung.
ja man findet Kondensatoren mit, aber auch ohne diesen Hinweis. Man findet auch Konformitätserklärungen zu Komponenten und USB-Kabeln, bei denen RoHS eingehalten ist, man findet aber auch Konformitätserklärungen auf denen dann nur die EMV-Richtlinie steht.

Ich freue mich auf weitere Rückmeldungen.
 
Also ich weiß nicht, ob sich zwischenzeitlich was geändert hat aber meine letzte Info ist, dass es keine Pflicht ist dieses RoHs Kennzeichen auf dem Produkt oder der Verpackung anzugeben. Ich bin mir grad nicht sicher ob das bei RoHs oder REACH Verordnung war, ich glaube reach, da darf man dieses Zeichen NICHT zusätzlich zum CE anbringen, da bei CE Kennzeichnung diese "Unterzertifikate" obligatorisch sind. Somit sind doppelte Angaben Abmahn- gefährdet. Ich weiß nicht ob das RoHs auf der Konformitätserklärung drauf stehen muss.
Wichtig bei RoHs ist, zB. beim Import, dass der Zoll die entsprechenden Nachweise bei Einfuhr vorliegen hat.
Viele Hersteller geben diese Siegel aber sehr gerne auf dem Produkt und der Verpackung an, vor allem beim Import chinesischer Ware muss man aufpassen. Die bringen so viel Label an nach dem Motto "viel hilft viel" an und das kann Ärger geben.
Ich würde davon ausgehen, dass es auch für Teile wie USB Kabel RoHs Zertifikate gibt. Ich kenne die Richtlinie nicht aber geht es nicht auch darum, dass beim Verdampfen von Teilen eben giftige Dämpfe freiwerden können!?. Ein USB Kabel kann durch Überstrom theoretisch abrauchen. Würde für mich Sinn ergeben, wenn es darunter fällt. Ich würde tatsächlich den TÜV kontaktieren.

VG
 
Also ich weiß nicht, ob sich zwischenzeitlich was geändert hat aber meine letzte Info ist, dass es keine Pflicht ist dieses RoHs Kennzeichen auf dem Produkt oder der Verpackung anzugeben. Ich bin mir grad nicht sicher ob das bei RoHs oder REACH Verordnung war, ich glaube reach, da darf man dieses Zeichen NICHT zusätzlich zum CE anbringen, da bei CE Kennzeichnung diese "Unterzertifikate" obligatorisch sind. Somit sind doppelte Angaben Abmahn- gefährdet. Ich weiß nicht ob das RoHs auf der Konformitätserklärung drauf stehen muss.
Wichtig bei RoHs ist, zB. beim Import, dass der Zoll die entsprechenden Nachweise bei Einfuhr vorliegen hat.
Viele Hersteller geben diese Siegel aber sehr gerne auf dem Produkt und der Verpackung an, vor allem beim Import chinesischer Ware muss man aufpassen. Die bringen so viel Label an nach dem Motto "viel hilft viel" an und das kann Ärger geben.
Ich würde davon ausgehen, dass es auch für Teile wie USB Kabel RoHs Zertifikate gibt. Ich kenne die Richtlinie nicht aber geht es nicht auch darum, dass beim Verdampfen von Teilen eben giftige Dämpfe freiwerden können!?. Ein USB Kabel kann durch Überstrom theoretisch abrauchen. Würde für mich Sinn ergeben, wenn es darunter fällt. Ich würde tatsächlich den TÜV kontaktieren.

VG
danke für deine Einschätzung. leider sind das auch nur Vermutungen, was mir nicht sehr viel weiterhilft. In der Normen- und Richtlinienwelt würden für mich viele Sachen Sinn ergeben, wird aber letztlich doch anders geregelt.
ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstanden habe, aber nur kurz der Hinweis, wenn ein Produkt unter die RoHS fällt, dann muss es ein CE-Kennzeichen tragen. darum geht es mir erstmal nicht, mir geht es um den Anwendungsbereich, wie im ersten post beschrieben.

also danke für deine Rückmeldung.
kennt sonst jemand eine Quelle, in der mein Problem behandelt wird?
 
Wir hatten gestern einen Vortrag über die REACH-Verordnung, schlägt ja in die gleiche Kerbe oder?

Eine Frage war, wie man mit Gebrauchtmaschinen umgeht: kurze und schlichte Antwort war, dass es keine Ausnahmen gibt.

Spannendes Thema.
 
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Moin,

also auch wenn dich das offiziell nicht weiterbringt aber mir sind seit dem Thema ein Netzwerkkabel und eine Speicherkarte in die Hände gefallen auf denen bei beiden RoHs zert. steht. Scheint also offensichtlich auch für passive Elemente zu gelten.

VG
 
Moin,

also auch wenn dich das offiziell nicht weiterbringt aber mir sind seit dem Thema ein Netzwerkkabel und eine Speicherkarte in die Hände gefallen auf denen bei beiden RoHs zert. steht. Scheint also offensichtlich auch für passive Elemente zu gelten.

