Servosteller mit Sicherheitsfunktion ohne CE-Kennzeichnung

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nimm doch die MRL selbst:
„Inverkehrbringen“ die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige
Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen
Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren
Vertrieb oder ihre Benutzung;

oder den Leitfaden:
Eine Maschine gilt als in Verkehr gebracht, wenn sie erstmals in der EU
bereitgestellt wird. Die Maschinenrichtlinie gilt daher für sämtliche neuen
Maschinen, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden,
und zwar unabhängig davon, ob diese Maschinen in der EU oder außerhalb der
EU hergestellt werden.
 
Also ich würde mal davon ausgehen, dass der Regler damit in Verkehr gebracht wird, da die US-Firma ihn nicht als Teil einer Maschine verkaufen. Da du wahrscheinlich jetzt 3 Stück Regler kaufst, ist das in Verkehr gebracht. Würdest du 1 Stück Maschine kaufen, in der 3 Regler verbaut sind, dann wird die gesamte Maschine in Verkehr gebracht und brauch CE-Konformität, die Regler an sich aber nicht.
 
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Super! Ich habe die Geschichte auch noch bei PILZ angefragt, die sehen das genauso. Es zählt nicht ob der Regler von Tochterfirma zu Tochterfirma verkauft wird, sondern ob er einzeln oder in einer Maschine enthalten (mit CE) gekauft wird. Sobald der Kauf mit einem Kaufbeleg dokumentiert werden kann, ist dieser eigenständig in Verkehr gebracht.

Danke für eure Hilfe!
 
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