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Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem und würde gerne mal eure Meinung dazu hören.
Seit kurzer Zeit übernehme ich neben den normalen Instandhaltungs-Aufgaben auch die Programmierung (kleinere Änderungen) unserer S7.
Letzte Woche wurde ich gebeten eine zusätzliche Verriegelung für unsere Anlage einzuprogramieren.
Damit ihr euch ein besseres Bild machen könnt beschreibe ich hier erstmal den ursprünglichen Zustand:
Beim Produzieren wird ein Bauteil langsam nach vorne geschoben. Ist der Prozess abgeschlossen muss der Antrieb wieder nach hinten bis auf 0 gefahren werden. Bisher war es so, dass verschiedene Anlagenteile eine Bestimmte Position haben müssen, damit diese beim Zurückfahren nicht miteinander kollidieren. Diese ganzen Einstellungen müssen vom Bediener vorgenommen und überwacht werden. Auch der Antrieb zum Zurückfahren musste kurz vor 0 mittels Potentiometer verlangsamt werden.
Um eine zusätzliche Sicherheit zu schaffen habe ich wie oben erwähnt eine Verriegelung einprogrammiert, die den Antrieb kurz vor 0 anhält und erst nach Bestätigung des Bedieners langsam weiterfahren lässt. Das soll den Zweck haben, dass die übrigen Maschinenteile nochmals kontrolliert werden um eine Kollision zu vermeiden.
Am Freitag habe ich das ganze dann programmiert, und auch mehrfach selber ausprobiert. Das Programm hat bis dahin einwandfrei funktioniert. Also habe ich es freigegeben und den Maschinenführern ausdrücklich gesagt sie sollen diese Funktion erst einmal beobachten und sich nicht allein darauf verlassen. (Man weiß ja nie ob sich nicht doch irgendwo ein Fehler eingeschlichen hat.)
Am nächsten Tag ist dann genau das passiert... Die Anlagenteile sind miteinander kollidiert.
Was ist passiert....
Der Bediener der Maschine hat die Anlagenteile nicht an ihre vorgeschriebenen Positionen gefahren und hat den Antrieb dann einfach unbeaufsichtigt zurückfahren lassen, in der Hoffnung das meine am Vortag programmierte Sicherung schon rechtzeitig abschalten wird.
Der Antrieb ist dann zwar langsamer geworden, hat allerdings nicht abgeschlatet.
Nun gibt es Leute die mir das Ganze in die Schuhe schieben möchten. Klar, meine Verriegelung hat nicht so funktioniert wie sie sollte, dafür stehe ich auch gerade.
Ich bin allerdings der Meinung, dass der Maschinenführer seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Er hätte die Maschine trotz der Verriegelung nicht verlassen dürfen während die Anlage läuft. Es sollte ja schließlich keine Automatik sein die ohne Personal läuft, sondern lediglich eine zusätzliche "Kontrollmöglichkeit". Abgesehen davon hat er nicht mal die Anlagenteile in die vorgeschriebenen Positionen gefahren.
Was sagt ihr dazu?
Außerdem würde mich mal interessieren ob ich mich für solche Fälle durch eine Unterweisung (trotz Zusatzfunktion muss Maschine beaufsichtigt werden) absichern kann.
Ps: Der Fehler des Programms kam aus der Visualisierung (WINCC). Der Bestätigungs-Taster wurde nicht mehr zurückgesetzt.
Gruß
Volt81
ich habe ein kleines Problem und würde gerne mal eure Meinung dazu hören.
Seit kurzer Zeit übernehme ich neben den normalen Instandhaltungs-Aufgaben auch die Programmierung (kleinere Änderungen) unserer S7.
Letzte Woche wurde ich gebeten eine zusätzliche Verriegelung für unsere Anlage einzuprogramieren.
Damit ihr euch ein besseres Bild machen könnt beschreibe ich hier erstmal den ursprünglichen Zustand:
Beim Produzieren wird ein Bauteil langsam nach vorne geschoben. Ist der Prozess abgeschlossen muss der Antrieb wieder nach hinten bis auf 0 gefahren werden. Bisher war es so, dass verschiedene Anlagenteile eine Bestimmte Position haben müssen, damit diese beim Zurückfahren nicht miteinander kollidieren. Diese ganzen Einstellungen müssen vom Bediener vorgenommen und überwacht werden. Auch der Antrieb zum Zurückfahren musste kurz vor 0 mittels Potentiometer verlangsamt werden.
Um eine zusätzliche Sicherheit zu schaffen habe ich wie oben erwähnt eine Verriegelung einprogrammiert, die den Antrieb kurz vor 0 anhält und erst nach Bestätigung des Bedieners langsam weiterfahren lässt. Das soll den Zweck haben, dass die übrigen Maschinenteile nochmals kontrolliert werden um eine Kollision zu vermeiden.
Am Freitag habe ich das ganze dann programmiert, und auch mehrfach selber ausprobiert. Das Programm hat bis dahin einwandfrei funktioniert. Also habe ich es freigegeben und den Maschinenführern ausdrücklich gesagt sie sollen diese Funktion erst einmal beobachten und sich nicht allein darauf verlassen. (Man weiß ja nie ob sich nicht doch irgendwo ein Fehler eingeschlichen hat.)
Am nächsten Tag ist dann genau das passiert... Die Anlagenteile sind miteinander kollidiert.
Was ist passiert....
Der Bediener der Maschine hat die Anlagenteile nicht an ihre vorgeschriebenen Positionen gefahren und hat den Antrieb dann einfach unbeaufsichtigt zurückfahren lassen, in der Hoffnung das meine am Vortag programmierte Sicherung schon rechtzeitig abschalten wird.
Der Antrieb ist dann zwar langsamer geworden, hat allerdings nicht abgeschlatet.
Nun gibt es Leute die mir das Ganze in die Schuhe schieben möchten. Klar, meine Verriegelung hat nicht so funktioniert wie sie sollte, dafür stehe ich auch gerade.
Ich bin allerdings der Meinung, dass der Maschinenführer seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Er hätte die Maschine trotz der Verriegelung nicht verlassen dürfen während die Anlage läuft. Es sollte ja schließlich keine Automatik sein die ohne Personal läuft, sondern lediglich eine zusätzliche "Kontrollmöglichkeit". Abgesehen davon hat er nicht mal die Anlagenteile in die vorgeschriebenen Positionen gefahren.
Was sagt ihr dazu?
Außerdem würde mich mal interessieren ob ich mich für solche Fälle durch eine Unterweisung (trotz Zusatzfunktion muss Maschine beaufsichtigt werden) absichern kann.
Ps: Der Fehler des Programms kam aus der Visualisierung (WINCC). Der Bestätigungs-Taster wurde nicht mehr zurückgesetzt.
Gruß
Volt81