VG
du hast recht, bringt mich zwar offiziell nicht weiter, aber du bestätigst meine teilweisen Beobachtungen. ab und zu sehe ich Konformitätserklärungen mit und ab und zu ohne RoHS. ich würde es halt gerne richtig machen. es kann doch nicht sein, dass ich der erste bin, der die Frage stellt, ob ein Kabel oder so etwas wie ein Kondensator unter die RoHS fällt?!? Oder ich bin einfach nicht fähig genug ausreichend zu recherchieren?!?!
 
Mach dir nichts draus. Wenn ich vor einem Problem einer Herausforderung stehe, insbesondere beim Thema Sicherheit frage ich mich auch sehr oft: Ich kann doch nicht der Erste sein... der diese Frage hat?!

was du suchst ist quasi eine Liste mit den geforderten Teilen, am besten eine Art digitales Register im Netz(am besten kostenlos)
Das wäre jetzt auch meine Denke, das Thema ist so alt, da muss es massig Info geben und Leute die sich auskennen...

Weiterhin viel Erfolg
 
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Da die RoHS-Stoffe auch unter die REACH-Bestimmungen fallen, müsstest du dein Produkt hier finden können.

Wir haben für die Automation mal ein paar Stichproben bei Siemens gezogen und da waren alle Stichproben aktueller Produkte abgedeckt.
Z.B. 3SK1111
7439-92-1 > 0, 1 % (w / w)
1317-36-8 > 0, 1 % (w / w)
80-05-7 > 0, 1 % (w / w)

Bei Weidmüller hab ich auch ein paar Sachen angeschaut, war überall entweder eine Unbedenklichkeitserklärung oder eine Angabe dabei wie
Reach-SVHCLead 7439-92-1
SCIP2f6dd957-421a-46db-a0c2-cf1609156924

Gerade bei kleineren Herstellern sucht man oft vergeblich. Ich häng da jetzt keinen an den Nagel.

Aber wir sind veranlasst worden, die Hersteller in den nächsten Jahren zu bereinigen so dass wir am Ende für alle Teile die wir verbauen die RoHS und REACH Daten haben.
Ziel ist es halt von der EU seinen Markt vor giftigem Billig-Schrott zu schützen, bin mal gespannt wie gut das gelingt!

Nachtrag:
Gemäß REACH Art. 33 (2) müssen Händler, Hersteller und Importeure dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber Auskunft geben – unabhängig von einem möglichen Kauf. Die Auskunftspflicht gilt, sobald die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Massenprozent überschreitet.
(Steht frei nicht unter der Rubrik Fun zum Feierabend! Sondern hier: https://www.umweltbundesamt.de/ausk...raucher#informationen-zu-den-auskunftsrechten).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich leite mal ab, wie man solche Fragestellungen löst, denn schwer ist das nun wirklich nicht:
-„Welche Produkte fallen unter die RoHS?“
Alle, für die RoHS zutrifft und keine Ausnahmeregelung gilt.
Damit fallen praktisch alle elektrotechnischen Artikel darunter bis auf Komponeten für große Maschinen und ein paar Sonderanwendungen.

-Fällt ein USB-Kabel unter die RoHS?
Hat sich damit wohl erklärt: Selbstverständlich.

-„Ich finde in der RoHS keine Abgrenzung zu Komponenten. Fallen Komponenten, wie z.B. ein Kondensator unter die RoHS?“
Die Abgrenzung fehlt in der RoHS-RL, weil es nur für Produkte gilt. Komponenten, welche für solche Produkte gedacht sind, müssen RoHS allerdings einhalten, denn sonst kann es das Produkt ja nicht. Im Umkehrschluss bedeutet es, dass RoHS für alle zur Verwendung mit RoHS-pflichtigen Produkten gedachte Komponenten gilt.

Der Unterschied ergibt sich erst mit der Deklarationspflicht. Eine Komponente (sofern diese für eine elektrische Verendung gedacht ist) muss RoHS einhalten, benötigt aber keine Konformitätserklärung darüber. Ein Produkt – wozu das USB-Kabel zählt – muss ein CE erhalten und dazu eine Konformitätserklärung.

Die Definition eines Gerätes findet sich aus irgend einem Grund in keiner Richtlinie/Verordnung. Nur die ProduktSV gibt (nicht allzu hilfreiche) Hinweise.
Gerichtsurteile haben etwas Klärung gebracht. Danach ist alles ein Produkt, was ein für eine Richtlinie/VO eigenständig prüfbares Merkmal besitzt. In einem Prozess ging es um eine Schutzerdungsschelle. Deren konstruktiv richtig aufgebaute Eigenschaft ist eigenständig prüfbar. Ein CINCH/Klinkenadapter ist eindeutig ein Produkt. Fertig konfektionierte Adapterkabel auch. Eine elektrische Baugruppe ebenfalls.
 
