Verändern von Maschinen keine Detailzeichnung

Zersch

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Hallo Miteinander,

wie verhält es sich, wenn an einer Maschine eine Änderung unternommen wird, die nach Einstufung des Interpretationspapier eine wesentliche Verändung ist, von
der Maschine aber keine einzige Detailzeichnung vorhanden ist. Ist der neue Hersteller verpflichtet diese Zeichnungen von der vorhanden Maschine zu erstellen oder
darf er vermerken, dass zum Zeitpunkt des Umbaus keine Zeichnungen vorhanden waren?

Gibt es dazu entsprechende Papiere?

Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
 
Moin Zersch,

m.E. muss bei einer wesentlichen Veränderung auch eine CE-Kennzeichnung erfolgen und somit alle Dokumente vorliegen. Wenn keine Zeichnungen der Ursprungsmaschine mehr vorhanden sind, die man ändern kann bzw. die man beilegen kann, müssen sie erstellt erstellt werden. Wer jetzt zu was verpflichtet ist, muss vertraglich geklärt sein. Wahrscheinlich derjenige, der die Maschine umbaut. Aber die Dokumentation muss danach vollständig sein und es kann nicht auf nicht vorhandene Dokumentation verwiesen werden.

VG

MFreiberger
 
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Ist der neue Hersteller verpflichtet diese Zeichnungen von der vorhanden Maschine zu erstellen
Meiner Meinung nach auch reine Vertrags- und Kostenangelegenheit da der neue "Hersteller" je erstmal nicht dafür verantwortlich
ist, das nichts vorhanden ist und ihm dadurch u.U. hohe Kosten entstehen.
 
Moin DeltaMikeAir,

Meiner Meinung nach auch reine Vertrags- und Kostenangelegenheit da der neue "Hersteller" je erstmal nicht dafür verantwortlich
ist, das nichts vorhanden ist und ihm dadurch u.U. hohe Kosten entstehen.

ja, aber:
Für die CE-Kennzeichnung muss die Dokumentation vollständig sein.
D.h. der neue Hersteller kann keine CE-Kennzeichnung ausstellen, wenn die Dokumentation nicht vorhanden ist, egal woher sie kommt.

VG

MFreiberger
 
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Moin DeltaMikeAir,

ja, aber:
Für die CE-Kennzeichnung muss die Dokumentation vollständig sein.
D.h. der neue Hersteller kann keine CE-Kennzeichnung ausstellen, wenn die Dokumentation nicht vorhanden ist, egal woher sie kommt.

VG

MFreiberger

Ja, das bedeutet, man muss diese Dokumentation von Grund auf neu machen. Und das kostet dann Zeit und Geld. Deshalb würde ich nicht sagen,
der neue "Hersteller" ist verantwortlich dafür sondern er muss damit vertraglich beauftragt werden. Dann ist er dafür verantwortlich
 
Moin,

Ja, das bedeutet, man muss diese Dokumentation von Grund auf neu machen. Und das kostet dann Zeit und Geld. Deshalb würde ich nicht sagen,
der neue "Hersteller" ist verantwortlich dafür sondern er muss damit vertraglich beauftragt werden. Dann ist er dafür verantwortlich

Ok. Wenn der neue Hersteller dann die beauftragten Arbeiten durchgeführt hat, darf die Maschine solange in der EU nicht vertrieben und/oder betrieben werden, solange sie keine CE-Kennzeichnung trägt. Das hilft zwar dem neuen Hersteller, aber nicht dem Auftraggeber. Der hat dann Geld ausgegeben und darf die Maschine rechtlich gesehen nicht betreiben. Das sollte ihm schon bewusst gemacht werden.

VG

MFreiberger
 
ja der Betreiber sollte ja auch wissen was er tut / beauftragt. entweder er kann selbst das Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, oder muss jemanden beauftragen. und das kostet halt Geld, aber so ist es halt.
 
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Moin stevenn,

ja der Betreiber sollte ja auch wissen was er tut / beauftragt. entweder er kann selbst das Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, oder muss jemanden beauftragen. und das kostet halt Geld, aber so ist es halt.

ich glaube nicht, dass jeder Betreiber weiß was er beauftragen sollte.

Beispiel Produktion: Warum soll die GF oder Abteilungsleitung die Technik und erst recht die rechtliche Ausführung der Technik kennen (besonders wenn keine Instandhaltung im Haus ist)?
Beispiel Logistik: Die Logistiker verstehen auch nicht wie ein RBG funktioniert, welche Gefahren davon ausgehen und erst recht nicht wie sich normgerecht ausgeführt werden muss. Da versuchen wir die Kunden im Vorfeld aufzuklären und besonders auf Mängel in der Sicherheitstechnik hinzuweisen, damit der Kunde erst einmal erkennt, dass die Anlage sicherheitstechnisch überarbeitet werden muss.

Also erst wenn der Betreiber/Auftraggeber weiß, dass die Anlage/Maschine sicherheitstechnisch überarbeitet werden muss, kann er es auch beauftragen. Üblicherweise soll ja "nur" Ausfallsicherheit (Ersatzteile, KnowHow, etc.) hergestellt werden, weil das Betrieben der Anlage mit zunehmenden Alter teurer wird. Dass dann an der Sicherheit noch was getan werden muss, wird meist erst vor Ort oder schlimmstenfalls im Projekt festgestellt. Dann ist man aber in der Pflicht, den Kunden darauf hinzuweisen!

VG

MFreiberger
 
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