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Hallo zusammen,
kurz gesagt wir liefern eine Widerstandsschweißmaschine auf einem Tisch an den Kunden. Bedienteil mit Display, Schweißkopf, Inverterstromquelle und Pneumatiksteuerung auf einem Arbeitstisch montiert.
Die Komponenten fallen unter die NRL "NRL: Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom" und somit erstellen wir eine CE welche sich auf die NRL bezieht und nicht die MRL.
Der Kunde will aber eine CE nach MRL. Korrekt wäre es aber nicht dem Kunden die CE nach MRL auszustellen oder?
Laut dem MRL Leitfaden heißt es: "
§ 63 Maschinen, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen
Eines der Ziele der Überarbeitung der Maschinenrichtlinie bestand darin, die Grenze zwischen dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU28 (die am 20. April 2016 Richtlinie 2006/95/EG ersetzte) klar festzulegen, um ein höheres Maß an Rechtssicherheit zu schaffen.
In Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe k sind die Kategorien der elektrischen und elektronischen Maschinen aufgeführt, die aus dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen sind.
- § 68 Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte
-§ 69 Elektromotoren
Natürlich könnten wir auf der CE einfach die NRL streichen und die MRL drauf setzen, aber korrekt wäre es doch hier eine CE nach der NRL auszustellen, oder?
kurz gesagt wir liefern eine Widerstandsschweißmaschine auf einem Tisch an den Kunden. Bedienteil mit Display, Schweißkopf, Inverterstromquelle und Pneumatiksteuerung auf einem Arbeitstisch montiert.
Die Komponenten fallen unter die NRL "NRL: Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom" und somit erstellen wir eine CE welche sich auf die NRL bezieht und nicht die MRL.
Der Kunde will aber eine CE nach MRL. Korrekt wäre es aber nicht dem Kunden die CE nach MRL auszustellen oder?
Laut dem MRL Leitfaden heißt es: "
§ 63 Maschinen, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen
Eines der Ziele der Überarbeitung der Maschinenrichtlinie bestand darin, die Grenze zwischen dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU28 (die am 20. April 2016 Richtlinie 2006/95/EG ersetzte) klar festzulegen, um ein höheres Maß an Rechtssicherheit zu schaffen.
In Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe k sind die Kategorien der elektrischen und elektronischen Maschinen aufgeführt, die aus dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen sind.
- § 68 Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte
-§ 69 Elektromotoren
Natürlich könnten wir auf der CE einfach die NRL streichen und die MRL drauf setzen, aber korrekt wäre es doch hier eine CE nach der NRL auszustellen, oder?