Es freut einen Kommentierer, wenn sein Kommentar Beachtung findet. Ihre Beachtung ist allerdings ein Beispiel, wie man einfache Themenstellungen verkomplizieren kann.
Dachte, erklärt zu haben, wie man Ihre Fragestellungen pragmatisch angeht. Und so versuche ich mal, meine in Ihrem Antwortkommentar „zerpflückte“ Darstellung wieder zusammenzusetzen:
Ihre Frage war:-„Welche Produkte fallen unter die RoHS?“
Meine ürsprüngliche Antwort: Alle, für die RoHS zutrifft und keine Ausnahmeregelung gilt. …
Ihre „Zerpflückung“ dazu: hm, ist ein Transistor oder ein Kondensator ein elektrotechnischer Artikel?!?
Nun meine ergänzende Erklärung: In der RoHS liest man, dass alles, was mit Strom zu tun hat, darunter fällt.
Zitierung: RoHS-RL: „Geltungsbereich (1) Diese Richtlinie gilt vorbehaltlich des Absatzes 2 für Elektro- und Elektronikgeräte, die in die in Anhang I aufgeführten Kategorien fallen.“
Meiner unmaßgeblichen Kenntnis als Hochschulabsolvent Elektrotechnik machen beide von Ihnen gelisteten Elektrobauteile nur mit Strom einen Sinn.
Denke, der Rest erklärt sich damit.
Ihre Frage war: Fällt ein USB-Kabel unter die RoHS?
Meine ursprüngliche Antwort: … Hat sich damit wohl erklärt: Selbstverständlich.
Ihre „Zerpflückung“ dazu: naja selbstverständlich, deswegen widmet die europäische Kommission dem Thema Kabel ein eigenes Kapitel in den FAQ´s. weil es ja so selbstverständlich ist. ups, wenn man dieses Kapitel liest, muss man wohl doch unterscheiden, so viel zu deinem "selbstverständlich"
Nun meine ergänzende Erklärung: Die FAQs stammen von 2012. Zwischenzeitlich sind viele in der Anwendung von RoHS kenntnisreicher geworden und trauen sich, solche Fälle ohne diese teils kompliziert umschreibenden FAQs anzugehen.
Solche sagen sich: Hat ein Elektrokabel mit Strom zu tun? Scheint so zu sein. Konsequenz: Ein solches fällt unter RoHS.
Vorsichtshalber schaut man noch in der RL selbst nach. Dort steht:
Artikel 4 Vermeidung: (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln … keine der in Anhang II aufgeführten Stoffe enthalten
Ich persönlich habe noch niemanden getroffen, der das auch nur entfernt in Frage gestellt hat.
Ihre Frage war: „Ich finde in der RoHS keine Abgrenzung zu Komponenten. Fallen Komponenten, wie z.B. ein Kondensator unter die RoHS?“
Meine ursprüngliche Antwort: Die Abgrenzung fehlt in der RoHS-RL, weil diese nur für Produkte gilt. Komponenten, welche für solche Produkte gedacht sind, müssen RoHS allerdings einhalten, denn sonst kann es ein damit erstelltes Produkt ja nicht.
Ihre „Zerpflückung“ dazu: ja wie jetzt? jetzt sind wir bei Produkten? ich dachte für alle elektrotechnischen Artikel, ist doch wirklich nicht so schwer.
Nun meine ergänzende Erklärung: Wenn man etwas partout verkomplizieren will, kommt man halt schwer zur einfachen Lösung. Deshalb nochmal:
Die RoHS-RL kennt nur Produkte, weil die Schadstoffvorschriften nur für Produkte gelten. Wer mitdenkt kommt aber zu dem Schluss, dass sich mit Komponenten, welche RoHS nicht einhalten, ganz einfach niemals RoHS-einhaltende Produkte bilden lassen. Und zwar grundsätzlich, weil die Vereinzelungspflicht beim Messen selbst wenn es nur eine allerkleinste Komponente und darin nur eine klitzekleine Trennschicht betrifft, eine RoHS-Erfüllung des Produktes ausschließt.
Also hat es sich eingebürgert, dass auf dem Markt von seriösen Händlern ausschließlich elektrotechnische Komponenten verkauft werden, welche RoHS einhalten „RoHS compliant“. Andere sind ja definitiv unbrauchbar.
Und damit erklärt sich, dass ein Kondensator welcher RoHS nicht einhält, in der EU niemals als Kondensator, also unter Spannung, verwendet werden darf. Folgerung: Ein Kondensator muss RoHS einhalten, weil er sonst für die Funktion eines elektrotechnischen Produktes verboten ist.
Die RoHS geht davon aus, dass jeder das so ableitet und hat sich die Erklärung dazu gespart.
Meine ursprüngliche Antwort: Im Umkehrschluss bedeutet es, dass RoHS für alle zur Verwendung mit RoHS-pflichtigen Produkten gedachte Komponenten gilt.
Ihre „Zerpflückung“ dazu: was bedeutet bei dir denn, "wenn RoHS gilt"? also wenn bei mir RoHS gilt, dann muss ein CE drauf.
Nun meine ergänzende Erklärung: Bitte immer zwischen der technischen Verpflichtung und der Deklarationspflicht unterscheiden.
Wiederholung: Für Bauteile/Komponenten gelten die Grenzwerte von RoHS, sofern diese zur Verwendung in elektrischen Produkten geeignet sein sollen. Das ist aber nicht deklarationspflichtig. Es kann, muss aber nicht dabeistehen. Es ist erlaubt, dass dazu nachgefragt werden muss. Soweit wahlfrei. Nicht wahlfrei ist: Es darf nicht mittels CE-Zeichen deklariert werden, das wäre ein Zeichenmissbrauch.
