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nimm doch die MRL selbst:
„Inverkehrbringen“ die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige
Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen
Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren
Vertrieb oder ihre Benutzung;
oder den Leitfaden:
Eine Maschine gilt als in Verkehr gebracht, wenn sie erstmals in der EU
bereitgestellt wird. Die Maschinenrichtlinie gilt daher für sämtliche neuen
Maschinen, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden,
und zwar unabhängig davon, ob diese Maschinen in der EU oder außerhalb der
EU hergestellt werden.
„Inverkehrbringen“ die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige
Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen
Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren
Vertrieb oder ihre Benutzung;
oder den Leitfaden:
Eine Maschine gilt als in Verkehr gebracht, wenn sie erstmals in der EU
bereitgestellt wird. Die Maschinenrichtlinie gilt daher für sämtliche neuen
Maschinen, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden,
und zwar unabhängig davon, ob diese Maschinen in der EU oder außerhalb der
EU hergestellt werden.