Wesentliche Veränderung - Schaltschrank

Rofang

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Moin moin,

hat schon jemand mal das Thema wesentliche Veränderung am Schaltschrank nach Niederspannungsrichtlinie gehabt? Ab wann gilt es aus elektrischer Sicht als wesentliche Veränderung. Sicherung (LS-Schalter) ändern? Verdrahtung anpassen? Abgänge nachrüsten?
Ich habe bisher nur was zur wesentlichen Veränderung nach MRL gefunden. Aber was zählt wirklich als Veränderung die die Sicherheit beeinflusst?
 
Alle deine Punkte können die Sicherheit beeinflussen, Sicherungen mit anderen Bemessungsdaten können mehr Kurzschlussstrom/ Energie durchlassen. Verdrahtung zum schlechteren hin (Verlegeart/ Querschnitt). Abgänge nachrüsten kann die Verlustleistung im Schrank erhöhen, dann passt der Erwärmungsnachweis ggf. nicht mehr, und damit uU auch die Querschnitte nicht mehr.
 
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Ich hab dazu im Blue Guide der EU noch das hier gefunden:
IMG_0065.jpeg

Bei einem Umbau verändere ich ja nicht die Bauart und wenn ich innerhalb der Leistungsgrenzen (gleiche Einspeisung z.B. 100A, gleiches Schienensystem usw.) bleibe, müsste ich doch auch raus sein?

Nach deiner Auffassung müsste im Zweifel ja eigentlich fast jeder Umbau an einem Schaltschrank eine wesentliche Veränderung sein.
Ich hab bisher noch niemanden gesehen der nach einem „normalen“ Umbau des Schaltschrankes eine Konformitätserklärung ausstellt..
 
Alle deine Punkte können die Sicherheit beeinflussen, Sicherungen mit anderen Bemessungsdaten können mehr Kurzschlussstrom/ Energie durchlassen. Verdrahtung zum schlechteren hin (Verlegeart/ Querschnitt). Abgänge nachrüsten kann die Verlustleistung im Schrank erhöhen, dann passt der Erwärmungsnachweis ggf. nicht mehr, und damit uU auch die Querschnitte nicht mehr.

Was davon hast du detailliert in deiner CE-Dokumentation mit Bezug zur Niederspannungsrichtlinie aufgeführt?
In den meisten CE-Dokus steht doch nur, dass man die NS-Richtlinie eingehalten hat und nur geeignete Bauelemente verbaut hat.
 
Meines Wissens nach fängt eine "wesentliche Veränderung" erst dann an wenn die ursprüngliche Funktion erweitert wird.
Das Auswechseln von Komponenten im Schaltschrank ist keine "wesentliche Veränderung" solange dadurch nicht neue Funktionen entstehen.
Wenn eine Anlage ein gewisses Alter erreicht hat lassen sich ja (im Bereich Instandhaltung) auch meißtens gar nicht mehr die ursprünglichen Bauteile verwenden weil die gar nicht mehr hergestellt werden.
 
Ich hab dazu im Blue Guide der EU noch das hier gefunden:
Anhang anzeigen 93530

Bei einem Umbau verändere ich ja nicht die Bauart und wenn ich innerhalb der Leistungsgrenzen (gleiche Einspeisung z.B. 100A, gleiches Schienensystem usw.) bleibe, müsste ich doch auch raus sein?

Nach deiner Auffassung müsste im Zweifel ja eigentlich fast jeder Umbau an einem Schaltschrank eine wesentliche Veränderung sein.
Ich hab bisher noch niemanden gesehen der nach einem „normalen“ Umbau des Schaltschrankes eine Konformitätserklärung ausstellt..
Wenn du eine Sicherung änderst (zB. anderer Hersteller), kann diese auch eine andere Kennlinie haben. und die Kurzschlussfestigkeit beeinflussen, das wäre aus Meiner Sicht eine Änderung der Leistung/ Leistungsdaten.

