Betreiber-Doku für wiederkehrende Prüfung der funktionalen Sicherheit

Das muss der Betreiber selber festhalten, mit welchem Protokoll auch immer. Es wird nur eine Empfehlung in der BA angegeben, wie oft diese Prüfungen durchgeführt werden sollen.
 
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Wir haben in unseren BAs eine Liste mit Dingen die der Kunde selber Warten und Prüfen muss und dazu die entsprechenden Verfahrensanweisungen. Wie der Kunde das intern dokumentiert, ist uns aber egal.
 
Das muss der Betreiber selber festhalten, mit welchem Protokoll auch immer. Es wird nur eine Empfehlung in der BA angegeben, wie oft diese Prüfungen durchgeführt werden sollen.
So ist es.
Wir haben in unseren BAs eine Liste mit Dingen die der Kunde selber Warten und Prüfen muss und dazu die entsprechenden Verfahrensanweisungen. Wie der Kunde das intern dokumentiert, ist uns aber egal.
Vor Inbetriebnahme werdet ihr die Prüfungen selber durchgeführt und wenigstens für interne Nachweisführung dokumentiert haben wollen (wenigstens geht es uns so).
Da drängt sich der Gedanke auf: könnte ein Folgegeschäft dran hängen, sei es ein Wartungsvertrag oder der passende Satz Prüfanleitungen
 
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