EMV Richtline. Welche harmonisierte Standards können relevant sein ?

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Ich lese das EU Direktiv 2014/30/EU durch, auch als das EMV Direktiv bekannt.
Laut das Direktiv muss man eine Beurteilung machen, und für die Verfahren in Annex II (Modul A) steht man muss die relevanten harmonisierte Standards auflisten.

Ich denke
EN 12198-1 und -2 und -3 "Safety of machinery — Assessment and reduction of risks arising from radiation emitted by machinery"
EN ISO 13849-1 "Safety of machinery — Safety-related parts of control systems — Part 1: General principles for design"
EN 60204-1 "Safety of machinery — Electrical equipment of machines — Part 1: General requirements"

Gibt es noch was das relevant sein konnte ?
 
Zuletzt bearbeitet:
EN 61439-1 gibt dir in Anhang J ein Verfahren zur EMV Konformitätsbewertung von Schaltanlagen an die Hand, solange du nur für sich typgeprüfte Komponenten verbaut hast.
 
Ja da gibt es so viel Papier, allein die ganzen Bände der 61000.

Wir liefern immer ein Alu-Hut mit der Maschine (Spass)
 
Beim Durchlesen der Frage kommt man zu dem Schluss, dass über EMV keine und falls doch, (viel) zu wenig Basiskenntnis vorliegt.

Begründung: Es wird nach Inhalten der EMV-RL gefragt, doch alle als Beispiele angegebenen Normen sind nicht unter der EMV-RL gelistet und haben mit EMV auch nichts zu tun. Damit scheint der zur Konformität essentielle Begriff der „Vermutungswirkung“ von Normen zur Richtlinie unbekannt zu sein.


Unter der EMV-RL gibt es (wenige) gelistete Normen, die direkten Bezug zu Maschinen haben:

Zum Beispiel die „Generics“;

EN 50370-1:2005 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) — Produktfamiliennorm für Werkzeugmaschinen — Teil 1: Störaussendung
EN 50370-2:2003 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) — Produktfamiliennorm für Werkzeugmaschinen — Teil 2: Störfestigkeit

Und/oder eine der zusätzlich als Produktnorm für spezielle Maschinen gelisteten, Beispiel:
EN 60204-31:2013 Sicherheit von Maschinen — Elektrische Ausrüstung von Maschinen — Teil 31: Besondere Sicherheits- und EMV-Anforderungen an Nähmaschinen, Näheinheiten und Nähanlagen

Warum sind es so wenige Normen mit Maschinenbezug? – Weil in einem Maschinensystem die darin eingebauten Produkte meistens selbst unter die EMV-RL fallen und dafür eigene Produktnormen gelistet sind, diese aber ohne den Bezug „Maschine“.

„A“ Beispiele sind Netzteile, Steuerung, Wechselrichter, Motoren, Näherungsschalter, usw.

EMV-Richtlinie, Annex II (Modul A) ist nun das Ende einer Verfahrenskette. Man fängt mit dem Hinterfragen also nicht am Ende, sondern vorne an. Dann wird es nämlich verständlich(er).

EMV-RL Begriffe (wie so oft bei Richtlinie/Verordnungen schwammig und „überlappend“, also mehrdeutig definiert und Konformitätsarbeit deshalb so schwierig macht)
-„Betriebsmittel“: ein Gerät oder eine ortsfeste Anlage
-„Gerät“: ein fertiger Apparat oder eine als Funktionseinheit auf dem Markt bereitgestellte Kombination solcher Apparate, der bzw. die für Endnutzer bestimmt ist und elektromagnetische Störungen verursachen kann oder dessen bzw. deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann;
-„ortsfeste Anlage“: eine besondere Kombination von Geräten unterschiedlicher Art und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, die miteinander verbunden oder installiert werden und dazu bestimmt sind, auf Dauer an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden;

Zuerst kommt das Produkt (siehe „A“), hier „Betriebsmittel“ genannt:

Deren EMV-Konformität ist formell leicht belegbar (was nicht bedeutet, dass es nicht trotzdem auch richtig Geld kosten kann):

Artikel 13 Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln
Bei Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

Dann kommen Kombinationen von Betriebsmitteln, also Geräte, die auch Maschinen sein können

Artikel 14 Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
Die Übereinstimmung von Geräten mit den in Anhang I aufgeführten wesentlichen Anforderungen wird anhand eines der folgenden Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen:

interne Fertigungskontrolle nach Anhang II;
b) EU-Baumusterprüfung, gefolgt von der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle nach Anhang III.