Naja mit der CE Erklärung, erkläre ich mich unter anderem zu den von mir genannten Punkten konform (Grundlage der CE Erklärung), wenn du an den Punkten maßgeblich etwas änderst, würde ich erstmal davon ausgehen, dass die ursprüngliche CE Erklärung ihre Gülrigkeit verloren haben könnte.
 
Was davon hast du detailliert in deiner CE-Dokumentation mit Bezug zur Niederspannungsrichtlinie aufgeführt?
In den meisten CE-Dokus steht doch nur, dass man die NS-Richtlinie eingehalten hat und nur geeignete Bauelemente verbaut hat.
Naja die nötigen Bauartnachweise der 61439-1, die unter der NSRL harmonisiert ist, sollte man schon gemacht haben. Wenn man nur für sich geprüfte Bauteile verwendet wären das zumindest IP Nachweis für nachträglich in das Gehäuse eingebrachte Öffnungen, Erwärmungsnachweis, Kurzschlussfestigkeit wenn Icc >10kA oder Ipk >17kA und EMV falls notwendig.
 
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Nach Änderungen an Schaltschränken oder Schaltgerätekombinationen
musst Du ja wieder eine "Erstprüfung" nach VDE 0100-600 machen incl.
Wärmebetrachtung (siehe Beitrag #2,#8). Unabhängig von einer neuen CE-Kennzeichnung.
Damit ist ja schon das Meiste getan. Eine Konformitätserklärung ist dann eigentlich
"nur" noch Formsache.
 
die technisch identisch zu den ausgetauschten sind oder besser, ist keine Änderung.
wäre IMHO eine Änderung...
Wenn du eine Sicherung änderst (zB. anderer Hersteller), kann diese auch eine andere Kennlinie haben. und die Kurzschlussfestigkeit beeinflussen, das wäre aus Meiner Sicht eine Änderung der Leistung/ Leistungsdaten.
Vielleicht habe ich da aber auch was Falsch verstanden...

Jetzt darf man ja wieder fragen was eine Änderung ist.
Wir verwenden intern den Entscheidungsbaum aus diesem Dokument.
Wir auch, halten aber mittlerweile auch immer Rücksprache mit "Fachleuten" die Tiefer in der Materie sind. Denn oft finden sich "interessante" Wege :D.
 
wäre IMHO eine Änderung...
ja falsch formuliert, eine Änderung zum besseren würde ich als nicht relevant bezogen auf eine vorhandene Konformitätsbewertung sehen.

Vielleicht habe ich da aber auch was Falsch verstanden...
Naja, nehmen wir an, die alte Sicherung ist ein Backupschutz für nachgelagerte LSS. Tausche ich nun den Hersteller und hat die neue Sicherung ein anderes Abschaltverhalten (mehr Durchlassenergie, höherer Durchlaßtrom, kann es sein, dass du den Backupschutz ausgehebelt hast und die LSS im worse case nicht mehr trennen können oder dir die Leitung hinter dem LSS wegbrutzelt.

Wir auch, halten aber mittlerweile auch immer Rücksprache mit "Fachleuten" die Tiefer in der Materie sind. Denn oft finden sich "interessante" Wege :D.

Joar das sind mein Kollege und ich :) .
 
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Also kommt es am Ende des Tages „darauf an“ und muss jedesmal im Einzelfall betrachtet werden.
Gefühlt macht das wie gesagt keiner/ kaum jemand.. hilft ja aber am Ende des Tages nicht wenn man sich an die Regeln halten möchte
 
Ja im Grunde ist es so, wobei die Varianten, die man noch nicht hatte ja im Laufe der Zeit abnehmen. 🤣
Aber die Entscheidung und auch die Grundlage zu der Entscheidung ist aus meiner Sicht, wenn später mal was passiert, zu dokumentieren, damit kannste im Zweifel schonmal nachweisen, dass du nicht fahrlässig gehandelt hast. 🤣
 
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