Ich leite mal ab, wie man solche Fragestellungen löst, denn schwer ist das nun wirklich nicht:
aha ein Vollprofi, wirklich sehr sympatisch wie du deine Antwort beginnst.
dann zerpflücke ich mal die Antwort von unseren Vollprofi, für den das alles "wirklich nicht" so schwierig ist.
-„Welche Produkte fallen unter die RoHS?“
Alle, für die RoHS zutrifft und keine Ausnahmeregelung gilt.
Damit fallen praktisch alle elektrotechnischen Artikel darunter bis auf Komponeten für große Maschinen und ein paar Sonderanwendungen.
Also es gilt praktisch für alle elektrotechnischen Artikel außer "Komponenten für große Maschinen und ein paar Sonderanwendungen"?
hm, ist ein Transistor oder ein Kondensator ein elektrotechnischer Artikel?!?
-Fällt ein USB-Kabel unter die RoHS?
Hat sich damit wohl erklärt: Selbstverständlich.
naja selbstverständlich, deswegen widmet die europäische Kommission dem Thema Kabel ein eigenes Kapitel in den FAQ´s. weil es ja so selbstverständlich ist. ups, wenn man dieses Kapitel liest, muss man wohl doch unterscheiden, so viel zu deinem "selbstverständlich"
-„Ich finde in der RoHS keine Abgrenzung zu Komponenten. Fallen Komponenten, wie z.B. ein Kondensator unter die RoHS?“
Die Abgrenzung fehlt in der RoHS-RL, weil es nur für Produkte gilt. Komponenten, welche für solche Produkte gedacht sind, müssen RoHS allerdings einhalten, denn sonst kann es das Produkt ja nicht.
ja wie jetzt? jetzt sind wir bei Produkten? ich dachte für alle elektrotechnischen Artikel, ist doch wirklich nicht so schwer.
Im Umkehrschluss bedeutet es, dass RoHS für alle zur Verwendung mit RoHS-pflichtigen Produkten gedachte Komponenten gilt.
was bedeutet bei dir denn, "wenn RoHS gilt"? also wenn bei mir RoHS gilt, dann muss ein CE drauf.
Der Unterschied ergibt sich erst mit der Deklarationspflicht. Eine Komponente (sofern diese für eine elektrische Verendung gedacht ist) muss RoHS einhalten, benötigt aber keine Konformitätserklärung darüber. Ein Produkt – wozu das USB-Kabel zählt – muss ein CE erhalten und dazu eine Konformitätserklärung.
aha, stimmt ja, der Transistorhersteller weiß ja genau für was sein Produkt so eingesetzt wird, deswegen muss er RoHS einhalten. naja warte mal, oder muss derjenige der den Transistor kauft und in sein Produkt einbaut darauf achten, ob der Transistor RoHS-konform ist? also davon zu sprechen, dass ein Transistor RoHS einhalten muss,->
Eine Komponente (sofern diese für eine elektrische Verendung gedacht ist) muss RoHS einhalten,
oder "kann" sind dann doch zwei verschiedene Dinge. Laut RoHS kann ich Nicht-konforme Transistoren, Kondensatoren (Komponenten) auf den Markt bringen wie ich will. (was übrigens auch genügend Hersteller machen)
Die Definition eines Gerätes findet sich aus irgend einem Grund in keiner Richtlinie/Verordnung.
Ich dachte, dass ist alles wirklich nicht so schwer?
Nur die ProduktSV gibt (nicht allzu hilfreiche) Hinweise.
Gerichtsurteile haben etwas Klärung gebracht. Danach ist alles ein Produkt, was ein für eine Richtlinie/VO eigenständig prüfbares Merkmal besitzt. In einem Prozess ging es um eine Schutzerdungsschelle. Deren konstruktiv richtig aufgebaute Eigenschaft ist eigenständig prüfbar. Ein CINCH/Klinkenadapter ist eindeutig ein Produkt. Fertig konfektionierte Adapterkabel auch. Eine elektrische Baugruppe ebenfalls.
Erklärst du jetzt hier den Begriff "Gerät" oder "Produkt"?

Was macht denn der Satz "Optical cables are not EEE and therefore not in scope of RoHS 2." in den FAQ´s?

na zum Glück ist das alles nicht so schwierig. wenn ich nach dem Motto lebe "ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt", ist das alles wirklich nicht schwierig.(y)
vielen Dank für deine tolle Einleitung deiner Antwort und vielen Dank für deine wirklich kompetente Antwort.
und entschuldigung, dass ich eine Frage gestellt habe, die wirklich nicht so schwierig zu lösen ist.