Erst bei kombinierten Systemen kommt die „interne Fertigungskontrolle“ zum Tragen:

MODUL A: INTERNE FERTIGUNGSKONTROLLE
Bei der internen Fertigungskontrolle handelt es sich um das Konformitätsbewertungsverfahren, mit dem der Hersteller die in den Nummern 2, 3, 4 und 5 dieses Anhangs genannten Pflichten erfüllt sowie gewährleistet und auf eigene Verantwortung erklärt, dass die betreffenden Geräte den auf sie anwendbaren Anforderungen dieser Richtlinie genügen.

Man verfährt danach, um Kombinationen von bereits für sich EMV-konformen Geräten nicht neu vermessen zu müssen, sondern „kraft EMV-Wissen“, also EMV-sachkundiger Verbindungsausführungen (richtige Befilterung und Schirmung) „a priori“ EMV-konform zu erklären, ohne die gesamte Maschine neu vermessen zu müssen.

Das ist natürlich meine rein persönliche, etwas flapsige Darstellung. Fragt man einen EMV-„Papst“, wird dieser dringend ein Vermessen fordern. Erfährt der Chef davon, wird er wegen der Kosten die Hände über dem Kopf zusammenschlagen und „pragmatisches Vorgehen“ fordern (wer bitteschön von unseren Wettbewerbern treibt einen solchen Aufwand, und, haben die dadurch einen Nachteil?). Hängt erfahrungsgemäß von der Betriebsgröße ab. Ein Konzern verfährt da anders als kleine Mittelständler, was auch derem in der Regel internationalem Geschäft geschuldet ist.

„Pragmatisches Vorgehen“ erfordert EMV-Kenntnis/Erfahrung und Entscheidungsmut. Und Beachten einer eisernen Regel: An der Störfestigkeit einer Maschine wird nicht gerüttelt, daran gibt es keine Kompromisse. Das löst man aber teils auch durch die richtige Komponentenauswahl für kritische Funktionen.

Alleine schon wenn man die zu den Einzelprodukten vorgeschriebenen EMV-Maßnahmen sachkundig umsetzt, hat man das Wesentliche bereits erfüllt.
 
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Beim Durchlesen der Frage kommt man zu dem Schluss, dass über EMV keine und falls doch, (viel) zu wenig Basiskenntnis vorliegt.
Autch. Was für eine Ohrfeige !
Vielleicht nicht ganz falsch. Ich versuche herauszufinden was die Normen sagen über EMV.

Begründung: Es wird nach Inhalten der EMV-RL gefragt, doch alle als Beispiele angegebenen Normen sind nicht unter der EMV-RL gelistet und haben mit EMV auch nichts zu tun. Damit scheint der zur Konformität essentielle Begriff der „Vermutungswirkung“ von Normen zur Richtlinie unbekannt zu sein.
Unter der EMV-RL gibt es (wenige) gelistete Normen, die direkten Bezug zu Maschinen haben:
Zum Beispiel die „Generics“;
EN 50370-1:2005 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) — Produktfamiliennorm für Werkzeugmaschinen — Teil 1: Störaussendung
EN 50370-2:2003 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) — Produktfamiliennorm für Werkzeugmaschinen — Teil 2: Störfestigkeit
Reden wir über dasselbe ? In EU Direktiv 2014/30/EU (was ich als das EMV RL kenne) sind keine bestimmte harmonisierte Normen aufgelistet.
Kannst du erwähnen wo es steht ?

doch alle als Beispiele angegebenen Normen sind nicht unter der EMV-RL gelistet und haben mit EMV auch nichts zu tun.
In EN 60204-1 gibt es ein Annex H nur über EMV.
EN 12198-1 und -2 und -3 "Safety of machinery — Assessment and reduction of risks arising from radiation emitted by machinery" Habe ich nur von den Titel genommen. Ich habe es noch nicht gekauft.
EN ISO 13849-1 stimmt es gibt keine Richtlinien, nur Forderung das man Massnahmen gegen EMV verwenden muss um CCF zu vermindern.

