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Hallo Zusammen,
ich bin seit ca. einem halben Jahr für die sicherheitstechnische Bewertung in unserem Sondermaschinen-Bau zuständig.
Standardmäßig verbauen wir Schutztürschalter mit stromlos geöffneter Zuhaltung. Die Zuhaltung wird über eine Sicherheitssteuerung überwacht. Der Betätiger wird über einen Standard SPS-Ausgang angesteuert.
Laut DIN EN ISO 14119 dürfen wir diese Schutztürschalter nur zum Prozessschutz einsetzen (da stromlos geöffnet). Die Risikobeurteilung nennt keine Gründe für eine Ausnahme.
Die Schutztüren sind aus einem Aluprofil und Makrolonscheibe gefertigt. Die Öffnungszeit bis ein Spalt vorhanden ist, der groß genug ist um mit einem Körperteil die Gefahr zu erreichen, würde ich im Worst Case auf 0,3s abschätzen.
Die Anlagen, die wir bauen haben i.d.R. sehr kurze Nachlaufzeiten von < 0,5s.
Nun haben wir ausnahmsweise an einer Anlage einen anderen Schutztürschalter verbaut. Dessen Position wird zwar ebenso wie die der anderen Schalter über eine Sicherheitssteuerung abgefragt, jedoch verfügt dieser über keine Zuhaltung.
Unstrittig ist, dass wir für den letztgenannten Schutztürschalter einen Nachweis nach DIN EN ISO 13855 erbringen müssen. D.h. den Nachweis, dass die Nachlaufzeit kleiner ist als die Zeitdauer, um die Gefahr zu erreichen. Insbesondere, da die Gefahrenstelle räumlich sehr nah an der Schutztür liegt.
Meine Fragestellung bezieht sich aber vielmehr auf die Schutztürschalter mit Zuhaltung zum Prozessschutz.
Das, was ich bisher in den Normen gelesen habe, lässt für mich eigentlich nur den Schluss zu, dass auch bei diesen der Nachweis nach DIN EN ISO 13855 zu erbringen ist.
Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass es doch extrem unwahrscheinlich ist, dass der SPS Ausgang ausfällt und just in diesem Moment ein Bediener eine Schutztür öffnet und eine Gefahrenstelle erreicht.
Kann ich an irgendeiner Stelle meinem Bauchgefühl Rechnung tragen? In den Normen konnte ich dazu nichts finden.
Mit freundlichen Grüßen
redria
ich bin seit ca. einem halben Jahr für die sicherheitstechnische Bewertung in unserem Sondermaschinen-Bau zuständig.
Standardmäßig verbauen wir Schutztürschalter mit stromlos geöffneter Zuhaltung. Die Zuhaltung wird über eine Sicherheitssteuerung überwacht. Der Betätiger wird über einen Standard SPS-Ausgang angesteuert.
Laut DIN EN ISO 14119 dürfen wir diese Schutztürschalter nur zum Prozessschutz einsetzen (da stromlos geöffnet). Die Risikobeurteilung nennt keine Gründe für eine Ausnahme.
Die Schutztüren sind aus einem Aluprofil und Makrolonscheibe gefertigt. Die Öffnungszeit bis ein Spalt vorhanden ist, der groß genug ist um mit einem Körperteil die Gefahr zu erreichen, würde ich im Worst Case auf 0,3s abschätzen.
Die Anlagen, die wir bauen haben i.d.R. sehr kurze Nachlaufzeiten von < 0,5s.
Nun haben wir ausnahmsweise an einer Anlage einen anderen Schutztürschalter verbaut. Dessen Position wird zwar ebenso wie die der anderen Schalter über eine Sicherheitssteuerung abgefragt, jedoch verfügt dieser über keine Zuhaltung.
Unstrittig ist, dass wir für den letztgenannten Schutztürschalter einen Nachweis nach DIN EN ISO 13855 erbringen müssen. D.h. den Nachweis, dass die Nachlaufzeit kleiner ist als die Zeitdauer, um die Gefahr zu erreichen. Insbesondere, da die Gefahrenstelle räumlich sehr nah an der Schutztür liegt.
Meine Fragestellung bezieht sich aber vielmehr auf die Schutztürschalter mit Zuhaltung zum Prozessschutz.
Das, was ich bisher in den Normen gelesen habe, lässt für mich eigentlich nur den Schluss zu, dass auch bei diesen der Nachweis nach DIN EN ISO 13855 zu erbringen ist.
Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass es doch extrem unwahrscheinlich ist, dass der SPS Ausgang ausfällt und just in diesem Moment ein Bediener eine Schutztür öffnet und eine Gefahrenstelle erreicht.
Kann ich an irgendeiner Stelle meinem Bauchgefühl Rechnung tragen? In den Normen konnte ich dazu nichts finden.
Mit freundlichen Grüßen
redria