*vielleicht ist an der einen oder anderen Stelle Ironie versteckt, dürft ihr behalten, falls ihr sie findet :ROFLMAO:
 
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Es freut einen Kommentierer, wenn sein Kommentar Beachtung findet. Ihre Beachtung ist allerdings ein Beispiel, wie man einfache Themenstellungen verkomplizieren kann.
Dachte, erklärt zu haben, wie man Ihre Fragestellungen pragmatisch angeht. Und so versuche ich mal, meine in Ihrem Antwortkommentar „zerpflückte“ Darstellung wieder zusammenzusetzen:

Ihre Frage war:-„Welche Produkte fallen unter die RoHS?“
Meine ürsprüngliche Antwort: Alle, für die RoHS zutrifft und keine Ausnahmeregelung gilt. …
Ihre „Zerpflückung“ dazu: hm, ist ein Transistor oder ein Kondensator ein elektrotechnischer Artikel?!?
Nun meine ergänzende Erklärung: In der RoHS liest man, dass alles, was mit Strom zu tun hat, darunter fällt.
Zitierung: RoHS-RL: „Geltungsbereich (1) Diese Richtlinie gilt vorbehaltlich des Absatzes 2 für Elektro- und Elektronikgeräte, die in die in Anhang I aufgeführten Kategorien fallen.“
Meiner unmaßgeblichen Kenntnis als Hochschulabsolvent Elektrotechnik machen beide von Ihnen gelisteten Elektrobauteile nur mit Strom einen Sinn.
Denke, der Rest erklärt sich damit.

Ihre Frage war: Fällt ein USB-Kabel unter die RoHS?
Meine ursprüngliche Antwort: … Hat sich damit wohl erklärt: Selbstverständlich.
Ihre „Zerpflückung“ dazu: naja selbstverständlich, deswegen widmet die europäische Kommission dem Thema Kabel ein eigenes Kapitel in den FAQ´s. weil es ja so selbstverständlich ist. ups, wenn man dieses Kapitel liest, muss man wohl doch unterscheiden, so viel zu deinem "selbstverständlich"
Nun meine ergänzende Erklärung: Die FAQs stammen von 2012. Zwischenzeitlich sind viele in der Anwendung von RoHS kenntnisreicher geworden und trauen sich, solche Fälle ohne diese teils kompliziert umschreibenden FAQs anzugehen.
Solche sagen sich: Hat ein Elektrokabel mit Strom zu tun? Scheint so zu sein. Konsequenz: Ein solches fällt unter RoHS.
Vorsichtshalber schaut man noch in der RL selbst nach. Dort steht:
Artikel 4 Vermeidung: (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln … keine der in Anhang II aufgeführten Stoffe enthalten
Ich persönlich habe noch niemanden getroffen, der das auch nur entfernt in Frage gestellt hat.

Ihre Frage war: „Ich finde in der RoHS keine Abgrenzung zu Komponenten. Fallen Komponenten, wie z.B. ein Kondensator unter die RoHS?“
Meine ursprüngliche Antwort: Die Abgrenzung fehlt in der RoHS-RL, weil diese nur für Produkte gilt. Komponenten, welche für solche Produkte gedacht sind, müssen RoHS allerdings einhalten, denn sonst kann es ein damit erstelltes Produkt ja nicht.
Ihre „Zerpflückung“ dazu: ja wie jetzt? jetzt sind wir bei Produkten? ich dachte für alle elektrotechnischen Artikel, ist doch wirklich nicht so schwer.
Nun meine ergänzende Erklärung: Wenn man etwas partout verkomplizieren will, kommt man halt schwer zur einfachen Lösung. Deshalb nochmal:
Die RoHS-RL kennt nur Produkte, weil die Schadstoffvorschriften nur für Produkte gelten. Wer mitdenkt kommt aber zu dem Schluss, dass sich mit Komponenten, welche RoHS nicht einhalten, ganz einfach niemals RoHS-einhaltende Produkte bilden lassen. Und zwar grundsätzlich, weil die Vereinzelungspflicht beim Messen selbst wenn es nur eine allerkleinste Komponente und darin nur eine klitzekleine Trennschicht betrifft, eine RoHS-Erfüllung des Produktes ausschließt.
Also hat es sich eingebürgert, dass auf dem Markt von seriösen Händlern ausschließlich elektrotechnische Komponenten verkauft werden, welche RoHS einhalten „RoHS compliant“. Andere sind ja definitiv unbrauchbar.
Und damit erklärt sich, dass ein Kondensator welcher RoHS nicht einhält, in der EU niemals als Kondensator, also unter Spannung, verwendet werden darf. Folgerung: Ein Kondensator muss RoHS einhalten, weil er sonst für die Funktion eines elektrotechnischen Produktes verboten ist.
Die RoHS geht davon aus, dass jeder das so ableitet und hat sich die Erklärung dazu gespart.

