-> Hier kostenlos registrieren
Hallo Normen-Gurus 
Ich habe da mal eine Frage... bzw. mehrere.
Wir sind Maschinenbauer von Verpackungsmaschinen, für die meisten unserer Maschinen gilt die C-Norm EN 415.
Diese besagt, dass an jedem Steuerstand ein Not-Halt vorhanden sein muss.
Jetzt möchte ein Kunde, dass der Staplerfahrer, der die mit AOPD /BWS abgesicherte automatische Maschine beschickt,
zum Rückstellen der Sicherheitseinrichtung und Starten der Maschine nicht vom Stapler absteigen muss.
Dazu haben wir überlegt, einen Seilzugschalter zu verwenden, den er zweimal betätigen muss, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne und jeweils für eine bestimmte Zeit, mit Flankenerkennung.
Mir hat jemand, der sich in Sachen Sicherheit gut auskennt, gesagt, dass so etwas zulässig ist.
Leider habe ich bisher keine normativen Verweise auf solch eine Verwendung gefunden (ob C-Norm oder irgendwo anders).
Das ist die eine Frage, weiß jemand ob sowas machbar ist, bzw. am liebsten kann mir einen Normenverweis dazu nennen?
Zweite Frage, wie steht es mit dem Begriff "Steuerstand", gilt so eine Rückstell/Startbefehlseinrichtung bereits als Steuerstand? d.h. muss AN DIESEM STEUERSTAND direkt ein Not-Halt sein?
Oder wäre ein Not-Halt in kurzem Abstand zu dem Seilzug, quasi am nächstmöglichen Zaunpfosten auch zulässig?
Bzw unabhängig von der Zulässigkeit, wie könnte man einen Nothalt realisieren?
Alle Seilzug-Nothalt-Schalter fallen für mich raus, weil die nicht so angebracht werden können, dass der Stapler sie nicht irgendwann abreißt.
Wir haben schon überlegt, eine Kranflasche von der Decke baumeln zu lassen mit den notwendigen Befehlsgeräten drauf.
Bin dankbar für jegliche Hinweise zum Thema.

Ich habe da mal eine Frage... bzw. mehrere.
Wir sind Maschinenbauer von Verpackungsmaschinen, für die meisten unserer Maschinen gilt die C-Norm EN 415.
Diese besagt, dass an jedem Steuerstand ein Not-Halt vorhanden sein muss.
Jetzt möchte ein Kunde, dass der Staplerfahrer, der die mit AOPD /BWS abgesicherte automatische Maschine beschickt,
zum Rückstellen der Sicherheitseinrichtung und Starten der Maschine nicht vom Stapler absteigen muss.
Dazu haben wir überlegt, einen Seilzugschalter zu verwenden, den er zweimal betätigen muss, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne und jeweils für eine bestimmte Zeit, mit Flankenerkennung.
Mir hat jemand, der sich in Sachen Sicherheit gut auskennt, gesagt, dass so etwas zulässig ist.
Leider habe ich bisher keine normativen Verweise auf solch eine Verwendung gefunden (ob C-Norm oder irgendwo anders).
Das ist die eine Frage, weiß jemand ob sowas machbar ist, bzw. am liebsten kann mir einen Normenverweis dazu nennen?
Zweite Frage, wie steht es mit dem Begriff "Steuerstand", gilt so eine Rückstell/Startbefehlseinrichtung bereits als Steuerstand? d.h. muss AN DIESEM STEUERSTAND direkt ein Not-Halt sein?
Oder wäre ein Not-Halt in kurzem Abstand zu dem Seilzug, quasi am nächstmöglichen Zaunpfosten auch zulässig?
Bzw unabhängig von der Zulässigkeit, wie könnte man einen Nothalt realisieren?
Alle Seilzug-Nothalt-Schalter fallen für mich raus, weil die nicht so angebracht werden können, dass der Stapler sie nicht irgendwann abreißt.
Wir haben schon überlegt, eine Kranflasche von der Decke baumeln zu lassen mit den notwendigen Befehlsgeräten drauf.
Bin dankbar für jegliche Hinweise zum Thema.