Einstieg Selbständigkeit

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1. GmbH für einen Einzelunternehmer macht keinen Sinn. Eine GmbH ist vom Grundsatz her auf mindestens 2 Personen ausgerichtet. Es geht aber eine GmbH als Einzelperson.
Nachteile:
- wie schon gesagt, das Geschäftsführergehalt ist fest. Reichen deine Einnahmenn nicht, dann brauchst du einen Kredit (das geht von dir selbst, aber du musst Kreditvertrag machen - so wurde mir das mal erklärt)
- Gewinnausschüttungen aus der GmbH sind höher besteuert als der Gewinn bei einem Einzelunternehmen.
(Sie werden als Gewinn in der GmbH besteuert und dann nochmal mit dem persönlichen Steuersatz des Empfängers)
- GmbH ist meines Wissens dann kein Freiberufler!
- Wenn es wirklich zum Showdown vor Gericht kommt hat man als 1 Mann GmbH evtl. ein Problem.
Der GF der GmbH gilt als Zeuge weniger, da musst unbedingt noch einen Zeugen haben. Ein Freiberufler ist voll "Zeugenfähig"
(das Problem hatte mein früherer Chef nach seiner Aussage mal. Ob das noch so ist bzw. wovon genau das abhängt kann ich nicht beantworten)

2. Vorteile des Freiberuflers
Wer als Freiberufler gilt, zahlt keine Gewerbesteuer. In der Regel sind Freiberufler reine Dienstleister im Ingenieurbereich oder Beratungsberufe. Programmier fallen da nicht drunter. Ausnahme Betriebssystemprogrammier. Ich war in meiner Anfangszeit Freiberufler, wurde mir aber aberkannt. Vor allem weil ich Teils auch Handel betreibe. Also Teile Einkaufe und im Zusammenhang mit Servicedienstleistungen wieder verkaufe. Ich konnte am Anfang damit argumentieren, dass ich im Prinzip das gleiche mache wie Betriebsysteme zu programmieren. Ähnlich wie das Betriebsystem für einen PC ist ein SPS-Programm das Betriebssystem für eine Industrieanlage. Es liefert die grundsätzlichen Ein- und Ausgabefunktionen und behandelt die einzelen Geräte/Baugruppen ähnlich wie die Treiber eines Betriebssystems. Als reiner HMI-Designer kommt man als Freiberufler nicht durch.

3. Steuer usw:
man braucht unbedingt eine USt-ID sonst läuft im Industriebereich nichts.
Umsatzsteuer muss am Anfang alle 3 Monate bezahlt werden. Später kann man auf monatlich veranlagt werden. Dafür galt als Richtwert mal 1.000.- USt pro Monat. Bist drüber, kannst auf monatlich veranlagt werden. Vorauszahlung der Einkommensteuer verlangt das Finanzamt wohl nach der ersten Einkommensteuerabrechung. Vorauszahlung vierteljährlich.
Das hängt aber auch alles von der Abrechnungsmethode ab. Einahmen Überschussrechnung oder Buchführunh/Bilanzierung. Man startet immer mit Einnahmen Überschussrechung und wird dann irgendwann zu Buchführung/Bilanzierung veranlagt.

Bei Bilanzierung muss man die USt im Prinzip immer vorauszahlen. D.h. die USt die du an das Finanzamt abführen musst, ist mit dem Tag der Rechnungsstellung. Was dann bedeuted, dass du bei der nächsten USt-Abrechnung (monatlich, vierteljährlich) die USt der Rechung an das Finanzamt bereits abführen musst, obwohl der Kunde noch nicht bezahlt hat.
Bei Einnahmen Überschussrechung erst bei Bezahlung der RE durch den Kunden.

Wenn es bei dir läuft und du hast zu wenig Einkommensteuer vorausbezahlt, dann holt das Finanzamt das auf einmal von dir; plus sofortige Nachzahlung für das Folgejahr + Hochstufung der laufenden Vorauszahlungen.
Nehmen wir mal an, du musst 5.000.-€ Einkommensteuer für das Jahr 2024 nachzahlen und die Ek-Steuer-Abrechnung ist Ende 2025 bzw. Anfang 2026, Dann zahlst du innerhalb weniger Tage 5000.- für 2024 und nochmals 5.000.- für 2025, da dafür in laufenden Jahr 2025 auch 5000.- zu wenig vorausbezahlt war. Steuer geht gewöhnlich per Einzugsermächtigung. Wenn dir das nicht klar ist, kommst an den Geldautomaten und Schicht im Schacht. Ganz wichtig daher: gleich von Anfang an privat und Geschäftskonto trennen und Einzugsermächgigung nur für Geschäftskonto erteilen. Sonst kann sein, dass du im Supermarkt nichts mehr bekommst, wenn die Steuer zuschlägt.

