Startbefehl mit Seilzug - Not-Halt Forderung an jeder Steuerstelle

Mecha2211

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Hallo Normen-Gurus :)

Ich habe da mal eine Frage... bzw. mehrere.

Wir sind Maschinenbauer von Verpackungsmaschinen, für die meisten unserer Maschinen gilt die C-Norm EN 415.
Diese besagt, dass an jedem Steuerstand ein Not-Halt vorhanden sein muss.

Jetzt möchte ein Kunde, dass der Staplerfahrer, der die mit AOPD /BWS abgesicherte automatische Maschine beschickt,
zum Rückstellen der Sicherheitseinrichtung und Starten der Maschine nicht vom Stapler absteigen muss.
Dazu haben wir überlegt, einen Seilzugschalter zu verwenden, den er zweimal betätigen muss, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne und jeweils für eine bestimmte Zeit, mit Flankenerkennung.
Mir hat jemand, der sich in Sachen Sicherheit gut auskennt, gesagt, dass so etwas zulässig ist.
Leider habe ich bisher keine normativen Verweise auf solch eine Verwendung gefunden (ob C-Norm oder irgendwo anders).

Das ist die eine Frage, weiß jemand ob sowas machbar ist, bzw. am liebsten kann mir einen Normenverweis dazu nennen?

Zweite Frage, wie steht es mit dem Begriff "Steuerstand", gilt so eine Rückstell/Startbefehlseinrichtung bereits als Steuerstand? d.h. muss AN DIESEM STEUERSTAND direkt ein Not-Halt sein?
Oder wäre ein Not-Halt in kurzem Abstand zu dem Seilzug, quasi am nächstmöglichen Zaunpfosten auch zulässig?

Bzw unabhängig von der Zulässigkeit, wie könnte man einen Nothalt realisieren?
Alle Seilzug-Nothalt-Schalter fallen für mich raus, weil die nicht so angebracht werden können, dass der Stapler sie nicht irgendwann abreißt.

Wir haben schon überlegt, eine Kranflasche von der Decke baumeln zu lassen mit den notwendigen Befehlsgeräten drauf.

Bin dankbar für jegliche Hinweise zum Thema.
 
Hallo, vorab ich bin kein Normen Guru antworte dann aber doch.
Die Anforderungen an einen sogenannte manuelle Rückstellfunktion findest Du in der DIN EN ISO 13849-1 Abschnitt 5.2.2, aber diese darf selbst keine Bewegung oder Gefährdungssituation einleiten!

Kurzzusammengefasst: Das Grundprinzip der manuellen Rückstellfunktion ist


  • Schutzeinrichtung ist wieder geschlossen bzw. aktiv
  • Betätigung der manuellen Rückstellfunktion, es erfolgt kein Start
  • Start betätigen, Bewegungen werden eingeleitet
Aus diesem Grund wird auch in den meisten Fällen kein PLr für die manuelle Rückstellfunktion gefordert.Aber bei Dir ist es jetzt so, dass diese manuelle Rückstellfunktion beides auslöst, also erstmal nicht normativ richtig.

Was man dann machen kann ist sehr abhängig von der Anwendung z.B. eine Personenerkennung im Gefahrenbereich, in dem der Gabelstapler hineinfahren muss. Es muss dann auch verhindert werden das die Person von da in die Maschine laufen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

@stevenn, ja das ist auch wahrscheinlich die Lösung die es werden wird.
Ich fürchte leider (aus Erfahrung), dass die Flasche regelmäßig getauscht werden muss, weil sie gegen den Stapler stößt, bzw. umgekehrt. Auch ist das handling umständlicher als bei einem Seilzug, weil der Fahrer erst die Flasche mit der Hand fassen, zu sich heranziehen, ggf. umdrehen muss und dann die richtigen Taster drücken.

Aber ja, es ist die sauberste Lösung.

Hast Du zufällig ein Produkt im hinterkopf, was die Anforderung erfüllt (Bedienflasche mit Zugentlastung, INDIVIDUELLE Taster und Beschriftung, Not-Halt)??
Ich habe bisher nur spezifische Kran-Bedienflaschen mit fertigen Tastern und Beschriftungen "Up-Down" gefunden.
 
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