Schaltschrank Platzreserve und Einbezug in die Wärmeauslegung

testor

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Hallo,
ich denke mal dass eine Forderung einer Platzreserve im Schaltschrank eher die Regel ist.

Was mich aber interessieren würde wie die "Reserve" in Bezug auf die Wärmeauslegung aussieht?

Ich habe schon oft eine saloppe Forderung nach Platzreserve (z.B. 20 %) gesehen. Dies wird dann zwar immer platztechnisch umgesetzt aber nicht bei der Auslegung der Kühlung betrachtet. Dies führt dann aus meiner Erfahrung nach zu Problemen im Lebenszyklus der Anlage, da Sachen schnell mal nachgerüstet werden, aber an die Kühlung nicht gedacht wird.

Daher interessiert mich das vorgehen von euch. In welcher Form wird diese Reserve in die Wäremeauslegung mit einbezogen?

Eine "Überauslegung" der Klimatechnik ist natürlich nicht schön, allerdings kann es spätere Probleme vermeiden.

Danke
FG
testor
 
Wir haben i.d.R. 25% Platzreserve und legen so aus dass es unter 40°C bleibt. Wenn der Kunde umbaut, ohne das über einen Engineeringauftrag mit uns abzustimmen, kann er das schon machen. Das Risiko geht auf seine Kappe und wir gehen aus der Gewährleistung.
Er kann sich auch melden und den Umbau mit uns machen, dann können wir die Wärmeauslegung mit den neuen Bedingungen prüfen. Daneben müssen natürlich auch andere Bedingung wie Belastbarkeit des Stromschienensystems, Hauptschalter, Zuleitung usw. berücksichtigt werden....Pläne anpassen Risikobeurteilung usw.
 
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Also mal realistisch gesehen:
Die Wärmeauslegung ist normalerweise schon eher Schätzen als Berechnen.
Egal ob du es Pi mal Daumen oder softwaregstützt machst ... Es ist nichts Präzises.
Ich kann ein Klimagerät 30% größer als erforderlich auslegen ... und trotzdem thermische Hotspots haben, die die Grenzwerte überschreiten.

Gruß
Blockmove
 
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