Tätigkeiten:
Als reiner Programmier ist nicht so gut. Bei Maschinen und Anlagen muss man praktisch immer die Elektrik anfassen und daran auch was ändern. Man braucht also eine Berechtigung für elektrische Arbeiten.
Wenn du im Service/Reperatur unterwegs bist, dann mußt du auch immer VDE Prüfungen nach Änderung oder Reparatur machen können. Da reicht eine einfacher Kurs normal nicht aus. Siehe Definiton von Prüfberechtigen. Dazu gibt's hier im Forum einige Beiträge. Man braucht die entsprehenden Messgeräte und prinzipiell ein Abo der VDE Richtlinien für den Elktromaschinenbau.
(Elektroingenieur, staatl. geprüfter Elektrotechniker, Meister).

Gewerbeanmeldung:
Es gibt die Abgenzung zwischen Industrie und Handwerk. Mit der nicht richtig durchdachten Gewerbeanmeldung hat man schnell ein Problem mit der Handwerkskammer. Eine Kopie der Gwerbeanmeldung geht immer auch an die Handwerkskammer. Sind die der Meinung, das ist ein Handwerksberuf, dann trifft dich die Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer mit allen nötigen Versicherungsbeiträgen der Handwerkskammer. Um hier alle Zweifel von vornherein auszuschließen meldet man im Namen der Firmierung schon "Industrie" an, dann wird man auf jeden Fall der Industrie und Handelskammer zugeordnet und zahlt dort seinen Mitgliedsbeitrag. Die Rentenverischerung usw. ist dann Privatsache und du bist nich gebunden wie bei der Handwerkskammer.

Industrieautomation Max Mustermann
saatl. geprüfter Elektrotechniker/SPS-Techniker


Wieviel arbeitet man?
Wegen der Steuer macht es mitunter keinen Sinn sich bis zum letzten zu verausgaben und mehr zu verdienen als man braucht.
Hast du ein gutes Jahr und kommst mit den Aufträgen nicht nach. Du machst mächtig Überstunden und keinen Urlaub. Dein Gewinn ist z.B. 10.000.- € höher als im Vorjahr dann gilt die goldene alte Regel, die letzten 10.000.- werden mit 50% Abgaben belegt. D.h. du musst bei der Steuerabrechung für das gute Jahr etwa 5.000.- nachbezahlen + 5.000.- für das Folgejahr. Dann kommen evtl. Kirchensteuer, Soli usw. dazu. Dein Steuerberater bekommt mehr für die Abrechnung, da das prozentual geht. Im Endefekt hast du 10.000- mehr verdient und man nimmt dir dafür sofort wieder mehr als die 10.000.- ab. Ja man bekommt das viellicht ein Jahr später wieder raus. Bei mir machte das mal 110% aus. Da verlierst du jeglichen Glauben an unser Steuerssystem.

Weiterhin die Versteuerung bei volatilen Gewinnen.
Annahme:
Jahr 1: 80.000.- (zu versteuerndes Einkommen)
Jahr 2: 20.000.- (hier hattest du keine Lust mehr, warst fertig und hast die den Urlaub für 2 Jahre auf einmal gegönnt. War ja eh wenig los.

Summe 100.000.- in zwei Jahren! Also im Schnitt 50.000.- pro Jahr.
Jetzt schießst aber bei den 80.000.- dein Steuersatz auf Spitzensatz hoch. Und mit 20.000.- bezahlst du fast mal gar keine EK-Steuer. also in der Summe mehr Steuer als wenn du 2 identische Jahre mit 50.000.-€ hättest.

50% von den 80.000 = 40.000.-
10% von den 20.000 = 2.000.-
----------------------------------
rund 42.000

30% von 50.000.- = 15.000
30% von 50.000.- = 15.000
--------------------------------
rund 30.000.-

das stimmt jetzt im Betrag wohl nicht ganz, aber das Prinzip ist genau so!

Besser aufhöhren und nichts mehr machen, wenn der Sollgewinn ereicht ist!
Bzw. nur noch interne Optimierungsarbeiten usw. machen, die nicht verrechnet werdene. Das muss auch mal sein!

Mit Abschreibungen bekommt man das nicht ausgebügelt. Abschreibungen gehen immer über mehrere Jahre. Ausser man weis das bereits im Januar, dann kann man teils teuere Anschaffungen gleich an den Jahresanfang legen und bis zu 40% gleich im ersten Jahr abschreiben. Am Jahresende geht das nicht mehr durch!

Was sich bei volatilen Gewinnen zur Steuerglättung eignet ist z.B. ein Photovolatikanlage. Abschreibung über 20 Jahre gleichmässig. 40% von dem Betrag können als Sonderabschreibungen genutz werden. In Jahren mit hohem Verdienst greift man dann auf die Sonderabschreibungen zurück und mindert somit die Überbesteuerung bei volatilen Gewinnen. Die PV ist dann natürlich in weniger als 20 Jahren abgeschrieben. Eine PV kann sich für selbständige auch dann noch rechnen, wenn sie sich von der Einnahmenseite nicht so gut rechnet. (Steuerberater fragen!!!)


