Risikobewertung Förderbänder

Drain

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Hallo,

für eine Nachbearbeitungsmaschine von kleinen Kunststoffteilen werden zwei Förderbänder benötigt.

Das eine ist ein Steilförderer, welcher von der Nachbearbeitungsmaschine nach Bedarf ein- und ausgeschalten wird.
Das andere ein kurzes Gurtförderband, welches im Dauerbetrieb läuft.
Beide beförderen leichte Kunststoffteile.

Meine Frage nun:
Wie ist das Risiko dieser Förderbänder zu beurteilen? Von den transportierten Teilen geht aufgrund der geringen Masse keine Gefahr aus.
An den Bändern besteht meiner Einschätzung nach nur geringes Risiko, da ein Einklemmen an bewegten Teilen kaum möglich ist.
Aber muß dann trotzdem die Leistung zweikanalig (sprich 2 Schütz in Reihe) abgeschaltet werden, da es sich ja um Antriebe handelt und von diesen immer eine potentielle Gefahr ausgeht? (z.B. bei Wartungsarbeiten, welche natürlich nur bei ausgeschalteter Maschine stattfinden sollte).

Dürfen diese Schütze im Falle des Steilförderers auch dazu verwendet werden diesen bedarfsgerecht ein- und auszuschalten?

Grüße Drain
 
Hallo,

dazu gibt es hier im Forum viele Threads.
Habe z.Zt. leider keine Zeit.

Stichwort: mit dem Risikographen der DINENISO13849-1 den
erforderlichen Performancelevel PLr ermitteln, davon abhängig ist
wie die Steuerung ausgelegt werden muss.

Suchfunktion oder googeln.

Gruß
Tommi
 
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Hallo Tommi,

darum geht es ja gerade. Für die Ermittlung des PLr muß die Gefahr ermittelt werden, die von dem Bauteil ausgehen kann.
Mir ist jedoch unklar, wie ich das Risiko für den beschriebenen Fall einschätzen soll.

Habe zu dem Thema bereits recherchiert, komme an diesem Punkt in dieser Konstellation aber nicht weiter.

Drain
 
Wir haben teilweise Förderbänder von denen keine Gefahr ausgeht (Fingersicher, keine Einzugsstellen, alles abgedeckt, usw.). Einstufung ist damit PLa und somit reicht ein simpler Schütz.

Gruß
Dieter
 
Hier meine Einschätzung:

An den Bändern besteht meiner Einschätzung nach nur geringes Risiko, da ein Einklemmen an bewegten Teilen kaum möglich ist.
Aber muß dann trotzdem die Leistung zweikanalig (sprich 2 Schütz in Reihe) abgeschaltet werden, da es sich ja um Antriebe handelt und von diesen immer eine potentielle Gefahr ausgeht?

damit fängt es schon an - wenn ein Einklemmen kaum möglich ist - ja dann ist doch Gut !
- Leistung zweikanalig abschalten - das wäre eine "höhere" Kategorie, was wiederum voraussetzt das die Bänder doch relativ "gefährlich" sind, das passt nicht zusammen!

Immer stur der Reihe nach vorgehen :

a/ Risikobeurteilung > welches Risiko geht von den Bändern aus ?
b/ Ist das vertretbar, oder muß das Risiko gemindert werden ?
c/ so und jetzt (sofern nötig; siehe c/) Maßnahmen zur Risikominderung auswählen
d/ das kann eine "steuerungstechnische" Maßnahme sein, wenn dem so ist, dann ist deren funktionale
Sicherheit nach DIN EN ISO 13849-1/2 zu gestalten und zu bewerten.

P.S. Bänder die - wie ich vermute - frei zugänglich laufen können gar kein Risiko über dem
vertretbaren Restrisiko darstellen, sonst müssten sie ja eingezäunt o.Ä. werden.
 
Achtung eine Gefahr bei fördebänder kann sein,
wenn vor den Bänder zwangsgeführte Transporte
von Maschinen sind, können bei Rollen oder großen
Lücken Scherstellen entstehen.
Bei uns im praktischen anwendungsfall, kann ein Brett
bequemm durch ein Arm gefördert werden.
Also den späteren Anwendungsfall betrachten und wer
dafür den Hut auf hat.
 
Hallo und schon mal vielen Dank für die bisherigen Beiträge.

Wenn ich denn nun nur einen Schütz für die Sicherheitsabschaltung verwende, darf ich den dann auch zum prozeßbedingten Ein- und Ausschalten verwenden? Also die Ansteuerung des Schütz UND-Verknüpfen (Sicherheitsschaltung und SPS-Signal)?
Falls ja muß ich ja dann auch die Häufigkeit des Ein- und Ausschaltens mit in den MTTF-Wert berücksichtigen. Richtig?

Drain

Nachtrag zur UND-Verknüpfung: Das alleinige Abschalten der 24V-Versorgung der SPS-Ausgangsbaugruppe, welches das Schütz ansteuert, ist IMHO nicht ausreichend. Wie seht ihr das?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo und schon mal vielen Dank für die bisherigen Beiträge.

Wenn ich denn nun nur einen Schütz für die Sicherheitsabschaltung verwende, darf ich den dann auch zum prozeßbedingten Ein- und Ausschalten verwenden? Also die Ansteuerung des Schütz UND-Verknüpfen (Sicherheitsschaltung und SPS-Signal)?
Falls ja muß ich ja dann auch die Häufigkeit des Ein- und Ausschaltens mit in den MTTF-Wert berücksichtigen. Richtig?