Meine ursprüngliche Antwort: Im Umkehrschluss bedeutet es, dass RoHS für alle zur Verwendung mit RoHS-pflichtigen Produkten gedachte Komponenten gilt.
Ihre „Zerpflückung“ dazu: was bedeutet bei dir denn, "wenn RoHS gilt"? also wenn bei mir RoHS gilt, dann muss ein CE drauf.
Nun meine ergänzende Erklärung: Bitte immer zwischen der technischen Verpflichtung und der Deklarationspflicht unterscheiden.
Wiederholung: Für Bauteile/Komponenten gelten die Grenzwerte von RoHS, sofern diese zur Verwendung in elektrischen Produkten geeignet sein sollen. Das ist aber nicht deklarationspflichtig. Es kann, muss aber nicht dabeistehen. Es ist erlaubt, dass dazu nachgefragt werden muss. Soweit wahlfrei. Nicht wahlfrei ist: Es darf nicht mittels CE-Zeichen deklariert werden, das wäre ein Zeichenmissbrauch.
Unabhängig deklarationspflichtig ist allerdings REACH. Was RoHS nicht einhält, hält die Grenzwerte deren SVHC-Liste auch nicht ein und dies ist zu deklarieren. Das gilt auch für Komponenten.
Für Produkte wiederum ist RoHS verbindlich und gelten die Grenzwerte. Dies ist mittels CE-Zeichen und einer Konformitätserklärung auszuweisen.
Ist doch nicht wirklich schwierig?

Meine ursprüngliche Antwort war: Der Unterschied ergibt sich erst mit der Deklarationspflicht. Eine Komponente (sofern diese für eine elektrische Verendung gedacht ist) muss RoHS einhalten, benötigt aber keine Konformitätserklärung darüber. Ein Produkt – wozu das USB-Kabel zählt – muss ein CE erhalten und dazu eine Konformitätserklärung.
Ihre „Zerpflückung“ dazu: aha, stimmt ja, der Transistorhersteller weiß ja genau für was sein Produkt so eingesetzt wird, deswegen muss er RoHS einhalten. naja warte mal, oder muss derjenige der den Transistor kauft und in sein Produkt einbaut darauf achten, ob der Transistor RoHS-konform ist? also davon zu sprechen, dass ein Transistor RoHS einhalten muss,->
Eine Komponente (sofern diese für eine elektrische Verendung gedacht ist) muss RoHS einhalten, oder "kann" sind dann doch zwei verschiedene Dinge. Laut RoHS kann ich Nicht-konforme Transistoren, Kondensatoren (Komponenten) auf den Markt bringen wie ich will. (was übrigens auch genügend Hersteller machen)
Nun meine weitere Erklärung dazu: Nun wiederholen sich von Ihnen bereits vorgebrachte „Entrüstungen“. Wegen der teils anderen Betrachtungsweisen erkläre ich es aber:
Ich weiß nicht, ob wirklich „genügend“ Hersteller nicht RoHS-konforme Komponenten auf den Markt bringen. RoHS-vergleichbare Regelungen gibt es in vielen Ländern rund um die Welt. Es ist also keine „Domäne“ der EU. Es wäre für den Hersteller (in der Regel wohl dem Importeur) auf Dauer eher selbstmörderisch, elektrische Komponenten ohne RoHS-Grenzwerteeinhaltungen zu verkaufen.
Aber grundsätzlich darf man nicht RoHS-einhaltende Komponenten verkaufen. Zum Beispiel für den Export. Man darf sie halt in der EU nicht zum Einbau in elektrische Produkte weiterverwenden.
Sorgfältige Weiterverarbeiter lassen sich auch wirklich RoHS explizit bestätigen (obwohl es wegen REACH eigentlich daran erkannt werden kann, doch „wer“ hält REACH bei Elektroartikeln wirklich sorgfältig genug ein). Distributoren machen es aus diesen Gründen in der Regel von sich aus.

Meine ursprüngliche Antwort war: Die Definition eines Gerätes findet sich aus irgend einem Grund in keiner Richtlinie/Verordnung. Ich dachte, das ist alles wirklich nicht so schwer? ...
Nur die ProduktSV gibt (nicht allzu hilfreiche) Hinweise.
Gerichtsurteile haben etwas Klärung gebracht. Danach ist alles ein Produkt, was ein für eine Richtlinie/VO eigenständig prüfbares Merkmal besitzt. In einem Prozess ging es um eine Schutzerdungsschelle. Deren konstruktiv richtig aufgebaute Eigenschaft ist eigenständig prüfbar. Ein CINCH/Klinkenadapter ist eindeutig ein Produkt. Fertig konfektionierte Adapterkabel auch. Eine elektrische Baugruppe ebenfalls.
Ihre „Zerpflückung“ dazu: Erklärst du jetzt hier den Begriff "Gerät" oder "Produkt"?
Nun meine weitere Erklärung dazu: Das ist unwichtig. Beide Begriffe beschreiben die gleichen Anforderungen.

Ihre weitere „Zerpflückung“: Was macht denn der Satz "Optical cables are not EEE and therefore not in scope of RoHS 2." in den FAQ´s?
Nun meine weitere Erklärung dazu: Wenn man genervt ist, neigt man leicht zu Überreaktionen und sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
RoHS gilt ausschließlich für Produkte, welche Verbindung mit Stromfluss haben. Durch optische Kabel fließt halt kein Strom. Deshalb folgert die FAQ recht schlüssig, dass optische Kabel nicht unter RoHS fallen.
Man kommt eventuell durcheinander, weil Leitungen in einem Produkt Komponenten sind. „Kabel“ sind aber explizit definiert.

