Unerwarteter Anlauf im Sicherheitsbereich mit Lichtschranke

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Alles klar Vielen Dank, bei Schutztüren nutzen wir häufig ein Schlüssel-Transfersystem welches vom Handling sehr schäbig ist. Ist es eigentlich vorschrift so ein Schlüsseltransfersystem zu benutzen? Denn ein sicherer Türschalter mit sicheren Ausgängen zur Überwachung der Türposition müsste doch ausreichen (Es sei denn es ist eine Zuhaltung notwendig)

Oder gibt es da eine Norm die besagt, bei Türen muss ein verschließbares System vorliegen?
 
Moin lenovo,

ein Schlüsseltransfersystem ist keine grundsätzliche Vorschrift. Kenne ich auch wirklich nur aus der EN528 - Regalbediengeräte.
Ich kenne auch keine Norm, die ein verschließbares System fordert.

Btw: eine Norm ist letzten Endes auch nur ein Interpretationspapier. Es gibt keine Pflicht sich daran zu halten. Du kannst auch eigene Konzepte entwickeln.
ABER: die Normen werden ja von Leuten geschrieben, die tief in der jeweiligen Materie drin stecken. Wenn Du jetzt entgegen der Norm ein eigenes Konzept verwirklicht hast und es kommt zu einem (Personen-) Schaden, wirst Du es vor Gericht nicht leicht haben.

VG

MFreiberger
 
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entscheidend ist die RBU.
wenn der Durchgang durch die Lichtschranke nur für Wartungszwecke nötig ist, halte ich sie auch für verkehrt und würde eine trennende Schutzeinrichtung mit Verriegelung vorsehen.
 
Danke stevenn, quittierung ist Außerhalb direkt an der Lichtschranke vorhanden,

es geht viel mehr um folgendes: DIe Schutztür verriegel ich und jede Person die diesen bereich betritt hängt sein Schloss an diese Verriegelung. Sprich wenn alle Schlüssel entfernt wurden kann ich die Tür wieder verriegeln , danach quittieren und starten.

bei der Lichtschranke gibt es dieses nicht ( nur die quittierung Außerhalb.

Daher meine Frage wieso ich bei einer Tür jeden Mitarbeiter die Tür verriegeln lassen muss, bei einer Lichtschranke nicht?

Oder ist es gar nicht erforderlich das sich jeder Mitarbeiter mit einem Schloss an die Tür-Verriegelung hängt?
ich meinte eine zusätzliche Quittierung im Gefahrenbereich, so dass die Person die starten will erst reingehen muss um zu kontrollieren, ob jemand drin ist. innen quittieren, dann außen quittieren und dann kann die Anlage gestartet werden
 
Hallo,
die genauen Normen kenne ich jetz auch nicht, aber von unserem Maschinensicheitsexperten kenne ich folgende Vorgaben:

Hintertretbare Sicherheitseinrichtungen, wie die Lichtschranken oder Türen müssen durch 2 unabhängige Bedienhandlungen quittiert werden um ein versehentliches wiederanlaufen zu verhindern. Bei Türen ist die 1. Handlung das schließen der Tür und wieder verriegeln (unter Beachtung das niemand im Gefahrenbereich ist!), die 2. Handlung ist der Quittiertaster an der Tür.
Bei einer Lichtschranke bräuchte man 1 Taster zum quittieren das der Bereich frei ist (Der gesamte Bereich muss einsehbar sein), einen 2. Taster zum Starten der Anlage
Bei großen / nicht einsehbaren Anlagen gibt es dann noch zusätzlich in der Anlage Quittiertaster um zu bestätigen das niemand drin ist (=die Leute zwingt das zu kontrollieren), dann muss innerhalb einer gewissen Zeit die Tür geschlossen werden / der Bereich verlassen und quitterit werden.


das Anbringen von Schlössern ist m.W.n. kein Bestandteil der Norm, wird aber in vielen Unternehmen als Arbeitsanweisung vorgeschrieben, und soll für zusätzliche Sicherheit sorgen. Führt aber leider dazu das die Faulheit überhand nimmt und die Leute andere Wege in die Anlage nehmen, wie eben durch Lichtschranken. Ohne die Anlage zu kennen ist es schwierig zu sagen wie es richtig geht.

Die Lichtschranke durch Zaun und Tür zu ersetzen wäre eine einfache Möglichkeit aber ich bezweifele, dass das Möglich ist, es wird sicherlich einen Grund geben warum das nicht zugebaut wurde.
Ich kenne solche Anlagen auch.
Man könnte den gesamten Bereich in der Anlage mit Scannern überwachen, dann kann man die Sicherheitseinrichtung nicht mehr hintertreten, das wäre sicher und komfortabel für die Bediener, aber auch sehr teuer und die Machbarkeit muss geprüft werden. Wenn während des Prozesses die Scanner ausgelöst werden funktioniert das nicht.
Die Zellinnenraumquittierung ist günstig, aber nicht ganz so sicher da es immer noch eine Zeitspanne für fehlbedienung gibt und nicht so anwenderfreundlich da man wegen jeder Kleinigkeit in die Zelle gehen muss um zu quittieren.

Ich würde eine der Möglichkeiten immer vorsehen, damit der der die Zelle betritt sich selbst absichert. Leider wird die Pflicht zur Kontrolle des Sichtbereiches schnell im Alltag vernachlässigt
 
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Moin stevenn,

ich meinte eine zusätzliche Quittierung im Gefahrenbereich, so dass die Person die starten will erst reingehen muss um zu kontrollieren, ob jemand drin ist. innen quittieren, dann außen quittieren und dann kann die Anlage gestartet werden

es muss aber auch bedienbar bleiben. So eine Reihenfolge, in der etwas manuell abgearbeitet werden muss ist heikel. Zudem: wenn der "innere" Quittiertaster in der Nähe der Sicherheitslichtschranke montiert ist (wie es sein soll), wird auch Niemand großartig gezwungen den Gefahrenbereich zu betreten und nach Personen zu gucken. Dazu müsste der Quittiertaster dann am hintersten Ende des Gefahrenbereichs installiert werden. Auch nicht sinnvoll.
Aus meiner Sicht befindet sich die Person im Gefahrenbereich bei vorgesehener Installation/Handhabung direkt im Sichtfeld (auch, wenn die quittierende Person außen steht). Alles andere bedarf m.E. anderer Maßnahmen (z.B. abschalten der Maschine und Schalter mit Schloss versehen o.ä.).

VG

MFreiberger
 
Moin,

in den Normen EN 61496 BWS und der MRL steht was zu Hintertretung. Schaltmatten gibt es auch noch. Unerwarteter Anlauf muss verhindert werden.

Grüße Detlef

Gesendet von meinem Redmi Note 4 mit Tapatalk
 
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es muss aber auch bedienbar bleiben. So eine Reihenfolge, in der etwas manuell abgearbeitet werden muss ist heikel. Zudem: wenn der "innere" Quittiertaster in der Nähe der Sicherheitslichtschranke montiert ist (wie es sein soll), wird auch Niemand großartig gezwungen den Gefahrenbereich zu betreten und nach Personen zu gucken. Dazu müsste der Quittiertaster dann am hintersten Ende des Gefahrenbereichs installiert werden. Auch nicht sinnvoll.

ist doch bedienbar. innen muss nur quittiert werden, wenn die Lichtschranke durchbrochen wurde. oder die Anlage komplett neu gestartet wurde. und dann kann ich den auch am hintersten Ende anbringen, warum nicht, ist doch alles safe momentan
 
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