CE nach Maschinenrichtline ODER nach Niederspannungsrichtlinie erstellen - was ist legal?

SPSler23

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Hallo zusammen,

kurz gesagt wir liefern eine Widerstandsschweißmaschine auf einem Tisch an den Kunden. Bedienteil mit Display, Schweißkopf, Inverterstromquelle und Pneumatiksteuerung auf einem Arbeitstisch montiert.

Die Komponenten fallen unter die NRL "NRL: Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom" und somit erstellen wir eine CE welche sich auf die NRL bezieht und nicht die MRL.

Der Kunde will aber eine CE nach MRL. Korrekt wäre es aber nicht dem Kunden die CE nach MRL auszustellen oder?

Laut dem MRL Leitfaden heißt es: "
§ 63 Maschinen, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen
Eines der Ziele der Überarbeitung der Maschinenrichtlinie bestand darin, die Grenze zwischen dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU28 (die am 20. April 2016 Richtlinie 2006/95/EG ersetzte) klar festzulegen, um ein höheres Maß an Rechtssicherheit zu schaffen.
In Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe k sind die Kategorien der elektrischen und elektronischen Maschinen aufgeführt, die aus dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen sind.

- § 68 Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte
-§ 69 Elektromotoren

Natürlich könnten wir auf der CE einfach die NRL streichen und die MRL drauf setzen, aber korrekt wäre es doch hier eine CE nach der NRL auszustellen, oder?
 
Ihr liefert eine Maschine, für mich wäre eine CE nach MRL richtig. Fast alle Maschinen sind zwischen 50 und 1000 v.... (vielleicht eine unvollständige Maschine, Du hast nicht so viel Info gegeben um es zu schätzen, aber ich würde MRL sagen....)
 
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Ihr liefert eine Maschine, für mich wäre eine CE nach MRL richtig. Fast alle Maschinen sind zwischen 50 und 1000 v....

Es sind Einzelkomponenten, die auf einem Tisch montiert sind, aber wie gesagt fallen diese unter die NRL Richtlinie 2014/35/EU

"Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom".

Edit: NRL und MRL darf man ja nicht beide auf einer CE nennen. Wir denken die CE fällt unter die NRL, Kunde will aber die MRL auf der CE Erklärung stehen haben. Seit Jahren liefern wir die CE aber für solche Maschinen unter der NRL und es hat immer gepasst.
 
Ich hänge nicht ganz so tief in solchen Themen drin, aber für mich als Kunde verkauft ihr eine komplette Maschine, somit auch CE nach MRL.
 
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Aufgrund der Beschreibung gehe ich einmal aus, du redest von der unvollständigen Maschine, welche du in deinem anderen Thema beschreibst. Dort schreibst du doch selber das es eine Maschine ist:
Frage: Wir verkaufen dem Kunden eine Maschine ohne SPS

Leider ging die Diskussion in deinem Thema deinerseits nicht mehr weiter. Folgende Frage ist immer noch offen:
Wie wird dann die Anlage gesteuert bzw. wer baut die SPS dann ein?
 
Ich hänge nicht ganz so tief in solchen Themen drin, aber für mich als Kunde verkauft ihr eine komplette Maschine, somit auch CE nach MRL.
Eine komplette Maschine kann man ja auch nach der NRL verkaufen.

Sowohl die Niederspannungsrichtlinie als auch die Maschinenrichtlinie behandeln vollständig alle Gefährdungen, die von einem elektrischen Produkt ausgehen, das gleichzeitig eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie ist
Aufgrund der Beschreibung gehe ich einmal aus, du redest von der unvollständigen Maschine, welche du in deinem anderen Thema beschreibst. Dort schreibst du doch selber das es eine Maschine ist:


Leider ging die Diskussion in deinem Thema deinerseits nicht mehr weiter. Folgende Frage ist immer noch offen:

Der Kunde baut nichts mehr an die Maschine an und sie funktioniert ohne SPS laut Konstruktion, somit keine Einbauerklärung sondern eine komplette CE. Die Frage ist nur, ob sich die CE auf die NRL beziehen muss oder die MRL.

Ein Kollege meinte das die Risikoanalyse nach der Norm EN 62135-1:2015 (Widerstandsschweißeinrichtungen - Teil 1: Sicherheitsanforderungen für Konstruktion, Herstellung und Errichtung) durchgeführt wurde. Diese Norm wird anscheinend nur unter der NRL gelistet sei und auch deshalb beziehen wir uns bei der CE nur auf die NRL. (Anmerkung von mir: Die Norm gibt es doch auch unter der MRL, oder? Verwirrung pur)



Die Schweißelektroden bewegen sich doch bestimmt mithilfe
von Druckluft, oder?
Korrekt.
 