Ihre weitere „Zerpflückung“: na zum Glück ist das alles nicht so schwierig. wenn ich nach dem Motto lebe "ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt", ist das alles wirklich nicht schwierig.(y
Nun meine weitere Erklärung dazu: Konformitätsarbeit ist nicht einfach. Ich sage nur, dass RoHS in dem Komplex zu den einfacheren „Übungen“ gehört und sich anhand des Richtlinientextes ganz gut plausibilisieren lässt. Man kann sich natürlich auch darüber aufregen, dass jemand darauf hinweist und zeigt, wie es anders geht. Aber vielleicht helfen meine Erläuterungen zu RoHS anderen Forumlesern mit ähnlichen Fragestellungen.
 
Es freut einen Kommentierer, wenn sein Kommentar Beachtung findet. Ihre Beachtung ist allerdings ein Beispiel, wie man einfache Themenstellungen verkomplizieren kann.
Dachte, erklärt zu haben, wie man Ihre Fragestellungen pragmatisch angeht. Und so versuche ich mal, meine in Ihrem Antwortkommentar „zerpflückte“ Darstellung wieder zusammenzusetzen:

Ihre Frage war:-„Welche Produkte fallen unter die RoHS?“
Meine ürsprüngliche Antwort: Alle, für die RoHS zutrifft und keine Ausnahmeregelung gilt. …
Ihre „Zerpflückung“ dazu: hm, ist ein Transistor oder ein Kondensator ein elektrotechnischer Artikel?!?
Nun meine ergänzende Erklärung: In der RoHS liest man, dass alles, was mit Strom zu tun hat, darunter fällt.
Zitierung: RoHS-RL: „Geltungsbereich (1) Diese Richtlinie gilt vorbehaltlich des Absatzes 2 für Elektro- und Elektronikgeräte, die in die in Anhang I aufgeführten Kategorien fallen.“
Meiner unmaßgeblichen Kenntnis als Hochschulabsolvent Elektrotechnik machen beide von Ihnen gelisteten Elektrobauteile nur mit Strom einen Sinn.
Denke, der Rest erklärt sich damit.

Ihre Frage war: Fällt ein USB-Kabel unter die RoHS?
Meine ursprüngliche Antwort: … Hat sich damit wohl erklärt: Selbstverständlich.
Ihre „Zerpflückung“ dazu: naja selbstverständlich, deswegen widmet die europäische Kommission dem Thema Kabel ein eigenes Kapitel in den FAQ´s. weil es ja so selbstverständlich ist. ups, wenn man dieses Kapitel liest, muss man wohl doch unterscheiden, so viel zu deinem "selbstverständlich"
Nun meine ergänzende Erklärung: Die FAQs stammen von 2012. Zwischenzeitlich sind viele in der Anwendung von RoHS kenntnisreicher geworden und trauen sich, solche Fälle ohne diese teils kompliziert umschreibenden FAQs anzugehen.
Solche sagen sich: Hat ein Elektrokabel mit Strom zu tun? Scheint so zu sein. Konsequenz: Ein solches fällt unter RoHS.
Vorsichtshalber schaut man noch in der RL selbst nach. Dort steht:
Artikel 4 Vermeidung: (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln … keine der in Anhang II aufgeführten Stoffe enthalten
Ich persönlich habe noch niemanden getroffen, der das auch nur entfernt in Frage gestellt hat.

Ihre Frage war: „Ich finde in der RoHS keine Abgrenzung zu Komponenten. Fallen Komponenten, wie z.B. ein Kondensator unter die RoHS?“
Meine ursprüngliche Antwort: Die Abgrenzung fehlt in der RoHS-RL, weil diese nur für Produkte gilt. Komponenten, welche für solche Produkte gedacht sind, müssen RoHS allerdings einhalten, denn sonst kann es ein damit erstelltes Produkt ja nicht.
Ihre „Zerpflückung“ dazu: ja wie jetzt? jetzt sind wir bei Produkten? ich dachte für alle elektrotechnischen Artikel, ist doch wirklich nicht so schwer.
Nun meine ergänzende Erklärung: Wenn man etwas partout verkomplizieren will, kommt man halt schwer zur einfachen Lösung. Deshalb nochmal:
Die RoHS-RL kennt nur Produkte, weil die Schadstoffvorschriften nur für Produkte gelten. Wer mitdenkt kommt aber zu dem Schluss, dass sich mit Komponenten, welche RoHS nicht einhalten, ganz einfach niemals RoHS-einhaltende Produkte bilden lassen. Und zwar grundsätzlich, weil die Vereinzelungspflicht beim Messen selbst wenn es nur eine allerkleinste Komponente und darin nur eine klitzekleine Trennschicht betrifft, eine RoHS-Erfüllung des Produktes ausschließt.
Also hat es sich eingebürgert, dass auf dem Markt von seriösen Händlern ausschließlich elektrotechnische Komponenten verkauft werden, welche RoHS einhalten „RoHS compliant“. Andere sind ja definitiv unbrauchbar.
Und damit erklärt sich, dass ein Kondensator welcher RoHS nicht einhält, in der EU niemals als Kondensator, also unter Spannung, verwendet werden darf. Folgerung: Ein Kondensator muss RoHS einhalten, weil er sonst für die Funktion eines elektrotechnischen Produktes verboten ist.
Die RoHS geht davon aus, dass jeder das so ableitet und hat sich die Erklärung dazu gespart.

