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Hallo,
hab mal eine Frage bezüglich Überbrückung einer Schutzgittereinrichtung.
Das Schutzgitter soll über einen Schlüsselschalter überbrückt werden, da ein Mechaniker zum schmieren an die Maschine möchte. Wenn die Überbrückung aktiv ist soll es über eine Signalampel angezeigt werden. Der übrige Not-Ausschaltkreis ist weiterhin aktiv. Ist dies Sicherheistechnisch überhaupt erlaubt? Habe schon im NET versucht was rauszufinden, leider ohne Erfolg. Aber hier weiß bestimmt einer Rat
Gruss
hab mal eine Frage bezüglich Überbrückung einer Schutzgittereinrichtung.
Das Schutzgitter soll über einen Schlüsselschalter überbrückt werden, da ein Mechaniker zum schmieren an die Maschine möchte. Wenn die Überbrückung aktiv ist soll es über eine Signalampel angezeigt werden. Der übrige Not-Ausschaltkreis ist weiterhin aktiv. Ist dies Sicherheistechnisch überhaupt erlaubt? Habe schon im NET versucht was rauszufinden, leider ohne Erfolg. Aber hier weiß bestimmt einer Rat

Gruss