CE Kennzeichnung von Kabelkonfektionen

infomike

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Hallo zusammen,

wir wollen bei uns ein eigenes Produkt in Form einer Kabelkonfektion auf den Markt werfen. Die Konfektion wird TPU umspritzt sein und wird direkt über uns vertrieben.
Jetzt gibt es unterschiedliche Meinungen zwecks CE Kennzeichnung.
Eine Meinung: braucht man nicht machen.
Eine Meinung: muss unbedingt aufgedruckt werden.

Wo kann ich mich denn schlau lesen?
Niederspannungsrichtilie? Steckerrichtlinie? Maschinenrichtlinie? VDE?

Irgendwie finde ich nichts passendes für Kabelkonfektionen.
 
Es wäre hilfreich, zu erfahren, für welche Verwendung und welche Spannung die Kabelkonfektion auf den Markt geworfen werden soll.
Das bestimmt auch, welche Regularien dafür anzuwenden sind und ließe dann wahrscheinlich eine genauere Antwort zu. Das könne dann helfen, denn aus der Frage lässt sich ableiten, dass die Kenntnisse zum Thema Konformität höflich gesagt rudimentär erscheinen,
Soviel vorab: Ein fertig konfektioniertes Kabel ist ein elektrisches Produkt. Damit fällt es mindestens unter eine Richtlinie und ist konformitätspflichtig und muss mit "CE" gekennzeichnet sein und eine Konformitätserklärung haben. Ob das CE am Kabel angebracht sein muss, hängt etwas von der Größe ab.
Bitte beachten, dass das Kabel WEEE-pflichtig ist. Auch dafür ist eine Kennzeichnung anzubringen.
 
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Eine WEEE-Nr. ist vorhanden.

Die Konfektion wird im Spannungsbereich bis 600V eingesetzt.

Das wir uns an bestimmte Richtlinien halten müssen ist uns auch klar und auch das Wissen über die einzelnen Normen ist vorhanden.
Es geht hier nur darum welche der Normen denn wirklich angewandt werden müssen.
Da gibt es hier bei uns leider mehr als einen Spezialisten und somit auch mehr als eine Meinung.

Ich möchte jetzt aber das Schwarmwissen hier anzapfen um eine Entscheidungshilfe zu bekommen nach welcher Norm ich meine Konfomirtätserklärung und folglich auch weche Testungen ich durchführe.
 
Aus den bisherigen Angaben würde ich ableiten:

Fertig konfektioniert: Damit ein Produkt. Damit CE-(kennzeichnungs-)pflichtig, sofern eine deklarationspflichtige Richtlinie/VO anzuwenden ist.
Elektrisches Produkt: Damit RoHS-RL anzuwenden (deklarationspflichtig)
Spannung über 75 V DC: Damit Niederspannungs-RL anzuwenden (deklarationspflichtig)
Passives Produkt: Damit EMV-RL nicht anzuwenden
Fertig konfektioniert: Damit kann es kein Bauprodukt sein. Bauprodukte-RL nicht anzuwenden
Wo die Kennzeichnung anzubringen wäre, lässt sich in der Niederspannungs-RL gut nachlesen.
 
Vielen Dank.

So verstehe ich das jetzt auch ganz gut und kann hier dementsprechend argumentieren und weiß woher ich meine Testanforderungen ableiten werde.
 
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Aus den bisherigen Angaben würde ich ableiten:

Fertig konfektioniert: Damit ein Produkt. Damit CE-(kennzeichnungs-)pflichtig, sofern eine deklarationspflichtige Richtlinie/VO anzuwenden ist.
Elektrisches Produkt: Damit RoHS-RL anzuwenden (deklarationspflichtig)
Spannung über 75 V DC: Damit Niederspannungs-RL anzuwenden (deklarationspflichtig)
Passives Produkt: Damit EMV-RL nicht anzuwenden
Fertig konfektioniert: Damit kann es kein Bauprodukt sein. Bauprodukte-RL nicht anzuwenden
Wo die Kennzeichnung anzubringen wäre, lässt sich in der Niederspannungs-RL gut nachlesen.
Hoffentlich hat man nicht den Reach vernachlässigt.
Konnte es leider nicht im Detail lesen.
 
In der Frage zu Beginn dieses Threads wurde nach der CE-Kennzeichnung gefragt.
Diese Frage habe ich beantwortet.

REACH und das Elektrogesetz sind keine "CE"-kennzeichnungspflichtigen Vorgaben, sondern stehen additiv, aber getrennt davon.
Während "Konformität" für Ungeübte recht kompliziert werden kann, sind REACH und WEEE allerdings recht einfach zu googeln.

REACH ist eine Informationsverpflichtung, basierend auf der SVHC-Liste. Bei Kabeln kann REACH öfters als einem "lieb" ist vorkommen, weil dort öfter RoHS-Ausnahmeregeln ausgenutzt werden (müssen), die ja erlaubt sind, aber zu einer REACH-Meldepflicht führen.
WEEE trifft immer und grundsätzlich für Elektroartikel zu. Das - und was es bedeutet - sollte inzwischen jeder wissen, der einen Elektroartikel in Verkehr bringt. Zu diskutieren wäre bei Kabeln, wo die Pflichtkennzeichnung darüber anzubringen ist. Das Elektrogesetz, beziehungsweise ear sind diesbezüglich restriktiver, als die konformitätsrelevanten Richtlinien.
 
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