die DGUV, Berufgenossenschaft Holz Metall, hat sich bereits 2015 damit beschäftig.
Dort sind die Anforderungen an die Rückstellfunktion mal aufgearbeitet.
Speziell mit der Quittierung über HMI hat sich aber anscheinend noch niemand beschäftigt.
http://www.dguv.de/medien/fb-holzundmetall/publikationen-dokumente/infoblaetter/infobl_deutsch/067_rueckstellfunktion.pdf
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Die manuelle Rückstellfunktion trägt nicht allein zur Risikoreduzierung bei.
Sie ist vielmehr immer im Zusammenhang mit einer Schutzeinrichtung als überwachte Startfunktion
zu sehen, so da ss für die manuelle Rückstellfunktion eine
Bewertung eines PL oder SIL nicht zwingend durchzuführen ist.
Die Anforderung der DIN EN ISO 13849 1 Kap. 5.2.2
durch die manuelle Rückstellfunktion darf die erforderliche Sicherheit nicht gemindert werden
kann durch die dynamische Flankenauswertung wie oben beschrieben erfüllt werden.
Die von der Europäischen Kommission verabschiedete Recommendation forUse (RfU (11.053 Rev.03)
bestätigt diesen Sachverhalt.
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Ich denke allein der Satz durch die manuelle Rückstellfunktion darf die erforderliche Sicherheit nicht gemindert werden
reicht aus! Um eine HMI quittierung, welche über Fernwartung beätigt werden kann als nicht zulässig einzustufen.
Wie gesagt 100% sicher bin ich mir nicht!!!
Ich gehe aber davon aus, dass es nicht mehr recht lange dauern wird, bis dafür eine BG-Richtlinie rauskommt, und das
explizit untersagt wird. Ich gehe auch davon aus, dass dort festgestellt wird, dass das auch noch nie zulässig war!
Ich kann allen nur nochmal empfehlen.
Solange es keine Richtlinie gibt, wie ein HMI-Reset für Not-Halt korrekt ausgeführt werden muss - Finger weg davon!