Dekuika
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Warum die berüchtigte, federbetriebene Mausefalle nun wieder eine Maschine sein soll, nachdem das seit Jahrzehnten als "nichtig" erklärt ist, würde mich interessieren (Fundstelle).
Gern.

VG Freiburg: Totschlagtierfallen unterliegen der Maschinenrichtlinie
VG Freiburg (Breisgau) 9. Kammer vom 14.12.2021 - Az.: 9 K 3417/20Leitsatz des Urteils:
- Totschlagtierfallen unterfallen dem Anwendungsbereich der 9. ProdSV i.V.m. den Vorgaben der Maschinen-RL.(Rn.26)
- Nationale bzw. europäische Anforderungen, die insbesondere an die Produktsicherheit von Maschinen zu stellen sind, werden nicht durch das Übereinkommen über internationale humane Fangnormen verdrängt.(Rn.27)
Die Klägerin hatte dagegen vorgetragen, dass diese Fallen dem "Übereinkommen über internationale humane Fangnormen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, Kanada und der Russischen Föderation vom 14.02.1998, ABl. Nr. L 42 S. 43 (FangnormenÜ)" entsprechen und das dieses die MRL verdrängt.
Der Auffassung der Klägerin ist das Gericht nicht gefolgt, schon, weil beide Regelungen unterschiedliche Schutzziele haben und allein von daher die FangnormenÜ die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und der darauf gestützten Maschinenverordnung (9. ProdSV) als nationale Umsetzung der MRL nicht verdrängt. Die FangnormenÜ ist keine "andere Rechstvorschrift" im Sinnen des § 1 Abs. 3 des ProdSG.