So ne kack Frage kann auch wieder nur von einem kommen
.
Also im Prinzip ist das meiste falsch.
Zuerst einmal gibt es überhaupt keinen Zusammenhang zwischen eine Logo, einer Schützsteuerung und einer S7-300. Der einzige Unterschied besteht darin, das ich mit einer Schützsteuern unter umständen schon sicher bin und beim Einsatz einer Logo oder S7-300 eventuell nicht mehr (hängt von der Beschaltung und Ausführung ab)
Die Steuerung muß unabhängig davon der Niederspannungsrichtlinie entsprechen, erst dann darf die Steuerung ein CE erhalten (Weitere wie EMV-Richtlinie mal ausgenommen)
Falls das Ding dann noch unter den begriff Maschine fällt , ist die Gesamtheit der Maschinenrichtlinie zu entsprechen und die "Maschine" erhält ein CE Zeichen.
@Paule den Begriff Industrieanlage gibts dabei auch nicht.
Wenn man es streng nimmt und man baut sich selber was zu Hause ist man Hersteller und Inverkehrbringer.
Die Frage ist nun, ob Waldy nur den Schaltschrank baut ?
Wenn er nur den Schrank für eine Maschine baut, muß dieser mindestens der Niederspannungsrichtlinie entsprechen und ein CE-Zeichen erhalten. Er muß bei der Dokumentation aber keine CE-Erklärung mitliefern, diese aber erstellen.
Bei der Lieferung von Schränken seit in Kraft treten der neuen Richtlinie ist ein neues nicht zu unterschätzendes Problem entstanden. Wer berechnet die Anlage , validiert, denn der Schaltschrank mit seinen Sicherheitsrelaventen Bauteilen gehört in die Berechnung, die allerding erst mal nur der Maschinenbauer ausführen muß.
Wenn man da weiter blauäugig seine Sachen liefert, steht mit mit einem Bein im Bau.