verschlossene Schutztüre

blimaa

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Hallo Zusammen

Folgende Ausgangslage: Schutzzaun um eine Maschine wie man es halt kennt. In dem Schutzzaun hat es eine Tür, welche jetzt verschlossen/nicht mehr zu öffnen gemacht wird. Muss ich die Türe immer noch im Sicherheitskreis haben oder kann ich dann die Türe als ein normales Schutzzaun-Teil intepretieren? Meiner Meinung nach muss an der "Tür" (nicht vergessen man kann sie jetzt nicht mehr öffnen) keine elektrische Überwachung sein, da sie jetzt sozusagen ein Schutzzaunelement ist. Was meinen die Experten dazu?

Gruss blimaa
 
Antwort:
Du hast aus einer verriegelten trennenden Schutzeinrichtung eine feststehende trennende Schutzeinrichtung gemacht.
Wenn Du also die Tür nach DIN EN 953 als FTS aufgebaut hast warum solltest Du dann noch eine Verriegelung brauchen, aber es muss auch so sein.
Gegenfrage hast Du an jedem Zaunelement einen Schutzschalter?
 
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Hi Safety
Genau das war auch mein Argument!! Auch ich sehe die "Tür" als ein Stück eines normalen Schutzzaunes. Aber das stiess irgend wie auf taube Ohren. Grundsätzlich denke ich würde es schon reichen, wenn die Türe mit einem richtigen Schloss abgeschlossen wird und der Schlüssel würde weggeschlossen werden oder sicher aufbewahrt werden, z.B. bei einer Person, welche sich Bewusst ist, dass die Türe nie geöffnet werden darf. Auch dann könnte ja niemand mehr öffnen, oder spricht doch noch was gegen meine Gedanken? Schliesslich könnte man ja auch rein theoretisch ein Schutzzaunelement demontieren und die Maschine merkt das ja nicht.

Gruss blimaa
 
Wenn es eine bestehende Anlage ist, sehe ich dagegen. Rechtlich mag es in Ordnung sein, aber in der Realität sieht es meistens anders aus. Dann heißt es nach einem halben Jahr oder Jahr oh wir haben ja eine Tür, hmm, nur verschraubt dann machen wir die wieder auf. Und wenn dann noch die Person, die mit dem Thema vertraut ist, eine andere Aufgabe hat oder gar seinen Arbeitgeber gewechselt hat, nicht mehr da ist kann es kritisch werden. Das wäre meine Meinung: SI Kreis und Verriegelung eingebaut lassen.

MFG Christoph
 
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Hallo,
ja es gibt leider immer noch viele die einfach an Maschinen Veränderungen vornehmen ohne darüber nachzudenken. Aber deshalb kann man nicht alles absichern was da so mal war. Wenn er diese „Tür“ zum „Schutzzaun“ macht dann ist es gut.
Es gibt viele Türen ohne Verriegelungsschalter, die nur sehr selten geöffnet werden aber auch wieder den Normen entsprechen, da steht dann auch in der BA nur öffnen nach Energietrennung. So ob das nun gemacht wird oder Verkleidungen die abschraubbar sind kann man auch entfernen.
Der Betreiber einer Maschine ist verantwortlich und muss dieser gerecht werden.
 
Hi
Vielen Dank für die vielen schnellen Antworten. :s1: Werde morgen weiterschauen.

Gruss blimaa
 
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