„A“ Beispiele sind Netzteile, Steuerung, Wechselrichter, Motoren, Näherungsschalter, usw.
Beide die Modulen A und B gelten für Geräte.
Es hängt alles ab von ob eine Maschine ein 'Gerät' oder eine 'ortsfeste Anlage' ist.
-„Gerät“: ein fertiger Apparat oder eine als Funktionseinheit auf dem Markt bereitgestellte Kombination solcher Apparate, der bzw. die für Endnutzer bestimmt ist und elektromagnetische Störungen verursachen kann oder dessen bzw. deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann;
Ich habe es 10 Mal durchgelesen, und nach diesen Text schätze ich eine Maschine gehört zu diese Definition.
Indirekt finde ich dass weil man ein EU Declaration of Conformity für Geräte estellen muss, genau wie die Fordung in die MRL, ist auch eine Zeichen das eine Maschine gehört zu diese Katagorie.

Bei die 2 Verfahren A und B wird es in Annex II und II beschrieben das sie für 'Geräte' gemeint sind. Wenn 'Maschine' nicht unter 'Geräte' gehört, heist es man muss kein EMV Beurteilung für Maschinen machen ?
 
Meine Vermutung zur Kenntnis über die EMV-RL bestätigt sich.
Das ist keine "Ehrabschneidung", macht die Erklärung zur ursprünglichen Fragestellung aber insofern schwieriger, als vorab etwas Basiswissen "erlernt" werden muss.

Obwohl die EMV-RL nicht zu den wirklich schwierigen (dazu zähle ich beispielsweise die Maschinenrichtlinie, bald Verordnung) gehört, wird sie schwierig, sobald nicht einzelne Produkte, sondern Kombinationen davon - und das ist bei Maschinen sehr oft der Fall - erstellt werden.
Um das erforderliche Wissen dazu zu erhalten, sollte man einmal ein guter Elektrotechniker sein, zusätzlich mindestens etwas Wissen – besser noch „Begeisterung“ – für Hochfrequenz haben, Kurse dazu „durchleiden“ und möglichst auch mal bei einer EMV-Vermessung eines Gerätes dabei gewesen sein (meine rein persönliche Meinung).

Ich gehe hier ausführlicher darauf ein, weil diese Probleme sicher viele im Maschinenbau haben, der ja vorwiegend von Mechanikern „betrieben“ wird.

Nun zu den weiteren Fragen

Eine Frage ist:
In EU Direktiv 2014/30/EU (was ich als das EMV RL kenne) sind keine bestimmte harmonisierte Normen aufgelistet.
Kannst du erwähnen wo es steht ?

Erklärung
Unter jeder Richtlinie/Verordnung sind die zugehörigen – „Vermutungswirkung“ beinhaltenden Normen gelistet. Allerdings nicht in der RL selbst, sondern als getrennte Dokumente. Entweder googelt man danach, oder geht auf eine Beispielseite (diese finde ich sehr gut): EMV-Richtlinie - CE-Richtlinien.eu

Zusätzlich empfiehlt es sich unbedingt, auch den zur Richtlinie verfassten „Guide“ rauf und runter zu lesen, zur EMV beispielsweise: „Leitfaden zur Anwendung der EMV-Richtlinie (Richtlinie 2014/30/EU) (EMV-Leitfaden – Stand 29.12.2018“;

Ohne jemanden, der das dann erklären kann, dürfte reines Durchlesen aber kaum reichen.

Eine Frage ist:
In EN 60204-1 gibt es ein Annex H nur über EMV …

Erklärung
Ich habe diese Norm vor mir und suche darin unter dem Suchbegriff „EMV“ (15 Fundstellen) durch.
Meistens wird nur der Begriff „erklärt“, einmal kommt ein Hinweis auf Normen und dann die Anlage H.3.2:

Da aus Normen wegen des strikten Copyright nicht zitiert oder gar kopiert werden darf, umschrieben:
Es werden die EMV-Fachgrundnormenen IEC 61000-6-1 oder IEC 61000-6-2 und IEC 61000-6-3 oder IEC 61000-6-4 erwähnt, da diese allgemeine Grenzwerte zur Störausstrahlung und Störfestigkeit enthalten.

