Hallo Joker
Zuerst die Begriffsunterschiede zwischen Leistungsschalter und Trennschalter:
In der Norm EN 60204-1:2006 im Abschnitt 5.03 Netz-Trenneinrichtungen, Absatz 5.3.2 Arten Ist nachstehendes festgehalten (Auszug):
Die Netztrenneinrichtung muss eine der folgenden Arten sein:
a) ein Lasttrennschalter, mit oder ohne Sicherungen, nach IEC 60947-3 für Gebrauchskategorie AC-23B oder DC-23B.
Meine Anmerkung: Ein solcher Schalter wird in der Regel ohne Sicherungen verwendet. Dieser Schalter verfügt weder über eine thermische, noch eine Kurzschluss-Auslösung. In seiner Funktion ein reiner Schalter.
c) ein Leistungsschalter - geeignet zum Trennen - nach IEC 60947-2.
Meine Anmerkung: Ein solcher Schalter verfügt über eine thermische und eine Kurzschluss-Auslösung.
Bei diesen Leistungsschaltern gibt es verschiedene Arten der Kurzschluss-Auslösung und -Begrenzung. Unter anderem sind Schalter mit Nullpunktlöschung, und andere mit strombegrenzenden Auslösungen auf dem Markt.
Nun zu Deiner Frage:
Grundsätzlich musst Du die Vorsicherung, im Baustromverteiler nach den angeschlossenen Verbrauchern richten.
Beim Einsatz eines Lasttrennschalters ist an der Einspeisung der Schaltgerätekombination keine Absicherung vorhanden.
Aus diesem Grunde muss die Vorsicherung zur Einspeisung nach dem Nennstrom aller angeschlossenen Verbraucher, unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors, bestimmt werden.
Diese Sicherung bestimmt neben dem Querschnitt der Zuleitung, auch den zu erwartenden Kurzschluss-Strom am Einspeisepunkt der Schaltgerätekombination.
D.h. in Deinem Falle an den Eingangsklemmen des Lasttrennschalters.
Bein Verwenden eines Leistungsschalters verhält sich die Sache etwas anders:
Die Einstellung des thermischen Auslösers richtet sich nach dem Nennstrom aller angeschlossenen Verbraucher, unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors.
Je nach Grösse und Auswahl des Leistungsschalters bestimmt seine Kurzschlussbegrenzung die Kurzschlussauslegung der Schaltgerätekombination.
Die Bestimmung der Vorsicherung zur Einspeisung wird auf Grund zweier Überlegungen vorgenommen:
1. Wird Selektivität
-gefordert, so heisst das, diese Vorsicherung muss so gross gewählt werden, dass im Kurzschlussfalle nur der Leistungsschalter und nicht gleichzeitig die Vorsicherung ausschaltet. Die Grösse und der Stromwert dieser Sicherung muss entweder aus Tabellen, oder mittels Nachfrage beim Schalterhersteller, ausgelegt werden.
Diese Vorsicherung hat jedoch einen um einiges grösseren Nennwert. Das hat zur Folge, der Querschnitt der Zuleitung wird ebenfalls um einiges, ev. ein Vielfaches, grösser.
Bei einer solchen selektiven Anordung bestimmt diese Vorsicherung den zu erwartenden Kurzschluss-Strom am Einspeisepunkt der Schaltgerätekombination. In Deinem Falle an den Einspeiseklemmen des Leistungsschalters. Es muss daher auch überprüft werden, ob dieser Schalter für einen solch höheren Kurzschluss-Strom an den Eingangsklemmen geeignet ist (in den techn. Unterlagen).
2. Ist eine solche Selektivitätsforderung nicht gegeben,
- so kann die Vorsicherung ebenfalls nach dem gleichen Nennstrom ausgelegt werden. Auch da bestimmt diese Vorsicherung den Querschnitt. Der zu erwartende Kurzschluss-Strom wird wie oben erwähnt, durch den Leistungsschalter bestimmt.
Auf Grund all dieser Überlegungen bestimmst Du die Auslegung der Vorsicherung.
Die Angabe bezieht sich beim Einsatz eines Lasttrennschalters auf den zu erwartenden Kurzschluss-Strom auf Grund der Vorsicherung. Ein solcher Schalter hat weder ein Kurzschluss-Ausschaltvermögen, noch eine thermische Auslösung.
Beim Einsatz eines Leistungsschalters wird dei Kurzschlussfestigkeit der Schaltgerätekombination auf Grund des Kurzschluss-Ausschaltverögens des Schalters angegeben.
Ich hoffe, Dir damit Deine Fragen genügend beantwortet zu haben.
Gruss
Hans