Hallo,
die genauen Normen kenne ich jetz auch nicht, aber von unserem Maschinensicheitsexperten kenne ich folgende Vorgaben:
Hintertretbare Sicherheitseinrichtungen, wie die Lichtschranken oder Türen müssen durch 2 unabhängige Bedienhandlungen quittiert werden um ein versehentliches wiederanlaufen zu verhindern. Bei Türen ist die 1. Handlung das schließen der Tür und wieder verriegeln (unter Beachtung das niemand im Gefahrenbereich ist!), die 2. Handlung ist der Quittiertaster an der Tür.
Bei einer Lichtschranke bräuchte man 1 Taster zum quittieren das der Bereich frei ist (Der gesamte Bereich muss einsehbar sein), einen 2. Taster zum Starten der Anlage
Bei großen / nicht einsehbaren Anlagen gibt es dann noch zusätzlich in der Anlage Quittiertaster um zu bestätigen das niemand drin ist (=die Leute zwingt das zu kontrollieren), dann muss innerhalb einer gewissen Zeit die Tür geschlossen werden / der Bereich verlassen und quitterit werden.
das Anbringen von Schlössern ist m.W.n. kein Bestandteil der Norm, wird aber in vielen Unternehmen als Arbeitsanweisung vorgeschrieben, und soll für zusätzliche Sicherheit sorgen. Führt aber leider dazu das die Faulheit überhand nimmt und die Leute andere Wege in die Anlage nehmen, wie eben durch Lichtschranken. Ohne die Anlage zu kennen ist es schwierig zu sagen wie es richtig geht.
Die Lichtschranke durch Zaun und Tür zu ersetzen wäre eine einfache Möglichkeit aber ich bezweifele, dass das Möglich ist, es wird sicherlich einen Grund geben warum das nicht zugebaut wurde.
Ich kenne solche Anlagen auch.
Man könnte den gesamten Bereich in der Anlage mit Scannern überwachen, dann kann man die Sicherheitseinrichtung nicht mehr hintertreten, das wäre sicher und komfortabel für die Bediener, aber auch sehr teuer und die Machbarkeit muss geprüft werden. Wenn während des Prozesses die Scanner ausgelöst werden funktioniert das nicht.
Die Zellinnenraumquittierung ist günstig, aber nicht ganz so sicher da es immer noch eine Zeitspanne für fehlbedienung gibt und nicht so anwenderfreundlich da man wegen jeder Kleinigkeit in die Zelle gehen muss um zu quittieren.
Ich würde eine der Möglichkeiten immer vorsehen, damit der der die Zelle betritt sich selbst absichert. Leider wird die Pflicht zur Kontrolle des Sichtbereiches schnell im Alltag vernachlässigt