Weiter wird getextet, dass zusätzlich zu den Fachgrundnormen auch Produktnormen existieren, welche für die zutreffenden Produkte Anwendung finden. Als Beispiele werden genannt: IEC 61800-3 für drehzahlveränderbare elektrische Antriebe, IEC/CISPR 11 für industrielle, wissenschaftliche und medizinische Geräte.

In der Anlage “H.3.2 Maßnahmen zur Reduzierung elektromagnetischer Einflüsse (EMI)“ wird in Kurzform aufgeführt, wie man eine Kombination von Produkten EMV-gerecht verbindet.
Das ist sehr informativ und führt das auf, was ich dazu bereits schrieb.

Nur wird die EN 60204-1 dadurch nicht zur EMV-Norm.

An einer Stelle muss man sogar EMV-Fachperson sein, um Ungereimtheiten darin zu erkennen. Sie listet nämlich die Generics für Produkte, aber nicht die für Maschinen, obwohl darin steht „Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden Richtlinie 2006/42/EU“

Eine Frage ist:
Wenn 'Maschine' nicht unter 'Geräte' gehört, heist es man muss kein EMV Beurteilung für Maschinen machen ?

Erklärung
Das ist eine Fehlinterpretation. Umgekehrt wird es richtig(er).
Weil eine Maschine nicht unter „Gerät gehört“ (was nicht eindeutig ist), ist eine EMV-Beurteilung zu erstellen.

Liest man Anlage H.3.2 der EN 60204-1 (deren Inhalte finden sich mittels googl in vielen EMV-Vorträgen und Erklärungsdokumenten) erklärt sich das:
Abgeschlossene Produkte (Bsp. Netzteil, Steuerungsmodul) sind bereits für sich EMV-konform. Wird eine solche Zusammenstellung EMV-sachgerecht miteinander verbunden, darf man häufig das Einhalten der EMV annehmen.

In der Risikobeurteilung steht dann, warum man das annehmen darf und welches Restrisiko „verbleibt“ und warum das tragbar ist.

Ihr Hinweis auf diese Normen unter der Niederspannungsrichtlinie war aber gut. Fällt mir erst jetzt beim Durchsehen wieder auf, dass darin auch zur EMV ganz Hilfreiches steht.
Beispiel EN 61439-1:
Kapitel J.9.4.2 Prüfanforderungen
(Umschrieben und gekürzt) … Da Schaltgerätekombinationen in den meisten Fällen als Einzelanfertigung hergestellt oder zusammengebaut werden, beinhalten solche eine mehr oder weniger zufällige Kombination von Betriebsmitteln. Fertige Schaltgerätekombinationen brauchen in den folgenden Fällen nicht bezüglich EMV-Störfestigkeit und -Störaussendung geprüft werden:
Die eingebauten Betriebsmittel sind für die vorgesehene EMV-Umgebung mit den zutreffenden EMV-Produkt- oder Fachgrundnormen konform erklärt.
b) Der interne Einbau und die Verdrahtung ist nach den Angaben der Hersteller dieser Produkte ausgeführt (Anordnung bezüglich gegenseitiger Beeinflussung, abgeschirmter Kabel, Erdung usw.)
Andernfalls sind die EMV-Anforderungen durch Prüfungen nachzuweisen.
 
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Meine Vermutung zur Kenntnis über die EMV-RL bestätigt sich.
Sicherlich.

Weil eine Maschine nicht unter „Gerät gehört“ (was nicht eindeutig ist), ist eine EMV-Beurteilung zu erstellen.
Entschuldige, aber ich muss wissen wo es steht.

Ich verstehe es so:

Nach Artikel 6 müssen alle Betriebsmittel die Anforderungen in Annex I erfüllen.
'Betriebsmittel' umhandelt Geräte und ortsfeste Anlagen.
In Annex I steht 'nur' dass das Gerät nach 'Stand der Technik' erstellt werden muss, und andere Geräte nicht beeinflusst werden darf, und dass das Gerät von den EMV andere Geräte beeinflusst werden darf.

