Mal ein paar Anmerkungen zu wesentlichen Veränderung:
Das Prüfen, ob es sich bei einem Umbau um eine wesentliche Veränderung handelt, ist Sache des Betreibers.
Aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung muss der Betreiber für jede Maschine eine Gefährdungsbeurteilung haben.
Eigentlich das selbe wie eine
Risikobeurteilung nur mit anderem Namen.
Die BetrSichV verpflichtet auch Betreiber die Anlagen regelmässig zu prüfen, ob sie noch sicher sind.
Als sicher gilt der aktuelle Stand der Technik. Natürlich sind gewisse Abweichungen erlaubt.
Sicherheitsbauteile haben allgemein eine zulässige Betriebsdauer von 20 Jahren. Und die Normen haben sich auch nicht so extrem in den letzten Jahren geändert.
Steht also ein Umbau an, dann ist es nicht verkehrt, die Anlage im Vorfeld genau zu prüfen und auf einen aktuellen Stand der Technik zu bringen.
Evtl. kann man ja schon gewisse "Optimierungen" für den Umbau treffen.
Habe ich eine aktuelle, sichere Anlage, dann komme ich in den meisten Fällen um die wesentliche Veränderung herum und spare mir viel Papierkrieg. Die CE-Doku macht die Anlage ja nicht sicherer.
Interessant ist übrigens in dem Zusammenhang auf die Hersteller-Rolle.
Hat der Kunde eine Maschine, die übergeben wurde, und beauftragt den Orginalhersteller mit einem Umbau, dann kann er ruckzuck zum Hersteller werden. Schließlich ist die Maschine übergeben und der Orginalhersteller ist zu diesem Zeitpunkt eigentlich raus.
Also sollte man da bei der Auftragsvergabe vorsichtig sein und evtl. solche Dinge vertraglich festhalten.
Wir haben auch schon den TÜV zur Beratung zum Thema wesentliche Veränderung an einer Anlage im Haus gehabt.
Auch bei uns haben sie das Thema recht locker gesehen.
Aber nicht die Pflichten aus der BetrSichV. Du musst genauso die Änderungen dokumentieren und bewerten.
Die Gefährdungsbeurteilung muss aktualisiert und ergänzt werden.
Ich persönlich fand die Vorgehensweise des TÜV sehr gut. Im Fokus stand die Sicherheit der Anlage und nicht die Menge an Papier