drummer9292
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Hallo zusammen,
ich habe hier folgende Problemstellung:
Wir haben vor ca. 3 Jahren eine Entwicklungsanlage gebaut, nach Stand der Technik.
Diese Anlage wurde seitdem durch uns betrieben und nun soll diese Anlage in eine Fertigungshalle umziehen. Die Anlage stand vorher in einem gesperrten Bereich und war nur für Entwicklungspersonal zugänglich.
An dieser Anlage waren teilweise Sicherheitseinrichtungen deaktiviert, um Entwicklungen durchführen zu können.
Zu dieser Anlage gibt es keine funktionale Betrachtung (SISTEMA) und es liegt keine Konformität vor.
Es liegt lediglich eine Gefährdungsbeurteilung und die Bedienungsanleitung vor.
So nun habe ich die großartige Aufgabe, diese Anlage in der Fertigungshalle wieder in Betrieb zu nehmen.
Es wurden nun Sicherheitseinrichtungen angebracht, da ja nun auch normales Personal an gefahrbringende Teile geraten könnte.
Die Gefährdungsbeurteilung wurde für den neuen Bereich angepasst und ich habe auch eine Risikobeurteilung angefordert, damit ich die funktionale Sicherheit (SISTEMA) durchführen kann.
Unser CE-Beauftragter teilte mir mit, dass er keine Risikobeurteilung erstellen würde, da für eine Entwicklungsanlage lediglich eine Gefährdungsbeurteilung ausreichen würde und eine Entwicklungsanlage auch nicht unter die Maschinenrichtlinie fällt.
Die Anlage wird für die Verarbeitung von bahnförmigem Material betrieben.
Ich habe einige Fragen, da ich dies bisschen anders sehe:
1. Eine Risikobeurteilung wird doch immer benötigt, unabhängig des Status "Produktion"/"Entwicklung", oder?
2. Ist eine "Entwicklungsanlage" eine sichere Anlage (nach DIN 12100) nur mit größeren "Freiheitsgraden" für qualifiziertes Entwicklungspersonal?
--> sonst dürfte man ja auch z.B. einen Häcksler ohne Sicherheitseinrichtung (z.B. Fangschutz, niedriges Drehmoment, Not-Halt, etc.) betreiben?
--> man müsste doch auch hier eine funktionale Betrachtung durchführen?
3. Meiner Meinung nach müsste immer nach einer wesentlichen Veränderung (z.B. auch Umzug) immer eine Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung vorliegen?
4. Unser CE-Beauftragter meinte auch, dass wir die Anlage nicht in Verkehr bringen oder betreiben, obwohl wir diese für Entwicklungstätigkeiten verwenden??
--> meiner Meinung nach haben wir ja die Anlage schon vor 3 Jahren in Verkehr gebracht, als wir diese für uns gebaut und anschließend an dieser Anlage Entwicklungen durchgeführt /betrieben haben? Er bezieht "in Verkehr bringen"/ "Betreiben" nur auf "Produktionsanlagen".
Ich finde leider niergends einen Auszug zum Thema "Entwicklungs-/Versuchsanlage".
Zukünftig soll die Anlage auch für die Produktion freigegeben werden (wenn die Konformität vorliegt).
Kann mir bitte hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank schonmal !!
ich habe hier folgende Problemstellung:
Wir haben vor ca. 3 Jahren eine Entwicklungsanlage gebaut, nach Stand der Technik.
Diese Anlage wurde seitdem durch uns betrieben und nun soll diese Anlage in eine Fertigungshalle umziehen. Die Anlage stand vorher in einem gesperrten Bereich und war nur für Entwicklungspersonal zugänglich.
An dieser Anlage waren teilweise Sicherheitseinrichtungen deaktiviert, um Entwicklungen durchführen zu können.
Zu dieser Anlage gibt es keine funktionale Betrachtung (SISTEMA) und es liegt keine Konformität vor.
Es liegt lediglich eine Gefährdungsbeurteilung und die Bedienungsanleitung vor.
So nun habe ich die großartige Aufgabe, diese Anlage in der Fertigungshalle wieder in Betrieb zu nehmen.
Es wurden nun Sicherheitseinrichtungen angebracht, da ja nun auch normales Personal an gefahrbringende Teile geraten könnte.
Die Gefährdungsbeurteilung wurde für den neuen Bereich angepasst und ich habe auch eine Risikobeurteilung angefordert, damit ich die funktionale Sicherheit (SISTEMA) durchführen kann.
Unser CE-Beauftragter teilte mir mit, dass er keine Risikobeurteilung erstellen würde, da für eine Entwicklungsanlage lediglich eine Gefährdungsbeurteilung ausreichen würde und eine Entwicklungsanlage auch nicht unter die Maschinenrichtlinie fällt.
Die Anlage wird für die Verarbeitung von bahnförmigem Material betrieben.
Ich habe einige Fragen, da ich dies bisschen anders sehe:
1. Eine Risikobeurteilung wird doch immer benötigt, unabhängig des Status "Produktion"/"Entwicklung", oder?
2. Ist eine "Entwicklungsanlage" eine sichere Anlage (nach DIN 12100) nur mit größeren "Freiheitsgraden" für qualifiziertes Entwicklungspersonal?
--> sonst dürfte man ja auch z.B. einen Häcksler ohne Sicherheitseinrichtung (z.B. Fangschutz, niedriges Drehmoment, Not-Halt, etc.) betreiben?
--> man müsste doch auch hier eine funktionale Betrachtung durchführen?
3. Meiner Meinung nach müsste immer nach einer wesentlichen Veränderung (z.B. auch Umzug) immer eine Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung vorliegen?
4. Unser CE-Beauftragter meinte auch, dass wir die Anlage nicht in Verkehr bringen oder betreiben, obwohl wir diese für Entwicklungstätigkeiten verwenden??
--> meiner Meinung nach haben wir ja die Anlage schon vor 3 Jahren in Verkehr gebracht, als wir diese für uns gebaut und anschließend an dieser Anlage Entwicklungen durchgeführt /betrieben haben? Er bezieht "in Verkehr bringen"/ "Betreiben" nur auf "Produktionsanlagen".
Ich finde leider niergends einen Auszug zum Thema "Entwicklungs-/Versuchsanlage".
Zukünftig soll die Anlage auch für die Produktion freigegeben werden (wenn die Konformität vorliegt).
Kann mir bitte hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank schonmal !!