Nach Artikel 14 muss der Hersteller von 'Geräte' die Bewärtung der EMV Verträglichkeit nach Annex II oder III ausführen.

Das Link zu https://www.ce-richtlinien.eu/ce-richtlinien/emv-richtlinie/ hat mir auch geholfen, danke sehr.
Da ist eine 'Leitfaden zur Anwendung der EMV-Richtlinie'. Wenn ich die Ablaufdiagramme verfolgen, komme ich zu den Schluss dass meine Maschinen sind Geräte und ich dafür die EMV-Beurteilung machen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Etwas möchte ich nun doch bremsen. Das Forum ist sicher nicht gedacht, um Kurse über Grundlagen von Richtlinien zu halten.
Meine Anmerkungen sorgfältig durchlesen. Steht inzwischen doch alles drin.
 
Ich habe die Leitfaden gefolgt:

Laut die Ablaufdiagramme 1, 2 und 3 komme ich zu den Konklusion, meine Maschine ist ein 'Gerät', und muss diese Bestimmungen folgen:
Bestimmungen für Geräte:
- wesentliche Anforderungen (Art. 6)
- Konformitätsbewertungsverfahren (Art. 14)
- EU-Konformitätserklärung (Art. 15)
- CE-Kennzeichnung (Art. 16)
- andere Kennzeichnungen und Informationen(Art. 7, 9, 18)
 
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Wiederholung.
Einfache Grundregel:
Ist die Maschine ein in sich geschlossenes Produkt und gibt es dazu eine EMV-Produktnorm, dann ist diese Produktnorm anzuwenden. Das führt in der Regel zu einer EMV-Vermessung.
Besteht die Maschine - wie sehr häufig - aus für sich bereits konformen Produkten welche "nur" noch gemeinsam verdrahtet wurden, dann verfährt man nach den Anlagen zur EMV-gerechten Ausführung in den Normen zur Niederspannungsrichtlinie und hat alleine damit das Wesentliche der Konformitätsbewertung (EMV-Risikoanalyse) getan und erfüllt. Und kann sich, wenn man eine in EMV sachkundige Person und von der Qualität seiner Fachausführung überzeugt ist trauen, das "CE" anzubringen und eine Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie in der die EMV-RL einbezogen - also mit gelistet ist - auszustellen.
 
da hat unser @Eventuell sachkundig mal wieder zugeschlagen. immer drauf auf die Leute.

@JesperMP, Ich muss Eventuell sachkundig im Kern seiner Aussage zustimmen, auch wenn ich das etwas netter ausdrücken würde. ich komme mit seiner Art und Weise einfach nicht klar. Ich finde es einfach nur unhöflich und "forumsfern" auf so eine Art hier zu antworten. Dieses "von-oben-herab" ist einfach nur hässlich. Aber so ist er halt, hatten wir ja schon öfter. Das ist meine persönliche Meinung, jeder kann und darf gerne eine andere Meinung haben.
aber du musst dir dringend Hilfe bei diesem Thema suchen, wenn du das Thema ernsthaft angehen willst. Wir haben an meinem Standort ein EMV-Labor und ich kann dir sagen, es gibt genügend Experten die hier beraten können. Von heute auf morgen wirst du dir das selbst nicht beibringen können.
 
(ganz kurz weil ich bin Heute beschäftigt).

Da ist keine dringende Bedarf. Wir haben schon ein Konsulent. Er hat uns vorher geholfen bei unsere bestehende Maschinen.
Aber ich habe die Idée das wenn ich die EMV-RL selber mehr oder weniger versteht, dann weis ich besser was die Konsulent zu fragen.
 
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Wir haben da eine Hochschule mit Labor am Ort und immer wieder Werkstudenten, Praktikanten und Absolventen damit man da in Form von Arbeiten win-win-mäßig was machen kann. Auch HiWis und Professoren sind teils recht froh wenn sie mal Praxisluft schnuppern.

Unsere Erfahrung war leider dass man mit Konsultants und Konsultinen vom TÜV teils mehr Fragen aufwirft, mehr Zeit verbraucht und mehr Kosten schafft, als dass man Lösungen findet. Grad wenn die sich selber nicht auskennen und dann noch über Kollegen kommunizieren müssen.
 