Unabhängig deklarationspflichtig ist allerdings REACH. Was RoHS nicht einhält, hält die Grenzwerte deren SVHC-Liste auch nicht ein und dies ist zu deklarieren. Das gilt auch für Komponenten.
Für Produkte wiederum ist RoHS verbindlich und gelten die Grenzwerte. Dies ist mittels CE-Zeichen und einer Konformitätserklärung auszuweisen.
Ist doch nicht wirklich schwierig?
Meine ursprüngliche Antwort war: Der Unterschied ergibt sich erst mit der Deklarationspflicht. Eine Komponente (sofern diese für eine elektrische Verendung gedacht ist) muss RoHS einhalten, benötigt aber keine Konformitätserklärung darüber. Ein Produkt – wozu das USB-Kabel zählt – muss ein CE erhalten und dazu eine Konformitätserklärung.
Ihre „Zerpflückung“ dazu: aha, stimmt ja, der Transistorhersteller weiß ja genau für was sein Produkt so eingesetzt wird, deswegen muss er RoHS einhalten. naja warte mal, oder muss derjenige der den Transistor kauft und in sein Produkt einbaut darauf achten, ob der Transistor RoHS-konform ist? also davon zu sprechen, dass ein Transistor RoHS einhalten muss,->
Eine Komponente (sofern diese für eine elektrische Verendung gedacht ist) muss RoHS einhalten, oder "kann" sind dann doch zwei verschiedene Dinge. Laut RoHS kann ich Nicht-konforme Transistoren, Kondensatoren (Komponenten) auf den Markt bringen wie ich will. (was übrigens auch genügend Hersteller machen)
Nun meine weitere Erklärung dazu: Nun wiederholen sich von Ihnen bereits vorgebrachte „Entrüstungen“. Wegen der teils anderen Betrachtungsweisen erkläre ich es aber:
Ich weiß nicht, ob wirklich „genügend“ Hersteller nicht RoHS-konforme Komponenten auf den Markt bringen. RoHS-vergleichbare Regelungen gibt es in vielen Ländern rund um die Welt. Es ist also keine „Domäne“ der EU. Es wäre für den Hersteller (in der Regel wohl dem Importeur) auf Dauer eher selbstmörderisch, elektrische Komponenten ohne RoHS-Grenzwerteeinhaltungen zu verkaufen.
Aber grundsätzlich darf man nicht RoHS-einhaltende Komponenten verkaufen. Zum Beispiel für den Export. Man darf sie halt in der EU nicht zum Einbau in elektrische Produkte weiterverwenden.
Sorgfältige Weiterverarbeiter lassen sich auch wirklich RoHS explizit bestätigen (obwohl es wegen REACH eigentlich daran erkannt werden kann, doch „wer“ hält REACH bei Elektroartikeln wirklich sorgfältig genug ein). Distributoren machen es aus diesen Gründen in der Regel von sich aus.
Meine ursprüngliche Antwort war: Die Definition eines Gerätes findet sich aus irgend einem Grund in keiner Richtlinie/Verordnung. Ich dachte, das ist alles wirklich nicht so schwer? ...
Nur die ProduktSV gibt (nicht allzu hilfreiche) Hinweise.
Gerichtsurteile haben etwas Klärung gebracht. Danach ist alles ein Produkt, was ein für eine Richtlinie/VO eigenständig prüfbares Merkmal besitzt. In einem Prozess ging es um eine Schutzerdungsschelle. Deren konstruktiv richtig aufgebaute Eigenschaft ist eigenständig prüfbar. Ein CINCH/Klinkenadapter ist eindeutig ein Produkt. Fertig konfektionierte Adapterkabel auch. Eine elektrische Baugruppe ebenfalls.
Ihre „Zerpflückung“ dazu: Erklärst du jetzt hier den Begriff "Gerät" oder "Produkt"?
Nun meine weitere Erklärung dazu: Das ist unwichtig. Beide Begriffe beschreiben die gleichen Anforderungen.
Ihre weitere „Zerpflückung“: Was macht denn der Satz "Optical cables are not EEE and therefore not in scope of RoHS 2." in den FAQ´s?
Nun meine weitere Erklärung dazu: Wenn man genervt ist, neigt man leicht zu Überreaktionen und sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
RoHS gilt ausschließlich für Produkte, welche Verbindung mit Stromfluss haben. Durch optische Kabel fließt halt kein Strom. Deshalb folgert die FAQ recht schlüssig, dass optische Kabel nicht unter RoHS fallen.
Man kommt eventuell durcheinander, weil Leitungen in einem Produkt Komponenten sind. „Kabel“ sind aber explizit definiert.
Ihre weitere „Zerpflückung“: na zum Glück ist das alles nicht so schwierig. wenn ich nach dem Motto lebe "ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt", ist das alles wirklich nicht schwierig.(y
Nun meine weitere Erklärung dazu: Konformitätsarbeit ist nicht einfach. Ich sage nur, dass RoHS in dem Komplex zu den einfacheren „Übungen“ gehört und sich anhand des Richtlinientextes ganz gut plausibilisieren lässt. Man kann sich natürlich auch darüber aufregen, dass jemand darauf hinweist und zeigt, wie es anders geht. Aber vielleicht helfen meine Erläuterungen zu RoHS anderen Forumlesern mit ähnlichen Fragestellungen.