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Bei einer Produktionsanlage gibt es das Problem nicht. Dort ist und sind die Anwendungen eindeutig (meine rein persönliche Meinung). Heißt nur nicht, dass es deshalb immer auch richtig gemacht wird.
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Beim Maßband ist es auch eindeutig. Per Definition ist es eine Maschine wie der Kugelschreiber. Muss aber nicht danach erklärt werden, weil die Gefährdung zu gering ist. Bin mir sicher, dass mit etwas Suche sich in Normen oder Ausarbeitungen Grenzwertangaben finden lassen, aus denen sich besagte – und in der Richtlinie selbst fehlende – Bagatellgrenzen ableiten ließen.
Sorry, aber da widerspreche ich nun mal ganz heftig.
Vonwegen bei einer Produktionsanlage sind die Anwendungen eindeutig.
Ich weiß nicht, wie oft du schon bei einer technischen Konstruktionsdurchsprache dabei warst und dich mit der Einstufung der entsprechenden Risiken im Detail auseinander setzten musstest. Der italiensche oder spanische Maschinenbauer sagt PLb und wir als Kunde / Betreiber sagen PLd.
Und schon ist's vorbei mit mit eindeutig.
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Zu den Bagatellgranzen fällt mir in dem Zusammenhang das HickHack um die Festlegung der maximalen Kräfte und Geschwindigkeiten bei MRK-Robotern / Cobots ein ... Was sind denn gerade die verbindlichen Grenzwerte für Bwegungen in Kopfhöhe?