Das ist Deutschland! Leider wird Leistung schwer bestraft!
 
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wie schon gesagt, das Geschäftsführergehalt ist fest. Reichen deine Einnahmenn nicht, dann brauchst du einen Kredit (das geht von dir selbst, aber du musst Kreditvertrag machen - so wurde mir das mal erklärt)
Das Gehalt des Geschäftsführers wir in der Gesellschafterversammlung bestimmt. Da du in einer 1-Mann GmbH alleine bist, kannst du das selber bestimmen, musst es aber schriftlich festhalten.

Anmerken möchte ich die mit der GmbH zusätzlichen Pflichten alles zu Bilanzieren und im Bundesanzeiger offen zu legen. Das heißt du oder dein Steuerberater muss Bilanzen und Jahresabschlüsse erstellen statt nur GuV.

Und wenn man es sich mal anders überlegt, und doch keine GmbH mehr möchte, kommt man so schnell nicht mehr heraus. Es sei denn man verkauft die Firma.
 
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Du hast entweder keinen oder einen sehr schlechten Steuerberater... Das was du schreibst ist in so vielen Punkten falsch...

1. GmbH für einen Einzelunternehmer macht keinen Sinn
Wer sagt denn das? Es kommt immer auf den Grund an, warum man eine GmbH gründet.
Gewinnausschüttungen aus der GmbH sind höher besteuert als der Gewinn bei einem Einzelunternehmen.
(Sie werden als Gewinn in der GmbH besteuert und dann nochmal mit dem persönlichen Steuersatz des Empfängers)
Falsch. Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer & Einkommenssteuer. Die Kombination kann dir aber dein Steuerberater erklären.
- Wenn es wirklich zum Showdown vor Gericht kommt hat man als 1 Mann GmbH evtl. ein Problem.
Zusammenhang???
man braucht unbedingt eine USt-ID sonst läuft im Industriebereich nichts.
Die Ust-ID wird meistens verlangt, für den Nachweis der Unternehmerischen Tätigkeit bei Einzelpersonen. Notwendig ist sie innerhalb Deutschlands nicht, erst wenn du im (EU-) Ausland Geschäfte machen willst.
Bei Einnahmen Überschussrechung erst bei Bezahlung der RE durch den Kunden.
Auch bei der EÜR kannst du vom Finanzamt zur Umsatzsteuervorauszahlung aufgefordert werden...
Wenn es bei dir läuft und du hast zu wenig Einkommensteuer vorausbezahlt, dann holt das Finanzamt das auf einmal von dir; plus sofortige Nachzahlung für das Folgejahr + Hochstufung der laufenden Vorauszahlungen.
Darum sollte man gerade zu beginn der Selbständigkeit die Steuererklärung Zeitnah machen. Dann kommt das dicke Ende nicht erst nach 3 Jahren. Wird dir aber auch der Steuerberater erklären...
Sind die der Meinung, das ist ein Handwerksberuf, dann trifft dich die Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer mit allen nötigen Versicherungsbeiträgen der Handwerkskammer. Um hier alle Zweifel von vornherein auszuschließen meldet man im Namen der Firmierung schon "Industrie" an, dann wird man auf jeden Fall der Industrie und Handelskammer zugeordnet und zahlt dort seinen Mitgliedsbeitrag.
In der Regel weiß man wo man hingehört, oder man klärt das vorher mit den Kammern ab. Was meinst du mit Versicherungsbeiträgen? Nur in den Namen irgendwas reinzuschreiben hilft da gar nix. Als GmbH wirst du übrigens automatisch der IHK zugeordnet.
Wieviel arbeitet man?
Wegen der Steuer macht es mitunter keinen Sinn sich bis zum letzten zu verausgaben und mehr zu verdienen als man braucht.
Da trifft der Satz "Wer Geld ausgibt um Steuern zu sparen hat das System nicht verstanden" ganz gut. Bei dir halt "Wer weniger arbeitet um Steuern zu sparen hat das System nicht verstanden." Sobald du über 12.096 € einkommen hast bist du Steuerpflichtig. Wenn du mehr als 68.481 € zu versteuerndes Einkommen hast Zahlst du halt 42%. Was du aber unterschlägst ist, dass alles was du als Betriebliche Ausgabe hast abzugsfähig ist. Aber auch das kann dir dein Steuerberater erklären...
Das ist Deutschland! Leider wird Leistung schwer bestraft!
Das ist der dümmste Satz den man in solchen Diskussionen immer wieder hört. Ja, es ist kompliziert. Ja, man muss sich damit auseinandersetzen. Aber wenn du deinen Laden im Griff hast, hast du Gestaltungsmöglichkeiten ohne Ende.
 
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