Unsere Erfahrung war leider dass man mit Konsultants und Konsultinen vom TÜV teils mehr Fragen aufwirft, mehr Zeit verbraucht und mehr Kosten schafft, als dass man Lösungen findet. Grad wenn die sich selber nicht auskennen und dann noch über Kollegen kommunizieren müssen.
Meine / unsere Erfahrung mit Konsulting vom TÜV:
Vorbereitung ist alles 😀
Die verschiedenen Standpunkte / Meinungen aus der Abteilung zum Thema im Vorfeld aufnehmen und darstellen.
Dann vorab den TÜV-Kollegen schicken. Beim eigentlichen Termin sagt dann der TÜV schon welche Fraktion Recht hat. Wenn die “Verlierer“ dann nicht noch nachkarten, war bei uns das Konsulting schnell über die Bühne und damit auch günstig. Geht man unvorbereitet in sowas -> Chaos pur, teuer und nicht zielführend.

@JesperMP
Dein Ansatz erst versuchen das Thema selber zu verstehen ist vollkommen richtig.
 
Meine / unsere Erfahrung mit Konsulting vom TÜV:
Vorbereitung ist alles 😀
Die verschiedenen Standpunkte / Meinungen aus der Abteilung zum Thema im Vorfeld aufnehmen und darstellen.
Dann vorab den TÜV-Kollegen schicken. Beim eigentlichen Termin sagt dann der TÜV schon welche Fraktion Recht hat. Wenn die “Verlierer“ dann nicht noch nachkarten, war bei uns das Konsulting schnell über die Bühne und damit auch günstig. Geht man unvorbereitet in sowas -> Chaos pur, teuer und nicht zielführend.

@JesperMP
Dein Ansatz erst versuchen das Thema selber zu verstehen ist vollkommen richtig.
Ja mag sein, dass man da teils recht unvorbereitet und blauäugig rein ist....meinte der vom EMV-Labor auch, dass die Meisten daher kommen und ein Papier wollen und dann sich wundern wenn man messtechnisch feststellt, dass es ein Re-Design braucht.
 
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(ganz kurz weil ich bin Heute beschäftigt).

Da ist keine dringende Bedarf. Wir haben schon ein Konsulent. Er hat uns vorher geholfen bei unsere bestehende Maschinen.
Aber ich habe die Idée das wenn ich die EMV-RL selber mehr oder weniger versteht, dann weis ich besser was die Konsulent zu fragen.
das ist natürlich ein guter Ansatz. wie oben schon geschrieben findest du im OJ dann die harmonisierten Normen. Bei EMV gibt es halt das Problem, das die harmonisierten Normen schon sehr veraltet sind und es schon neuere gibt, die eher den Stand der Technik treffen. Ein Spagat, der meiner Meinung nach nur mit Erfahrung zu bewerkstelligen ist.
Einen Hinweis noch, solltest du Funk auch integriert haben, dann ist nicht mehr die EMV-Richtlinie relevant, sondern die Funkanlagenrichtlinie.
 
Dem stimme ich "im Kern" nicht ganz zu.
Die EMV-Normen sind deshalb so "veraltet", weil es ganz wenig Änderungszwang gibt und sich die Politik dort bisher zum Glück noch etwas heraushält (Gegenbeispiel ist die Ökodesign-RL mit laufenden Erweiterungen und Verschärfungen). So sind die Pegel seit "ewigen Zeiten" gleich geblieben und daran auch kein Änderungszwang ersichtlich. Man muss schließlich auch beachten, dass die Nordamerikaner gar keine gesetzliche Verpflichtung zur Störfestigkeit kennen, die EU-EMV denen also weit voraus ist.
Eine Änderung kann also nur spezielle Ports oder Erweiterung der Frequenzbereiche betreffen. Das wurde aber schon durchgeführt und hat bei den Emissionsmessungen dazu geführt, dass sich "billige" Messanbieter die Messtechnik nicht mehr leisten können und "ausscheiden".
Kommt Funk dazu, ändert sich an der EMV des Basissystems in der Regel nichts bis wenig. Denn die Funkrichtlinie betrifft im Kern nur die Funk-Kommunikation. Meistens realisiert man Funk mit Modulen, die für sich Funk-konform sind. Die darf man dann so verwenden und misst nichts mehr nach. Zwar hat die Funkrichtlinie eigene EMV-Normen-(Bezeichnungen), doch basieren diese auf den EMV-Normen.
Auch dabei besteht dann wieder die Entscheidung, ob man das Gesamte nochmals EMV-vermessen muss (wie es die Funkrichtlinie natürlich "möchte"). Aber auch das lässt sich oft pragmatisch entscheiden, wenn die Funkkommunikation keine sicherheitsrelevanten Funktionen ausführt.
 