Drain

Nachtrag zur UND-Verknüpfung: Das alleinige Abschalten der 24V-Versorgung der SPS-Ausgangsbaugruppe, welches das Schütz ansteuert, ist IMHO nicht ausreichend. Wie seht ihr das?

Hallo,
ein Schütz kann sowohl Sicherheitsaufgaben wie auch Prozessaufgaben übernehmen, also ja.
Es müssen alle Betätigungszyklen bei der MTTFd Berechnung miteinbezogen werden, ein Schütz verschleißt insgesamt da gibt es keine sicher oder unsicher.
Die Und-Verknüpfung ist O.K., die Byteweise Abschaltung ist abhängig vom erforderlichen PL und der Hersteller der Baugruppe muss es bestätigen, bei machen Baugruppen scheint es zu gehen bis zu einem bestimmen PL, bei anderen geht es wieder nicht!!!!
Hersteller fragen wie und schriftlich bestätigen lassen.

Wenn es nicht geht Sicherheitsausgang hinter SPS Ausgang.
 
... aber wie gesagt erst mal das Risiko beurteilen. Bei schmalen, glatten Bändern in Automatikmaschinen kann das Risiko gegen Null gehen, so dass ein Ausschalten über die SPS ohen Sicherheitanforderung reicht, bei Bändern wo z.B. Leisten auf dem Band befestigt sind, kann es aber zu Einzugsstellen kommen. Da kommt es dann auch auf die Kräfte des Antriebs an und auf die konkrete mechanische Gestaltung (Abstände, Flexibilität der Lsieten, Fördergeschwindigkeit). Bei solchen Förderern ist aber meist auch gar kein regelmäßiger Zugang zur Gefahrenstelle nötig, so dass oft auch fest angebrachte Schutzeinrichtungen weiter helfen.
 
So nun noch eine weiterführende Frage zu dem Thema.

Angenommen mit einem Schütz wird die Leistung eines Antriebs geschalten.
Ist dann folgende Ansteuerung des Schütz zulässig?

Der Ausgang des Sicherheitsschaltgeräts ist über ein Schließerrelais mit der Schützspule verbunden. Das Relais wird von einem SPS-Ausgang angesteuert.
So soll mit dem Schütz sowohl eine Sicherheitsabschaltung, als auch eine prozeßgesteuerte Abschaltung erreicht werden.

Schutztür offen, Antrieb abgeschaltet.
Schutztür geschlossen, Antrieb abhängig von SPS-Ansteuerung ab- oder eingeschaltet.

Drain
 
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Wen die SPS eingeschaltet ist, würde das Schließen der trennenden Schutzeinrichtung unmittelbar zum Anlauf führen. Das ist nicht so das was man haben will. Wenn hintertretbare Tür gehts sowieso nicht. Ansonsten nur nach sorgfältiger Risikobeurteilung. Zu beurteilen wäre auch die Möglichkeit, dass ein Instandhalter mit einem zusätzlichen Betätiger den Sicherheitsschalter brückt (wenn das möglich ist). Würde also heißen. Maschine läuft sofort an, wenn der Betätiger gesteckt wird. Eher schon: SPS und Sicherheitsschaltgerät müssen Freigabe erteilen, fällt die Freigabe des Sicherheitsschaltgerätes weg, muss zum Wiederanlauf hardwaremäßig quittiert werden. Andere Lösungen sind im Einzelfall sicher machbar (z.B. eine kleine Klappe, durch deren Schließen keine Risiken entstehen. Wir haben derzeit grad Maschinen im Bau, da soll man auch die Türen (nicht hintertretbar) in Automatik öffnen können. Selbst da muss man erst die Tür schließen -> Sicherheitskreis quittieren (ins Sicherheitsschaltgerät) + Starttaster (in die SPS) , beides ist direkt an der Tür. Erfahrungsgemäß kommen og. Wünsche nach Anlauf durch Schließen der Tür eher aus Lösungen, wo die Bedienstellen zu weit weg sind.
 
Hallo Drain,

grundsätzlich ja, bis PLc, wegen nur einem Schütz.

Die SPS muss das Öffnen der Tür mitkriegen, damit das von Andreas beschriebene
nicht eintritt.
Ich würde die Tür über das Sicherheitsschaltgerät quittieren und die SPS nochmal separat.

Gruß
Tommi
 
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Die SPS bekommt den Nothalt bzw. die offene Schutztüre als Eingangssignal mit und dann werden auch die Ausgänge ausgeschalten.
Die Schützansteuerung (in dem Post #13) bezieht sich auf ein kleines Förderband ohne Quetsch- und Klemmgefährdung. Somit gäbe es selbst dann keine Gefährdung, wenn der Nothalt quittiert wird und das Band sofort anläuft.

Danke für eure Hinweise.

Drain
 
Hallo,
es ist abhängig von der Risikobeurteilung wie die manuelle Rückstellfunktion ausgeführt wird.

Aber die EN ISO 13849-1 fordert im Abschnitt 5.2.2
Die manuelle Rückstellfunktion:​
-​
muss durch ein getrenntes, manuell zu bedienendes Gerät in dem SRPICS bereitgestellt werden,
-​
darf nur dann erreicht werden, wenn alle Sicherheitsfunktionen und Schutzeinrichtungen funktionsfähigsind,
-​
darf selbst keine Bewegung oder Gefährdungssituation einleiten,
-​
muss eine beabsichtigte Handlung sein,
-​
muss der Steuerung ermöglichen, einen separaten Startbefehl anzunehmen,
- darf nur erfolgen durch das Loslassen des Antriebselements in seiner betätigten (Ein)Position.
~​

 
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