Bürostuhl Maschine?

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Warum die berüchtigte, federbetriebene Mausefalle nun wieder eine Maschine sein soll, nachdem das seit Jahrzehnten als "nichtig" erklärt ist, würde mich interessieren (Fundstelle).

Gern. ;)

VG Freiburg: Totschlagtierfallen unterliegen der Maschinenrichtlinie​

VG Freiburg (Breisgau) 9. Kammer vom 14.12.2021 - Az.: 9 K 3417/20

Leitsatz des Urteils:

  1. Totschlagtierfallen unterfallen dem Anwendungsbereich der 9. ProdSV i.V.m. den Vorgaben der Maschinen-RL.(Rn.26)

  2. Nationale bzw. europäische Anforderungen, die insbesondere an die Produktsicherheit von Maschinen zu stellen sind, werden nicht durch das Übereinkommen über internationale humane Fangnormen verdrängt.(Rn.27)
Die Klägerin hatte gegen eine Ordnungsverfügung des RP Tübingen geklagt. Das RP hatte beanstandet, dass die Klägerin Totschlagtierfallen in Verkehr bringt, die nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie2006/42/EG (MRL) entsprechen. Diese unterlegen der MRL, da diese mittels in einer Feder gespeicherter Energie funktionieren und damit der Maschinendefinition entsprechen. Insofern fehlen eine EG-Konformitätserklärung, eine CE-Kennzeichnung, eine deutschsprachige Betriebsanleitung und auch eine Risikobeurteilung.

Die Klägerin hatte dagegen vorgetragen, dass diese Fallen dem "Übereinkommen über internationale humane Fangnormen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, Kanada und der Russischen Föderation vom 14.02.1998, ABl. Nr. L 42 S. 43 (FangnormenÜ)" entsprechen und das dieses die MRL verdrängt.

Der Auffassung der Klägerin ist das Gericht nicht gefolgt, schon, weil beide Regelungen unterschiedliche Schutzziele haben und allein von daher die FangnormenÜ die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und der darauf gestützten Maschinenverordnung (9. ProdSV) als nationale Umsetzung der MRL nicht verdrängt. Die FangnormenÜ ist keine "andere Rechstvorschrift" im Sinnen des § 1 Abs. 3 des ProdSG.
 
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Dass die Stuhl unter die MrL gehört mit die Begründung die Feder speichert Energie finde ich nicht überraschend.
Aber dass es keine 'Trivialgrenze' gibts finde ich problematisch.
1. Es öffnet von eine unüberschaubare Menge von Maschinenteile die mann sonnst nie überlegen wurde dass es ein CE Schild haben muss. Das nimmt die Zeit weck von die wirklich gefährliche Maschinen.
2. Die Kommentare zeigen dass man es nicht seriös nehmen kann. Und dass untergrabt die vertrauen in das System. Eine vertrauen der wenn verloren schwierig zu zurückgewinnen ist. Und das verringert die Sicherheit generell.
 
Bis die Frage endgültig geklärt ist, habe ich mal für Sicherheit gesorgt...
Schönes Wochenende ;)
absperrband.jpg

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Dass die Stuhl unter die MrL gehört mit die Begründung die Feder speichert Energie finde ich nicht überraschend.
Aber dass es keine 'Trivialgrenze' gibts finde ich problematisch.
1. Es öffnet von eine unüberschaubare Menge von Maschinenteile die mann sonnst nie überlegen wurde dass es ein CE Schild haben muss. Das nimmt die Zeit weck von die wirklich gefährliche Maschinen.
2. Die Kommentare zeigen dass man es nicht seriös nehmen kann. Und dass untergrabt die vertrauen in das System. Eine vertrauen der wenn verloren schwierig zu zurückgewinnen ist. Und das verringert die Sicherheit generell.
Irgendwie müssen wir doch den Verwaltungswasserkopf durchfüttern, bzw. wer keine Arbeit hat der erschafft sich welche.

Gruß

A.
 
