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kurze Zusammenfassung des Wichtigsten?
Dann kannst du froh sein, dass nicht das 670 Seiten lange Vergleichsdokument verlinkt wurde, dass die verschiedenen Verhandlungsstände gegenüberstellt.
Nunja, ich verweise mal ganz schamlos auf meinen eigenen Post weiter oben:
du meinst jetzt aber kein Kettenhemd, was der Bediener anziehen muss, oder? weil das hätte ja mal wenig mit Arbeitskomfort zu tun ;) 😲:ROFLMAO: ich stimme dir ja teilweise zu, nur sollten halt durch einfache Szenarien (z.B. Stolpern) auch keine Unfälle passieren. Also ich will meinen Arm...
www.sps-forum.de
Im Vergleich zum Entwurf vom Juni letzten Jahres hat sich jedenfalls nicht allzu viel praxisrelevantes geändert (mag im Detail sicher mehr Sachen geben, aber die relevanten):
- Die Übergangsfrist wurde von 36 auf 42 Monate geändert.
- Die Erlassung eigener Regeln wird auf Bereiche beschränkt, in denen keine harmonisierte Norm Anwendung findet (stand aber im verlinkten Beitrag schon).
Ein Punkt, den ich oben nicht angesprochen hatte, ist die wesentliche Änderung: Hierzu wird es eine Definition geben.
- Diese weicht vom Interpretationspapier des BMAS ab vor allem in der Hinsicht, dass eine Änderung, bei der neue Schutzeinrichtungen nötig werden, als wesentlich angesehen wird.
- Beinhaltet explizit auch "digitale" Änderungen (Software), durch die eine wesentliche Änderung hergestellt werden kann. War für mich persönlich allerdings auch vorher schon so.
Ich könnte hier jetzt lang und breit referieren. Allerdings gibt es aktuell noch keinen wirklichen Konsens, wie das interpretiert werden soll. Z.B. höre ich aus Österreich schon, dass ein Tausch einer Relaissteuerung gegen eine Sicherheits-SPS immer eine wesentliche Änderung sein wird (ich weiß, dass das dort manchmal anders gesehen wird als bei uns).
Ich werde zeitnah nach Veröffentlichung ein (kostenloses) Webinar zu dem Thema geben, so wie andere das sicher auch tun werden. Solange ein neuer Interpretationsleitfaden dann noch auf sich warten lässt (was sicher nicht vor 2024 sein wird, eher 2025), ist es im Detail hier und da doch viel Meinung.
Im April wird das IMCO (Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz) tagen und es wird erwartet, dass die Verordnung wie vorliegend angenommen wird (wurde ja bereits empfohlen). Dann:
- Im Mai wird die Veröffentlichung erwartet. Dabei wird die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht.
- 20 Tage nach Veröffentlichung ist die Verordnung unmittelbar in Kraft (kein Überführung in nationales Recht).
- Das Problem mit harmonisierten Normen hatte ich ja beschrieben. Unabhängig davon wird in der Zwischenzeit selbstverständlich weiter gearbeitet wie zuvor.
- 6 Monate nach Veröffentlichung werden die benannten Stellen bekannt gegeben.
- 42 Monate nach Veröffentlichung ist die Verordnung voll in Kraft. Maschinen, die nur die Maschinenrichtlinie erfüllen, dürfen nicht länger in Verkehr gebracht werden. Die Annahme einer Veröffentlichung im Mai führt damit zu einer Übergangsfrist bis November/Dezember 2026.
Meine
persönliche Meinung ist jedenfalls: Ja, Cybersecurity wird ein gewisses Thema werden (für Hersteller und Betreiber). Wenn man aber halbwegs fit in der Anwendung der Maschinenrichtlinie ist, sollte man sich bzgl. der Verordnung nicht so verrückt machen. Auch nicht von Beratern
