Hallo ssound1de,
klingt nach einer verfahrenstechnischen Anlage, die entgegen mancher seltsamer Meinungen der BG Chemie der Maschinenrichtline zuzuordnen ist. Okay, es mögen auch Druckbehälter mit dabei sein, aber sowas kauft man zu oder man weiß was Mann tut
Da ich auf die Schnelle keine Ahnung habe, ob es für Deine Art von Anlage noch genauer zutreffende Normen gibt, die sich insbesondere mit dem Prozess beschäftigen, hier eine kleine Liste meiner "üblichen Verdächtigen".
EN ISO 12100 Allgemeiner Maschinenbau
EN ISO 13849-1 Sicherheitsgerichtete Steuerungen
EN ISO 13849-2 Sicherheitsgerichtete Steuerungen Validierung
EN ISO 13850 Not-Halt
EN ISO 13857 Sicherheitsabstände
EN ISO 4413 Pneumatik
EN ISO 4414 Hydraulik
EN ISO 13855 Sicherheitsabstände für Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen
EN 60204-1 (VDE 0113-1) Elektrische Ausrüstung von Maschinen
Lecker wirds dann, wenn Du mit der EN ISO 13849 nicht mehr weiterkommst, weil in der Prozessindustrie gelten andere Voraussetzungen als beim Maschinenbau, insbesondere gibt es Sicherheitseinrichtungen die normalerweise niemals, außer im Testfall, ausgelöst werden. Dann war da noch die Sache mit dem EINLEITEN von ggf. gefahrbringenden Bewegungen im Notfall um schlimmere Gefahren abzuwenden. Beispielsweise kann man Gießprozesse im Stahlwerk nur ganz schlecht einfach abschalten, denn dann geht die ganze Hütte hoch. Dann reden wir von EN 61511 1-3 und ggf. von der VDI 2180 bzw. VDE 0116. Die beiden letzten haben aber eher etwas mit Kraftwerken zu tun.
In der Prozessindustrie haben sich auch die NAMUR Regelwerke als recht brauchbar bewiesen, allerdings sind das lediglich Schriften einer Interessenvereinigung der Industrie.
Tut mir leid wenn ich das sage, aber um noch spezifischer zu werden braucht es NOCH mehr Details (gerne auch als PN)
Gruß
Klopfer