Das mit den Grenzfällen haben andere Richtlinien auch. Fängt schon damit an, ob ein Draht mit Diode unter die EMV-RL fällt, oder noch als passiv gelten darf. Bei der MR ist es nur deshalb besonders "blöde", weil der Dokumentationsaufwand dann erheblich zunimmt. Bezüglich der Risikobetrachtung - und nur um die geht es dabei - ändert sich im Grunde aber nichts, denn die schreibt ohne MR dann das Produktsicherheitsgesetz vor.
Eine Gefährdung muss der Inverkehrbringer also unabhängig von Richtlinien immer ausschließen. Wenn man eine Richtlinie anziehen kann, ist das oft viel einfacher. Vor allem auch deshalb pappt an konstruktiven Produkten (für die sich oft keine sicher Zutreffende findet), das GS-Zeichen inflationär. Bei der Gasdruckfeder im Bürostuhl bedeutet es nur, dass dazu dann andere Normen anzuwenden sind, oder angewendet werden dürfen.

Unglücklich ist allerdings, wenn eine CE-Pflicht besteht, oder bestehen könnte und das nicht "erkannt" wurde. Denn ein konformitätspflichtiges Produkt ohne Konformitätserklärung ist nicht denkbar.
Deshalb erstelle ich im Grauzonenbereich inzwischen lieber eine Konformität zu viel, als zu "wenig". Die Kunden sind ja "gierig" auf das CE und es kann viel mühsamer werden zu erklären, warum man kein CE für richtiger hält, als eines "nicht ganz richtig" anzupinnen.
 
Gern. ;)

VG Freiburg: Totschlagtierfallen unterliegen der Maschinenrichtlinie​

VG Freiburg (Breisgau) 9. Kammer vom 14.12.2021 - Az.: 9 K 3417/20

Leitsatz des Urteils:

  1. Totschlagtierfallen unterfallen dem Anwendungsbereich der 9. ProdSV i.V.m. den Vorgaben der Maschinen-RL.(Rn.26)

  2. Nationale bzw. europäische Anforderungen, die insbesondere an die Produktsicherheit von Maschinen zu stellen sind, werden nicht durch das Übereinkommen über internationale humane Fangnormen verdrängt.(Rn.27)
Die Klägerin hatte gegen eine Ordnungsverfügung des RP Tübingen geklagt. Das RP hatte beanstandet, dass die Klägerin Totschlagtierfallen in Verkehr bringt, die nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie2006/42/EG (MRL) entsprechen. Diese unterlegen der MRL, da diese mittels in einer Feder gespeicherter Energie funktionieren und damit der Maschinendefinition entsprechen. Insofern fehlen eine EG-Konformitätserklärung, eine CE-Kennzeichnung, eine deutschsprachige Betriebsanleitung und auch eine Risikobeurteilung.

Die Klägerin hatte dagegen vorgetragen, dass diese Fallen dem "Übereinkommen über internationale humane Fangnormen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, Kanada und der Russischen Föderation vom 14.02.1998, ABl. Nr. L 42 S. 43 (FangnormenÜ)" entsprechen und das dieses die MRL verdrängt.

Der Auffassung der Klägerin ist das Gericht nicht gefolgt, schon, weil beide Regelungen unterschiedliche Schutzziele haben und allein von daher die FangnormenÜ die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und der darauf gestützten Maschinenverordnung (9. ProdSV) als nationale Umsetzung der MRL nicht verdrängt. Die FangnormenÜ ist keine "andere Rechstvorschrift" im Sinnen des § 1 Abs. 3 des ProdSG.
Ich sag ja, am Ende gehts nur darum, Anwälte durchzufüttern. Und daran kannst eh nix ändern, egal wie lange hier diskutiert wird oder ob nun nen CE am Stuhl klebt oder nicht...
In Afrika lachen sich schon grad alle tot 😂
 
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Ich bin recht froh, nicht in Ländern zu leben, wo regelmäßig Häuser zusammenfallen, Diskotheken abbrennen und die Fluchttüren dann noch verrammelt sind, die elektrischen Leitungen teils offen liegen und das, was letztes Jahr im Ahrtal passierte - totales, unvorstellbares Versagen der Verantwortlichen - Dauerzustand ist.
Eine ganz kleine Ahnung davon haben Powerbanks eine Zeitlang "vermittelt", als die reihenweise abbrannten. In "meiner Firma" lag eine als Muster auf einem Tisch und brannte nachts. Der gesamte Gebäudeteil musste ein Jahr lang entkernt und totalsaniert werden. Hat zum Glück die Versicherung bezahlt.
 