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Und wie / mit was wird dass/die Ventile betätigt? Wie wird der Heizdraht angesteuert?

Uff sorry da bin ich überfragt. Eventuell wäre es einfacher - und praktischer - , wenn ich dem Kunden einfach die CE nach der MRL ausstelle, vielleicht nicht 100% korrekt, aber auch nicht verboten.
 
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Danke euch. Hab auch nochmal mit einem Kollegen gesprochen, er meinte wenn der Kunde explizit eine CE nach der MRL fordert, können wir ihm eine ausstellen. Ohne irgendwelche Regeln zu brechen.

Trotzdem denke ich das die Norm EN 62135-1:2015 auch unter die MRL fällt. @Tommi: Danke im Voraus fürs nachsehen, falls ihr die Norm habt.
 
Uff sorry da bin ich überfragt. Eventuell wäre es einfacher - und praktischer - , wenn ich dem Kunden einfach die CE nach der MRL ausstelle, vielleicht nicht 100% korrekt, aber auch nicht verboten.
???ähm wenn du die Konformität zur MRL ausstellst, dann musst du diese auch einhalten. und nicht einfach so ausstellen. die 62135 ist harmonisiert zur Niederspannungsrichtlinie, also würde meiner Meinung nach die Niederspannungsrichtlinie zutreffen. EMV Richtlinie nicht vergessen. RoHS?
 
So wie es aussieht ist das eine Widerstandsschweißmaschine mit Pneumatikzylindern zum Anpressen der Elektroden.
Wenn es eine komplette Maschine ist, dann gehören die Zylinder und deren Ansteuerung auch dazu.
Mir wäre neu, dass die Risiken aus pneumatischen Bewegungen durch die Niederspannungsrichtlinie abgedeckt werden.
 
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Hallo, also die 62135 befasst sich nur mit elektrischen Themen. Wenn die eingehalten
ist, hast Du das Thema schon mal durch (siehe Punkt 1.5.1 des Anhang 1 der MRL).
Trotzdem musst Du insgesamt ein CE nach MRL machen, da ja auch noch mechanische-
und Hitzegefährdungen vorhanden sind. Also in der Konformitätserklärung die EN 12100
als harmonisierte Norm nennen (die musst Du natürlich kennen und einhalten) und dann noch die EN 62135
als nicht harmonisierte Norm.
 
???ähm wenn du die Konformität zur MRL ausstellst, dann musst du diese auch einhalten. und nicht einfach so ausstellen. die 62135 ist harmonisiert zur Niederspannungsrichtlinie, also würde meiner Meinung nach die Niederspannungsrichtlinie zutreffen. EMV Richtlinie nicht vergessen. RoHS?
EMV, RoHS sind drauf, aber wenn wir zum Beispiel eine Einbauerklärung nach MRL machen, werden auch die 62135-1 und -2 genannt.

So wie es aussieht ist das eine Widerstandsschweißmaschine mit Pneumatikzylindern zum Anpressen der Elektroden.
Wenn es eine komplette Maschine ist, dann gehören die Zylinder und deren Ansteuerung auch dazu.
Mir wäre neu, dass die Risiken aus pneumatischen Bewegungen durch die Niederspannungsrichtlinie abgedeckt werden.
Danke für den Input, CE nach MRL ist wie gesagt erstellt.

Hallo, also die 62135 befasst sich nur mit elektrischen Themen. Wenn die eingehalten
ist, hast Du das Thema schon mal durch (siehe Punkt 1.5.1 des Anhang 1 der MRL).
Trotzdem musst Du insgesamt ein CE nach MRL machen, da ja auch noch mechanische-
und Hitzegefährdungen vorhanden sind. Also in der Konformitätserklärung die EN 12100
als harmonisierte Norm nennen (die musst Du natürlich kennen und einhalten) und dann noch die EN 62135
als nicht harmonisierte Norm.

Ebenso besten Dank für den Input!
 
Ich dachte nach NRL?

Ursprünglich ja, nach dem gestrigen Gespräch mit meinem Kollegen habe ich die CE nach der MRL ausgestellt. Ursprünglich beziehen sich die Normen 62135-1:2015-1 und 2 auf die NRL bzw sind damit harmonisiert.

Mit der MRL sind sie eben nicht harmonisiert, aber man kann sie ja trotzdem auf der CE nach MRL erwähnen. Denke das ist so ein Graubereich.

Immerhin gibt es in der MRL keine Normen die sich explizit auf die "Widerstandsschweißeinrichtungen - Teil 1: Sicherheitsanforderungen für die Konstruktion, Herstellung und Errichtung" beziehen, was soll man sonst machen?

 
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