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Hallo Miteinander,
wie verhält es sich, wenn an einer Maschine eine Änderung unternommen wird, die nach Einstufung des Interpretationspapier eine wesentliche Verändung ist, von
der Maschine aber keine einzige Detailzeichnung vorhanden ist. Ist der neue Hersteller verpflichtet diese Zeichnungen von der vorhanden Maschine zu erstellen oder
darf er vermerken, dass zum Zeitpunkt des Umbaus keine Zeichnungen vorhanden waren?
Gibt es dazu entsprechende Papiere?
Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
wie verhält es sich, wenn an einer Maschine eine Änderung unternommen wird, die nach Einstufung des Interpretationspapier eine wesentliche Verändung ist, von
der Maschine aber keine einzige Detailzeichnung vorhanden ist. Ist der neue Hersteller verpflichtet diese Zeichnungen von der vorhanden Maschine zu erstellen oder
darf er vermerken, dass zum Zeitpunkt des Umbaus keine Zeichnungen vorhanden waren?
Gibt es dazu entsprechende Papiere?
Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße