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und ...Ich weiß, ich wiederhole mich vielleicht, aber eine Schutzumhausung ist nicht möglich.
Nehmt ihr das Thema ernst wenn jemand dann erschlagen in der Halle liegt ist der Spaß vorbei.
Ich weiß, ich wiederhole mich vielleicht, aber eine Schutzumhausung ist nicht möglich.
Ich kenne natürlich Deine Gefährdungsbeurteilung nicht, aber mein Bauchgefühl würde das wie eine Roboterzelle einstufen.
Das ganze nur mit einer Sicherheitsunterweisung und Arbeitsanweisung abzuhandeln würde ICH nicht unterschreiben!
auch eine gute Idee. aber was hälst du von meiner Idee eine Antwort vorher?
natürlich passieren Fehleingaben, aber nicht gleichzeitig von zwei Personen.Die Bediener haben ein Studium hinter sich, jahrelange Erfahrung und sind sich der Gefahr bewusst.Wenn nun ein Prüfling, aus welchen Gründen auch immer, doch ausversehen zu hoch belastet wird, merkt der Bediener das und schaltet aus. Bei einer Kreissäge liegt es auch in der Verantwortung des Bedieners, dass er das richtige Sägeblatt einbaut, wenn er es wechselt. Da wird auch nicht überprüft welche Größe das Sägeblatt hat. Bei einer Bohrmaschine liegt es auch in der Verantwortung des Bedieners, welchen Bohrer er für was benutzt. Also eine gewisse Verantwortung kann man dem Bediener auch abverlangen oder?Tja, ich bin froh dass ich nicht für diese Anlage verantwortlich bin.
Meine Meinung, die ich aber nicht belegen kann:
Fehleingaben sind ja vorhersehbar. Irgendwann wird das passieren und dann krachts. Insofern fällt das in den Bereich der vorhersehbaren Fehlanwendung und muss entsprechend berücksichtigt werden.
Ja, aber bei einer Kreissäge sind Drehzahl durch die Maschine und Schnittgeschwindigkeit durch den Sägeblatt-Durchmesser vorgegeben. Hier liegt eine klare Zuordnung Maschine <-> Sägeblatt vor. Bei richtiger Montage greift auch die vom Hersteller vorgesehene Schutzumhausung. Natürlich kann eine Kreissäge nicht vollgekapselt sein, da das Sägeblatt ja das zu sägende Werkstück sägen können muss.Bei einer Kreissäge liegt es auch in der Verantwortung des Bedieners, dass er das richtige Sägeblatt einbaut, wenn er es wechselt.
Hierbei handelt es sich um ein handgeführtes Elektrowerkzeug - da gelten wieder andere Regeln.Bei einer Bohrmaschine liegt es auch in der Verantwortung des Bedieners, welchen Bohrer er für was benutzt.
Also abschließend die Frage, reicht es wenn ich die Verantwortung mit Schulung, mit der BA und Hinweisen auf den Betreiber übergebe und ihn Hinweise, dass es unter den und den Umständen, die und die Drehzahl zur Folge hat?
Oder muss ich den Extremfall, das der Kunde ein 1000er Prüfling aufbaut und mit 8000 dreht abfangen?(Stichwort: Vorhersehbare Fehlanwendung) Mit Berstschutz etc.
Am Ende stehst du/ihr dafür gerade.
Du mußt also selber wissen was du tust (und wie du es tust).
ich will nicht auf die Säge herumreiten, ich will nur aufzeigen, dass so eine Benutzerverantwortung in der Realität auch abverlangt werden kann.es gibt ja auch andere Beispiele.Fachleute wie wir kennen die doch alleAch ja ... wegen Säge noch einmal :
Bei einer Säge läßt z.B. die Schutzumhausung den Einbau eines zu großen Sägeblattes normalerweise nicht zu. Ein zu kleines Sägeblatt würde keinen Schaden anrichten können - das würde nur möglicherweise den Zweck nicht erfüllen können.
Am Ende stehst du/ihr dafür gerade.
Du mußt also selber wissen was du tust (und wie du es tust).
also müsste ein Fehler auftreten und der Bediener muss eine Falsche Drehzahl einstellen.
Ich teile Deine Meinung, was die Kompetenz vieler in diesem Forum angeht - aber GERADE DANN verstehe ich nicht, warum Du Dich so wehement gegen den Standpunkt wehrst, das Vielen das zu riskant wäre.Fachleute wie wir kennen die doch alle
AUAich will nicht auf die Säge herumreiten [...]
so abwägig ist das nicht.Vielleicht sind die 50m die Landebahn für die Scheibensplitter, falls die mal nicht durch die Decke fliegen
Harald
das stimmt so nicht ganz.Ich sehe die Logik dahinter gerade noch nicht:
Benutzer stellt falsche Drehzahl ein -> EIN Fehler - Prüfling geht ggfs durch die Decke
Anlage dreht höher als angefordert (technischer defekt) -> EIN Fehler - Prüfling geht ggfs durch die Decke
Bei Deiner Aussage müsste die Anlage ja doch irgendwoher den Prüfling erkennen und damit eine Höchst-Drehzahl hinterlegt haben.
Ich teile Deine Meinung, was die Kompetenz vieler in diesem Forum angeht - aber GERADE DANN verstehe ich nicht, warum Du Dich so wehement gegen den Standpunkt wehrst, das Vielen das zu riskant wäre.
Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, habe ich ein ganz mieses Gefühl bei dieser Anlage - trotzdem ist es natürlich Deine Sache was Du tust.
Niemand hat versucht Dir vorzuschreiben, wie Du diese Maschine bauen solltest - aber Du hast schließlich nach unseren Meinungen gefragt.
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