Meine ursprüngliche Antwort: Im Umkehrschluss bedeutet es, dass RoHS für alle zur Verwendung mit RoHS-pflichtigen Produkten gedachte Komponenten gilt.
Ihre „Zerpflückung“ dazu: was bedeutet bei dir denn, "wenn RoHS gilt"? also wenn bei mir RoHS gilt, dann muss ein CE drauf.
Nun meine ergänzende Erklärung: Bitte immer zwischen der technischen Verpflichtung und der Deklarationspflicht unterscheiden.
Wiederholung: Für Bauteile/Komponenten gelten die Grenzwerte von RoHS, sofern diese zur Verwendung in elektrischen Produkten geeignet sein sollen. Das ist aber nicht deklarationspflichtig. Es kann, muss aber nicht dabeistehen. Es ist erlaubt, dass dazu nachgefragt werden muss. Soweit wahlfrei. Nicht wahlfrei ist: Es darf nicht mittels CE-Zeichen deklariert werden, das wäre ein Zeichenmissbrauch.
Unabhängig deklarationspflichtig ist allerdings REACH. Was RoHS nicht einhält, hält die Grenzwerte deren SVHC-Liste auch nicht ein und dies ist zu deklarieren. Das gilt auch für Komponenten.
Für Produkte wiederum ist RoHS verbindlich und gelten die Grenzwerte. Dies ist mittels CE-Zeichen und einer Konformitätserklärung auszuweisen.
Ist doch nicht wirklich schwierig?

Meine ursprüngliche Antwort war: Der Unterschied ergibt sich erst mit der Deklarationspflicht. Eine Komponente (sofern diese für eine elektrische Verendung gedacht ist) muss RoHS einhalten, benötigt aber keine Konformitätserklärung darüber. Ein Produkt – wozu das USB-Kabel zählt – muss ein CE erhalten und dazu eine Konformitätserklärung.
Ihre „Zerpflückung“ dazu: aha, stimmt ja, der Transistorhersteller weiß ja genau für was sein Produkt so eingesetzt wird, deswegen muss er RoHS einhalten. naja warte mal, oder muss derjenige der den Transistor kauft und in sein Produkt einbaut darauf achten, ob der Transistor RoHS-konform ist? also davon zu sprechen, dass ein Transistor RoHS einhalten muss,->
Eine Komponente (sofern diese für eine elektrische Verendung gedacht ist) muss RoHS einhalten, oder "kann" sind dann doch zwei verschiedene Dinge. Laut RoHS kann ich Nicht-konforme Transistoren, Kondensatoren (Komponenten) auf den Markt bringen wie ich will. (was übrigens auch genügend Hersteller machen)
Nun meine weitere Erklärung dazu: Nun wiederholen sich von Ihnen bereits vorgebrachte „Entrüstungen“. Wegen der teils anderen Betrachtungsweisen erkläre ich es aber:
Ich weiß nicht, ob wirklich „genügend“ Hersteller nicht RoHS-konforme Komponenten auf den Markt bringen. RoHS-vergleichbare Regelungen gibt es in vielen Ländern rund um die Welt. Es ist also keine „Domäne“ der EU. Es wäre für den Hersteller (in der Regel wohl dem Importeur) auf Dauer eher selbstmörderisch, elektrische Komponenten ohne RoHS-Grenzwerteeinhaltungen zu verkaufen.
Aber grundsätzlich darf man nicht RoHS-einhaltende Komponenten verkaufen. Zum Beispiel für den Export. Man darf sie halt in der EU nicht zum Einbau in elektrische Produkte weiterverwenden.
Sorgfältige Weiterverarbeiter lassen sich auch wirklich RoHS explizit bestätigen (obwohl es wegen REACH eigentlich daran erkannt werden kann, doch „wer“ hält REACH bei Elektroartikeln wirklich sorgfältig genug ein). Distributoren machen es aus diesen Gründen in der Regel von sich aus.

