-> Hier kostenlos registrieren
Ist eine Modernisierung einer alten Anlage, welche schlussendlich den kompletten Neuaufbau und die komplette Neugestaltung der Software, der Hardware und auch der kompletten Sicherheitstechnik beinhaltet, eine "wesentliche Veränderung" oder nicht? Die Funktion der Maschine, also das wofür sie mal gebaut wurde, wird nicht verändert, evtl. aber minimal erweitert.
Wenn man ganz stupide den Entscheidungsdiagrammen folgt, kann man zum Ergebnis kommen, dass dies nicht der Fall wäre, aber mir scheint das irgendwie nicht logisch. Zudem zielen diese Leitfäden meist nur auf die Änderung einzelner Teilkomponenten und nie auf die Neugestaltung ab.
Bezieht sich das "wesentlich" auf das "Wesen" der Anlage oder auf den Grad des Eingriffs? Meiner Meinung nach ist ein solch großer Eingriff dieser Art eine wesentliche Veränderung, denn es werden ja zentrale Komponenten wie die komplette Logik und Sicherheit wird neu konzipiert. Wenn man das Ganze aus der Sicht des Wesens der Anlage betrachtet, ist es das nicht, denn sie tut danach das gleiche wie vorher.
Wenn man ganz stupide den Entscheidungsdiagrammen folgt, kann man zum Ergebnis kommen, dass dies nicht der Fall wäre, aber mir scheint das irgendwie nicht logisch. Zudem zielen diese Leitfäden meist nur auf die Änderung einzelner Teilkomponenten und nie auf die Neugestaltung ab.
Bezieht sich das "wesentlich" auf das "Wesen" der Anlage oder auf den Grad des Eingriffs? Meiner Meinung nach ist ein solch großer Eingriff dieser Art eine wesentliche Veränderung, denn es werden ja zentrale Komponenten wie die komplette Logik und Sicherheit wird neu konzipiert. Wenn man das Ganze aus der Sicht des Wesens der Anlage betrachtet, ist es das nicht, denn sie tut danach das gleiche wie vorher.
Zuletzt bearbeitet: