Türzuhaltung stromlos offen / stromlos geschlossen

Meiner Meinung nach ist die Entscheidung ob eine aktive oder passive Türzuhaltung einzusetzen ist von der Gefährdung abhängig.

Ein Bespiel: Wenn sich direkt hinter der abzusichernden Türe eine Zerspanungsmaschine befindet, so das mir direkt die Späne ins Gesicht fliegen, wenn ich die Türe aufmache, ist es doch ein anderer Fall wie hier wo sich in einigen Metern (Schätzung von mir) eine sich drehende Welle befindet, in die ich auch noch aktiv greifen muss, damit etwas passiert.

Ich bewerte das Risiko Aufgrund von Häufigkeit und die Möglichkeit die Gefährdung zu erkennen als so gering ein, dass die Gefährdung sich einzuschließen (Brand, Notfall..) größer ist und kann darum auch eine aktive Zuhaltung einsetzen!

Mit einer ordentlichen Dokumentation der Entscheidung, einem Hinweis auf Restgefährdung in der Bedienungsanleitung und einem Piktogramm an der Gefahrenstelle ist die Gefährdung meines Erachtens hinreichend gemindert!
 
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Und im Brandfall?
Ich habe es selber erlebt, dass die Feuerwehr Schutztüren Notgeöffnet hat um zum Brand zu gelangen ohne abzuwarten bis alle Antriebe stehen. So sieht die Realität aus.
Gerade bei größeren Anlagen kann man alles verriegeln und verrammeln. Das Ergebnis ist eine total sichere Maschine die aber weder Instandhaltbar noch Bedienbar ist. Man muss eben beides abwägen. Dabei kann es eben auch vorkommen dass ein extrem unwahrscheinliches Ereignis nicht technisch gelöst werden kann.

Ich sehe es so
Ein Werker geht in den Sicherheitsbereich. Jetzt muss der Bediener ihn übersehen und die Anlage in Betrieb setzen. Der Werker erkennt den Anlauf und begibt sich zum Notschalter. In diesem Moment fällt der Strom aus und der Werker dreht sich um und rennt in die gerade angelaufene (evtl. durch eine Vorwarnung verzögerter Anlauf) Maschine.
Das ist meiner Meinung nach doch sehr unwahrscheinlich.
Holger
 
In der Regel setzen wir stromlos verriegelt ein. Ist einfacher, da eben Empfehlung in der Norm.
Unsere Zuhaltungen haben Fluchtentriegelung. Gerade bei unübersichtlichen Anlagen ist das notwendig.

Jedoch keine Regel ohne Ausnahme ;)
Bei bestimmten Anlagen haben wir aus Brand- bzw. Exschutzgründen stromlos entriegelt.
Der Zugang für die Feuerwehr muß auf jedenfall einfach möglich sein. Dies haben wir uns bestätigen lassen und es ist entsprechend dokumentiert.
Nachlaufzeiten und Sicherheitsabstände sind trotzdem eingehalten.

Die Diskussion als solches kommt immer mal wieder hoch und es gibt keine generelle, allgemein gültige Lösung.
Eine interessante Möglichkeit ist übrigends stromlos entriegelte Zuhaltungen über eine sichere USV. So kannst du während der Nachlaufzeiten trotzdem die Zuhaltung aufrecht halten bei Stromausfall.


Gruß
Blockmove
 
Meiner Meinung nach ist die Entscheidung ob eine aktive oder passive Türzuhaltung einzusetzen ist von der Gefährdung abhängig.
naja so ignorierst du aber irgendwie die Maschinenrichtlinie und Norm.(siehe erster Beitrag) zuerst muss immer stromlos verriegelt verwendet werden und nur in Ausnahmefällen stromlos offen.
 
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Eine interessante Möglichkeit ist übrigends stromlos entriegelte Zuhaltungen über eine sichere USV. So kannst du während der Nachlaufzeiten trotzdem die Zuhaltung aufrecht halten bei Stromausfall.
leider können die Nachlaufzeiten im worst case Fall bis zu 6-8 Stunden sein. und so eine USV wäre meiner Ansicht nach, im Verhältnis zur Wahrscheinlichkeit, nicht wirtschaftlich
 
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