Risikobeurteilung Anlage - Wartungsintervalle

daniel80

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Hallo Zusammen,

die EN ISO 12100 schreibt vor, dass bei den zeitlichen Grenzen auch empfohlene Wartungsintervalle festgehalten werden müssen. Jetzt macht es bei einer Anlage meiner Ansicht nach keinen Sinn, jede Wartung einer Einzelkomponente zu beschreiben - die müssten ja in der BA der Einzelkomponenten zu finden sein, also genügt ein Verweis darauf.

Ich denke mal, dass lediglich anlagenspezifische Dinge, wie zB Test eines Nothalt-Kreises einer Schutzeinrichtung oder Start-/Stop-Taster und deren Auswirkung in der RBU der Anlage beschrieben werden sollen. Ist das korrekt?
 
so machen wir das auch. außer die Wartung der Einzelkomponente hat wichtigen / hohen Einfluss auf Funktion oder Sicherheit.
wie und wo willst du den Verweis machen?
 
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Moin - danke für die Info!

Ich habs in den zeitlichen Grenzen in einem separaten Kapitel (empfohlene Wartungs- und Prüfintervalle) eingefügt. Dabei hab ich mir das (zu?) einfach gemacht, und festgehalten dass die in der Risikobewertung identifzierten Gefahren mit PLr = d einmal jährlich, und die mit PLr = e einmal monatlich zu prüfen sind.

Das hab ich als bewährte Prüfintervalle im Netz gefunden: https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRC...IST_DAS_ZIEL/T008_Gesamtdokument.pdf#page=103
 
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