Lipperlandstern
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Hallo Kollegen.
Wenn ich in Deutschland eine alte Anlage von S5 auf S7 umbaue und keine wesentlichen Änderungen vornehme d.h. die Anlage hat die gleiche Bedienung, die gleiche Geschwindigkeit usw dann muss ich am Sicherheitskonzept nichts ändern ( so mein Kenntnisstand ).
Ich habe gehört das dies in der Schweiz nicht so ist. Dort gilt der reine Umbau von S5 auf S7 schon als wesentliche Änderung und dann muss auch das Sicherheitskonzept neu überarbeitet werden.
Freue mich auf die Diskussion
Axel
Wenn ich in Deutschland eine alte Anlage von S5 auf S7 umbaue und keine wesentlichen Änderungen vornehme d.h. die Anlage hat die gleiche Bedienung, die gleiche Geschwindigkeit usw dann muss ich am Sicherheitskonzept nichts ändern ( so mein Kenntnisstand ).
Ich habe gehört das dies in der Schweiz nicht so ist. Dort gilt der reine Umbau von S5 auf S7 schon als wesentliche Änderung und dann muss auch das Sicherheitskonzept neu überarbeitet werden.
Freue mich auf die Diskussion
Axel