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Hallo zusammen,
folgende Situation ist das Ergebnis durch eine Kundenforderung:
Ich hab einen Sicherheitsbereich, der mit Schutzzaun eingehaust wird. Dieser hat an der linken so wie rechten Seite 2 Schutztüren. Diese sollen als regelmäßigen Durchgang benutzt werden. Es handelt sich um Schiebetüren ohne Zuhaltung oder ähnliches.
Im Detail bedeutet das folgendes: Person öffnet Schutztür 1 , betritt dadurch den Sicherheitsbereich und verschließt die Tür wieder hinter sich. Sprich die Person befindet sich im Sicherheitsbereich, ohne das eine der Schutztüren geöffnet ist. Anschließend geht die Person zur Schutztür 2 , öffnet diese und verlässt den Schutzbereich wieder, quittiert die Anlage sodass diese wieder in Automatik geht.
Dieses Vorgehen soll mehrmals am Tag geschehen. Ich sehe die Situation , wo eine Person sich bei geschlossenen Schutztüren sehr kritisch und möchte daher dieses auch verhindern. Habe als Argument gebracht , bei einem Fehler in der Quittierung oder bei einer Quittierung von einer 2. Person ( Schutztüren haben ja ein gültiges Signal) kann die Person sich im Bereich befinden. Der Kunde beharrt darauf und argumentiert, dass wenn sich eine Person bei geschlossenen Türen im Sicherheitsbereich aufhält darf ja eh nicht quittiert werden, weil bevor man Quittiert überprüfen muss ob sich Personen im Bereich finden.
Bei allen Sicherheitslichtschranken bzw Schutztüren wird LOTOTO angewendet um solche Situation zu vermeiden, nur hier soll das LOTOTO Konzept ignoriert werden.
Hat hier jmd noch Normen auf die ich mich stützen kann, die klar sagen dass diese Situation unerlaubt ist oder könnte das ganze sogar erlaubt sein?
Ich weiß, ohne die Anlage zu kennen schwierig etwas dazu zu sagen, für die Abschaltung der Maschinenteile wird ein PLd benötigt um das Ganze vllt ein wenig besser abzuschätzen.
Vielen Dank
folgende Situation ist das Ergebnis durch eine Kundenforderung:
Ich hab einen Sicherheitsbereich, der mit Schutzzaun eingehaust wird. Dieser hat an der linken so wie rechten Seite 2 Schutztüren. Diese sollen als regelmäßigen Durchgang benutzt werden. Es handelt sich um Schiebetüren ohne Zuhaltung oder ähnliches.
Im Detail bedeutet das folgendes: Person öffnet Schutztür 1 , betritt dadurch den Sicherheitsbereich und verschließt die Tür wieder hinter sich. Sprich die Person befindet sich im Sicherheitsbereich, ohne das eine der Schutztüren geöffnet ist. Anschließend geht die Person zur Schutztür 2 , öffnet diese und verlässt den Schutzbereich wieder, quittiert die Anlage sodass diese wieder in Automatik geht.
Dieses Vorgehen soll mehrmals am Tag geschehen. Ich sehe die Situation , wo eine Person sich bei geschlossenen Schutztüren sehr kritisch und möchte daher dieses auch verhindern. Habe als Argument gebracht , bei einem Fehler in der Quittierung oder bei einer Quittierung von einer 2. Person ( Schutztüren haben ja ein gültiges Signal) kann die Person sich im Bereich befinden. Der Kunde beharrt darauf und argumentiert, dass wenn sich eine Person bei geschlossenen Türen im Sicherheitsbereich aufhält darf ja eh nicht quittiert werden, weil bevor man Quittiert überprüfen muss ob sich Personen im Bereich finden.
Bei allen Sicherheitslichtschranken bzw Schutztüren wird LOTOTO angewendet um solche Situation zu vermeiden, nur hier soll das LOTOTO Konzept ignoriert werden.
Hat hier jmd noch Normen auf die ich mich stützen kann, die klar sagen dass diese Situation unerlaubt ist oder könnte das ganze sogar erlaubt sein?
Ich weiß, ohne die Anlage zu kennen schwierig etwas dazu zu sagen, für die Abschaltung der Maschinenteile wird ein PLd benötigt um das Ganze vllt ein wenig besser abzuschätzen.
Vielen Dank