Dem stimme ich "im Kern" nicht ganz zu.
Die EMV-Normen sind deshalb so "veraltet", weil es ganz wenig Änderungszwang gibt und sich die Politik dort bisher zum Glück noch etwas heraushält (Gegenbeispiel ist die Ökodesign-RL mit laufenden Erweiterungen und Verschärfungen). So sind die Pegel seit "ewigen Zeiten" gleich geblieben und daran auch kein Änderungszwang ersichtlich. Man muss schließlich auch beachten, dass die Nordamerikaner gar keine gesetzliche Verpflichtung zur Störfestigkeit kennen, die EU-EMV denen also weit voraus ist.
teilweise sind es schon wesentliche Änderungen, die in den einzelnen Normen passiert sind. dass nun die aktuellen nicht harmonisiert werden liegt wohl eher an den HAS-Consultants. Dass Hersteller eine vernünftige Vorgabe bekommen was einzuhalten ist und was nicht, halte ich für einen wichtigen Änderungszwang. wie kann ich die Hersteller so im Regen stehen lassen indem ich zum einen sage, ihr sollt auf Stand der Technik sein, zum anderen aber die Normen mit dem ich die gesetzliche Grundlage (EMV-Richtlinie) einhalte, nicht auf Stand der Technik sind!

was die Nordamerikaner nun hiermit zu tun haben verstehe ich nicht. das ist ein ganz eigenes Thema nachdem nicht gefragt wurde.
Eine Änderung kann also nur spezielle Ports oder Erweiterung der Frequenzbereiche betreffen. Das wurde aber schon durchgeführt und hat bei den Emissionsmessungen dazu geführt, dass sich "billige" Messanbieter die Messtechnik nicht mehr leisten können und "ausscheiden".
Kommt Funk dazu, ändert sich an der EMV des Basissystems in der Regel nichts bis wenig. Denn die Funkrichtlinie betrifft im Kern nur die Funk-Kommunikation. Meistens realisiert man Funk mit Modulen, die für sich Funk-konform sind. Die darf man dann so verwenden und misst nichts mehr nach.
Dass hier nichts mehr nachzumessen ist, ist vollkommen falsch! Auch in der EU können Integrationsmessungen nötig sein, das kommt je nach "verbauart" des Funkmoduls an. Bitte keine alternativen Fakten verbreiten.
Zwar hat die Funkrichtlinie eigene EMV-Normen-(Bezeichnungen), doch basieren diese auf den EMV-Normen.
In der ersten Anfrage, war die Frage nach den entsprechenden Normen. Deswegen ist der Hinweis, falls Funk verbaut ist, müssen anderen Normen verwendet werden, wesentlich!
Auch dabei besteht dann wieder die Entscheidung, ob man das Gesamte nochmals EMV-vermessen muss (wie es die Funkrichtlinie natürlich "möchte"). Aber auch das lässt sich oft pragmatisch entscheiden, wenn die Funkkommunikation keine sicherheitsrelevanten Funktionen ausführt.
Gesetzlich ist es so, dass dann die Funkanlagenrichtlinie zur Anwendung kommt. Dementsprechend kommen dann andere Normen zur Anwendung. Diese können zwar ähnlich wie die EMV-Normen sein, der Teufel steckt aber im Detail. Ich wiederhole meine Aussage von oben, dass die Aussage "Die darf man dann so verwenden und misst nichts mehr nach." vollkommen falsch ist!

Hier möchte ich noch jemanden zitieren: "Beim Durchlesen der Frage kommt man zu dem Schluss, dass über EMV keine und falls doch, (viel) zu wenig Basiskenntnis vorliegt." Wobei hier dann das Wort "Frage" durch "Antwort" ersetzt werden muss.
 
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