Meine ursprüngliche Antwort war: Die Definition eines Gerätes findet sich aus irgend einem Grund in keiner Richtlinie/Verordnung. Ich dachte, das ist alles wirklich nicht so schwer? ...
Nur die ProduktSV gibt (nicht allzu hilfreiche) Hinweise.
Gerichtsurteile haben etwas Klärung gebracht. Danach ist alles ein Produkt, was ein für eine Richtlinie/VO eigenständig prüfbares Merkmal besitzt. In einem Prozess ging es um eine Schutzerdungsschelle. Deren konstruktiv richtig aufgebaute Eigenschaft ist eigenständig prüfbar. Ein CINCH/Klinkenadapter ist eindeutig ein Produkt. Fertig konfektionierte Adapterkabel auch. Eine elektrische Baugruppe ebenfalls.
Ihre „Zerpflückung“ dazu: Erklärst du jetzt hier den Begriff "Gerät" oder "Produkt"?
Nun meine weitere Erklärung dazu: Das ist unwichtig. Beide Begriffe beschreiben die gleichen Anforderungen.

Ihre weitere „Zerpflückung“: Was macht denn der Satz "Optical cables are not EEE and therefore not in scope of RoHS 2." in den FAQ´s?
Nun meine weitere Erklärung dazu: Wenn man genervt ist, neigt man leicht zu Überreaktionen und sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
RoHS gilt ausschließlich für Produkte, welche Verbindung mit Stromfluss haben. Durch optische Kabel fließt halt kein Strom. Deshalb folgert die FAQ recht schlüssig, dass optische Kabel nicht unter RoHS fallen.
Man kommt eventuell durcheinander, weil Leitungen in einem Produkt Komponenten sind. „Kabel“ sind aber explizit definiert.

Ihre weitere „Zerpflückung“: na zum Glück ist das alles nicht so schwierig. wenn ich nach dem Motto lebe "ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt", ist das alles wirklich nicht schwierig.(y
Nun meine weitere Erklärung dazu: Konformitätsarbeit ist nicht einfach. Ich sage nur, dass RoHS in dem Komplex zu den einfacheren „Übungen“ gehört und sich anhand des Richtlinientextes ganz gut plausibilisieren lässt. Man kann sich natürlich auch darüber aufregen, dass jemand darauf hinweist und zeigt, wie es anders geht. Aber vielleicht helfen meine Erläuterungen zu RoHS anderen Forumlesern mit ähnlichen Fragestellungen.
da scheint wohl eine große Wissenslücke vorhanden zu sein. nur weil man viel Text schreibt, hat man nicht recht :ROFLMAO:
@Eventuell sachkundig wir zwei lassen es lieber.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja wie? ist doch wirklich nicht so schwierig, fragt doch mal unseren " @Eventuell sachkundig " :ROFLMAO:
der erklärt euch das alles locker und einfach.
warum braucht man da jetzt einen Fachkreis?:ROFLMAO:

danke @s_kraut
Ach komm, er schreibt doch "eventuell", das gibt durchaus Grund zur Hoffnung.
Zur Gewissheit kommt man dann möglicherweise irgendwann.

Also, ich rühre keine Werbetrommel, und weiß daher gar nicht warum ich folgendes schreibe, aber: Man kann vom VDMA auch für unter 80€ eine Einstiegslektüre...."Leitfaden" kaufen.
Dann muss es noch jemand lesen, verstehen und ein Konzept aufbauen damit es irgendwann umgesetzt wird.

Im Endeffekt sind es alles berechtige Interessen:
1. im Zuge der Nachhaltigkeit möchte man wertvolle Rohstoffe wieder aus dem Kreislauf erbeuten.
2. im Zuge der Nachhaltigkeit möchte man keine Giftstoffe in den falschen Kreisläufen: Wasser, Atmosphäre, Nahrung.
3. im Zuge der Wirtschaftlichkeit muss man halt auch schauen was möglich ist. Und es wird schwierig wenn man es genau anschaut, es gibt viel zu tun. Mei und der Hersteller macht sich ja heute schon strafbar, da freut sich bestimmt schon der ein oder andere Verantwortungsträger wenn er sensibilisiert wird.
 
An "Stevenn"
Ihre Aussage "da scheint wohl eine große Wissenslücke vorhanden zu sein. nur weil man viel Text schreibt, hat man nicht recht", sehe ich als einen offenen Affront an.
Bitte belegen Sie konkret, was in meinen Aussage falsch ist, ansonsten bitte ich Sie, ihre Behauptung zurückzunehmen.
Nur, weil sich bei Ihnen kein erkennbarer Lerneffekt einzustellen vermag, muss ich mir eine solche pauschale Verunglimpfung nicht bieten lassen.
Ich habe mir viel Mühe gegeben, Ihre Fragestellungen, welche teils vollkommenes Unverständnis zum Thema ausweisen, richtigzustellen und zu erklären. Und ich behaupte, als Autor eines Fachbuches über Konformität, seit langer Zeit Konformitäts-Fachberater sowie Hochschulabschluss in Elektrotechnik mehr als die "übliche" Ahnung darüber zu haben.
 
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