Sicherheitsschwalbe
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie:
Wenn ich eine Maschine herstelle, die nach MRL 2006/42/EG erstellt wurde und in der u.a. ein Frequenzumrichter verbaut ist, muss ich in der Konformitätserklärung nur die MRL angeben oder zusätzlich die EMV-Richtlinie 2014/30/EU, da die Frequenzumrichter unter die EMV-Richtlinie fallen?
Ich habe bereits beide Versionen gehört... die einen sagen sie muss aufgeführt werden, da die Komponente Bestandteil der Maschine ist, andere sagen wiederum es muss nicht erwähnt werden, da der Frequenzumrichter vom Hersteller eine eigene Konformitätserklärung besitzt und diese darin bereits aufgelistet wurde.
Wäre nett, wenn ich hierzu kurz eine Antwort bekommen könnte.
Danke
ich habe eine Frage zur Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie:
Wenn ich eine Maschine herstelle, die nach MRL 2006/42/EG erstellt wurde und in der u.a. ein Frequenzumrichter verbaut ist, muss ich in der Konformitätserklärung nur die MRL angeben oder zusätzlich die EMV-Richtlinie 2014/30/EU, da die Frequenzumrichter unter die EMV-Richtlinie fallen?
Ich habe bereits beide Versionen gehört... die einen sagen sie muss aufgeführt werden, da die Komponente Bestandteil der Maschine ist, andere sagen wiederum es muss nicht erwähnt werden, da der Frequenzumrichter vom Hersteller eine eigene Konformitätserklärung besitzt und diese darin bereits aufgelistet wurde.
Wäre nett, wenn ich hierzu kurz eine Antwort bekommen könnte.
Danke