Glaub halt nicht wirklich, dass halt in anderen Ländern extrem viele Menschen durch Bürostühle ums Leben kommen 🤷‍♂️

Glaub auch nicht wirklich, dass durch Überregulierung die Qualität verbessert wird, sondern eher wenn man gut qualifizierte und motivierte Leute einfach ordentlich ihre Arbeit machen lässt.

Heut schaut hier jeder, ob das Teil 10 Scheine hat. Aber niemand, obs wirklich gute Qualität ist...

Wenn man den Leuten jegliche Eigenverantwortung abtrainiert, wird die Welt auch nicht sicherer...
 
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Ich bin recht froh, nicht in Ländern zu leben, wo regelmäßig
Hat halt alles was fürsich...
Ich bin halt schon älter und viel in der Welt unterwegs... Meine bisher schönste Zeit war die unregulierte anarchistische Zeit Anfang der 90er in der ehemal. DDR...
Heut wünsch ich mich am liebsten in ein Holzhaus mit Holzofen nach Finnland. Die Leute auf dem Land in Finnland sind halt echt noch normal.

Und nein, ich bleibe in der Nacht auf leerer Strasse als Fussgänger an keiner roten Ampel stehen...
 
"Glaub auch nicht wirklich, dass durch Überregulierung die Qualität verbessert wird, sondern eher wenn man gut qualifizierte und motivierte Leute einfach ordentlich ihre Arbeit machen lässt."
Woher wissen diese "gut qualifizierte"n Leute, was Qualität ist? Wirklich alles, was und wie ein gut qualifizierter Elektriker "ordentlich" macht, ist aus Normen abgeleitet.
 
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Schon liegt die Antwort von NRW KomNet vor. Leider sind die nicht auf alle Frageinhalte eingegangen:

Vorgangsnummer cc53542​

Deshalb die Nachfrage:
Ist ein solcher Bürostuhl zwingend eine Maschine und muss ein entsprechendes CE haben, oder kann der Stuhl auch als „Haushaltsgerät/Haushaltsmaschine“ eingestuft werden, ist damit von der Maschinenrichtlinie ausgenommen und benötigt dann (da keine weitere, deklarationspflichtige Richtlinie zutrifft) kein CE.

Antwort :
Nach unserer Rechtsauffassung ist der Anwendungsbereich der Maschinenverordnung gegeben. Inwieweit mit der neuen Maschinenverordnung andere Regelungen zu erwarten sind, ist hier nicht bekannt.
 
Antwort :
Nach unserer Rechtsauffassung ist der Anwendungsbereich der Maschinenverordnung gegeben. Inwieweit mit der neuen Maschinenverordnung andere Regelungen zu erwarten sind, ist hier nicht bekannt.
Na dann fordere ich jetzt, dass jeder Benutzer von Feder- oder hyraulisch betriebenen Bürostühlen PSA tragern muß,
mindestens Helm ( mit Kinngurt) und Arbeitsschuhe. Eine Prüfung auf Eignung des Benutzers auf Sitztauglichkeit sollte auch erfolgen.
 
Na dann fordere ich jetzt, dass jeder Benutzer von Feder- oder hyraulisch betriebenen Bürostühlen PSA tragern muß,
mindestens Helm ( mit Kinngurt) und Arbeitsschuhe. Eine Prüfung auf Eignung des Benutzers auf Sitztauglichkeit sollte auch erfolgen.
Und @DeltaMikeAir muss sein Bandmaß im Maschinengehäuse tragen. Ich könnte pausenlos lachen, wenn es nicht so traurig wäre.
 
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