Nein, da ist niemand raus. Die Maschinenrichtlinie kann durch Verträge nicht ausgehebelt werden.Dann mach es doch in Anlehnung an meinen Post #4 :
Schreib, dass es so ausgeführt wurde weil der Kunde auf diese Lösung bestanden hat (ausdrücklich Forderung) und eure Lösung hierzu anders ausgesehen hätte ... und lasst euch das von eurem Kunden so unterschreiben ... Dann seid ihr aus meiner Sicht save ...
Sehe ich in dem genannten Kontext nicht so (Schreiben macht frei) ...Nein, da ist niemand raus. Die Maschinenrichtlinie kann durch Verträge nicht ausgehebelt werden.
welche Normen sind das, die das "Einsperren lassen" behandeln? Not-Halt Befehlsgeräte gibt es ausreichend, aber das sind ja ergänzende Schutzeinrichtungen@stevenn
Selbst das "Einsperren lassen" ist in den entsprechenden Normen geregelt. Du darfst es nur dann organisatorisch handhaben, wenn du von deiner Bedienstelle den gesamten Gefahrenbereich im Blick hast. Und selbst dann nur, wenn es die Gefährdung, die vom System ausgeht, auch zulässt. Ist das nicht der Fall kommen wieder technische Lösungen mit ins Boot, wie Anwesenheitsdetektion, verzögerter Anlauf mit Optischer & Akustischer Warnung, Not-Halt Befehlsgeräte im Innenraum verteilt, LOTO Systeme, Schlüsseltransfersysteme etc. pp.
wenn sich der Prüfstand dann z.B. in China befindet, wird es mit der dritten Partei schwierig. noch dazu, dass die Chinesen dann uneinsichtig sind. aber bleiben wir für die Diskussion in europa, das macht es einfacherSehe ich in dem genannten Kontext nicht so (Schreiben macht frei) ...
Allerdings : mein Weg der Wahl bei strittigen Themen ist auch gerne eine dritte unabhängige Partei mit hinzuzuziehen - z.B. in unserem Fall die Dekra ... (oder TÜV ... oder oder ...)
es geht mehr darum, dass unser Kunde und mein Projektleiter nicht nachvollziehen können, dass wir 400€(+konstruktion+verkabelung+Kabel = ca.1000€) für eine Zuhaltung ausgeben sollen, wenn man andererseits leute auch einsperren kann. dann will er erst recht keinen Zaun. Aber die Idee war gut.Moin,
was macht das Fachpersonal denn in der Anlage? Es scheint sich ja nicht der Gefahrenstelle zu nähern, macht also was in der Nähe der Gefahr. Hilft ein zweiter Zaun, Laserscanner etc. vor der Gefahrenstelle? Weil, wenn die nur rein wollen um direkt vor der Gefahr zu warten bis sie steht, kann ich auch draußen vor der Tür warten. Es sei denn die Anlage ist sehr groß, dann ist der Weg auch lang und das Warten vor der Gefahr als Zeitgewinn verständlich.
Konfuzius sagt: Wenn eine Sicherheiteinrichtung nicht akzeptiert wird, wird sie bald ausgehebelt.
Vielleicht den Zaunverlauf nochmal überdenken, oder eine andere Lösung mit einbringen.
Grüße Detlef
darum geht es bei dieser Diskussion nicht.Wenn er Angst vor eingesperrt sein hat: es gibt Zuhaltungen mit Notentriegelung..
wenn sich der Prüfstand dann z.B. in China befindet, wird es mit der dritten Partei schwierig. noch dazu, dass die Chinesen dann uneinsichtig sind. aber bleiben wir für die Diskussion in europa, das macht es einfacher
mich würde noch interessieren, welche Normen "das Einsperren" behandeln.Ich denke mal, dass in der Sache mittlerweile eigentlich alles gesagt wurde.
Mir fällt da erstmal spontan meine Brot und Wasser Norm ein (DIN EN ISO 10218-2).welche Normen sind das, die das "Einsperren lassen" behandeln? Not-Halt Befehlsgeräte gibt es ausreichend, aber das sind ja ergänzende Schutzeinrichtungen
[...]
Kann die Bedienperson vollständig oder teilweise, im geschützten Bereich verbleiben, müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden um das Auftreten von Gefährdungssituationen zu vermeiden, wie z. B. unerwarteter Anlauf. Diese Maßnahmen können z. B. umfassen:
das Vorsehen einer Wiederanlaufsperre;
die Detektion der Anwesenheit eines Bedieners im geschützten Bereich [z. B. berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) oder Schaltmatten] zur Aufrechterhaltung eines Sicherheitshalts.
ANMERKUNG 3 Werden Schutzeinrichtungen mit Anwesenheitsdetektion verwendet, ist es ratsam sicherzustellen, dass Bediener den Detektionsbereich nicht umgehen können, z. B. durch Klettern auf Maschinenteile.
Ist es möglich, dass eine Bedienperson aus der Position des Stellteils für die Rückstellung der Wiederanlaufsperre nicht erkannt wird, müssen ergänzende Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Rückstellung zu verhindern (z. B. zeitlich begrenzte zusätzliche Stellteile innerhalb des geschützten Bereichs). Die Rückstellung der Wiederanlaufsperre muss durch eine bewusste Handlung einer Person ausgeführt werden, z. B. Betätigen eines manuellen Stellteils, siehe auch 5.6.3.3
Ist wie gesagt aus der Roboter-Norm andere Typ C Normen können da natürlich abweichen.5.10.4.4 Allgemeine Anforderungen für bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Zuhaltung
Hat die Bedienperson die Möglichkeit, eine verriegelte bewegliche trennende Schutzeinrichtung zu öffnen und den Gefährdungsbereich zu erreichen bevor die Gefährdung in einen sicheren Zustand gebracht wurde, muss zusätzlich zur Steuerungsverriegelung eine Zuhaltung vorgesehen werden.
Diese Zuhaltung muss Folgendem entsprechen:
a) sie darf die Betätigung der gefährdenden Maschinenfunktion nur zulassen, solange die trennende Schutzeinrichtung geschlossen und verriegelt ist (z. B. eine Tür in einer Umzäunung);
b) sie muss die trennende Schutzeinrichtung in der geschlossenen, zugehaltenen Position so lange halten, wie das Verletzungsrisiko aufgrund der gefährdenden Maschinenfunktionen existiert.
Werden Prozessparameter, wie Geschwindigkeit, als Bedingung für das Zuhalten und Entsperren angewendet, so bildet dies einen Teil der Sicherheitsfunktion und es müssen die gleichen funktionalen Sicherheitsanforderungen erfüllt werden, die auch für die Verriegelungsfunktion gelten.
Früher mussten Maschinen nicht so sicher sein. Heute müssen sie sehr sicher sein. Ihr als Erbauer müsst die Risiken beseitigen.es geht mehr darum, dass unser Kunde und mein Projektleiter nicht nachvollziehen können, dass wir 400€(+konstruktion+verkabelung+Kabel = ca.1000€) für eine Zuhaltung ausgeben sollen, wenn man andererseits leute auch einsperren kann. dann will er erst recht keinen Zaun. Aber die Idee war gut.
"können umfassen". eine Wiederanlaufsperre habe ich. es muss erst quittiert werden, dass keine Person im Raum ist, bevor der Prüfstand gestartet wird.Mir fällt da erstmal spontan meine Brot und Wasser Norm ein (DIN EN ISO 10218-2).
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