Konformitätserklärung Anlage (Gesamtheit von Maschinen)

daniel80

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Hallo Zusammen,

ich stelle gerade eine KE für eine Anlage aus, und dazu habe ich eine entscheidende Frage:

Die Anlage besteht aus mehreren vollständigen Maschinen mit entsprechend jeweils einer KE. Bei einer Maschine wurde in der KE angegeben, dass neben der Maschinen- auch die EMV-Richtlinie angewendet wurde, unter Angabe der entsprechenden Normen.

Ich würde für meine KE der Anlage aber eher zum "kleinsten gemeinsamen Nenner" tendieren, also im aktuellen Beispiel die EMV-Richtlinien und Normen weglassen.

Anders macht das für mich keinen Sinn.

Wie geht ihr dabei vor?
 
wenn du für die gesamte Anlage die EMV nicht angewendet hast, dann kannst du diese ja auch nicht angeben. WEnn die Richtlinie nicht zutreffend ist kann/darf sie auch nicht genannt werden.
 
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Moin und danke für die Info!

Bei ortsfesten Anlagen ist der Verweis auf die EMV-Richtlinie in der KE nicht erforderlich (im Gegensatz zu den Geräten). Die Frage ist, welche Faktoren spielen bei der Bewertung eine Rolle, ob es sich bei der Anlage wirklich auch um eine ortsfeste Anlage handelt. Die Beispiele in dem Leitfaden zur EMV-Richtlinie beschreiben solche Anlagen auch als ortsfest, wenn sie entweder sehr groß sind (zB Kraftwerke) oder anderswo erstmal keinen Sinn machen (zB Gepäckförderbänder am Flughafen).

Aber: Aber zumindest wird ein intuitiver Verweis zumindest auf eine (ortsfeste) Anlage gemacht, wenn es sich um eine Gesamtheit von Maschinen (also Anlagen) gem. M-RL handelt.

Es kann aber auch sein, dass (gem. Leitfaden EMV-RL) das Wörtchen "vorbestimmt" den Unterschied ausmacht:

Zitat aus dem neuen EMV-Leitfaden:
Der Begriff „ortsfeste Anlage“ bezeichnet „eine besondere Kombination
von Geräten unterschiedlicher Art und gegebenenfalls weiteren
Einrichtungen, die miteinander verbunden oder installiert werden und dazu
bestimmt sind, auf Dauer an einem vorbestimmten Ort betrieben zu
werden“
---

Dann würde ich das so verstehen, dass eine Anlage nicht an jedem X-beliebigen Ort eingesetzt werden kann, und somit wäre die Anlage (als Gesamtheit von Maschinen) gem. der EMV-RL nicht als ortsfeste Anlage, sondern als Gerät einzustufen.

Was meint ihr?
 
Die Gesamt-Anlage ist eine Röntgenzelle zur Bauteilprüfung (Motorblöcke) mit automatischer Teilezufuhr durch einen Roboter.

Gesamtgewicht ca. 40 t.
 
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ich übertreibe kurz:
diese Anlage wird ja nicht hergestellt ins Lager gelegt und dann an "irgendwen" verkauft. ich denke diese Anlage wird von einem Kunden speziell bei euch angefragt, dementsprechend "auf Dauer an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden"
 
Das heisst aber auch, dass die in die Anlage integrierte Röntgenzelle (nicht für einen bestimmten Ort vorbestimmt) als Gerät zu betrachten ist (obwohl sehr groß und schwer, und daher nicht einfach mal eben weg zu bewegen). Mal abgesehen von der Konformitätserklärung: Worin unterscheiden sich die Doku's der Geräte / ortsfesten Anlagen? Ich hab mal was "gehört" (allerdings finde ich das in der EMV-RL nirgends), dass bei der Konformitätsbewertung für Geräte zwingend eine EMV-Messung vorgeschrieben ist. Stimmt das?
 
Eins nach dem anderen :-)

Es gibt keinen Verweis auf verbindliche EMV-Messungen an Geräten - ist das korrekt?

doch! im Anhang I. wie willst du sonst nachweisen, dass du ausreichend gegen die Störungen a) und b) gefertigt hast! Einfach gesagt, Prüfung wieviel du aussendest (störst) und Prüfung wieviel du verträgst (bis Störung. Wie das dann zu machen ist, dazu gibt es entsprechende Normen z.b. EN 61000-6erReihe
 
OK - aber das macht man dann im Rahmen der Endprüfung bzw. Validierung der Maschine, und nicht zwingend in einem Labor.

Hab mir die Normen 61000-6-2 / -6-4 mal besorgt, die für den industriellen Einsatz am ehesten geeignet sind. Gibt es da noch mehr, die es anzuschaffen gilt?

Weitere Frage: In der EMV-RL steht, dass man eine Risikobeurteilung durchführen muss. Das würde man dann am geschicktesten in der RB nach Maschinenrichtlinie machen, und nicht als separate RB. UND: Es spielt keine Rolle, ob man es mit einer ortsfesten Anlage oder einem Gerät zu tun hat - eine RB ist für BEIDE Typen verpflichtend.

Richtig soweit?
 
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OK - aber das macht man dann im Rahmen der Endprüfung bzw. Validierung der Maschine, und nicht zwingend in einem Labor.

Hab mir die Normen 61000-6-2 / -6-4 mal besorgt, die für den industriellen Einsatz am ehesten geeignet sind. Gibt es da noch mehr, die es anzuschaffen gilt?
die Teile die in ein Labor passen müssen, denke ich, auch dort getestet werden. Vll findest du in den Normen mal mehr
Weitere Frage: In der EMV-RL steht, dass man eine Risikobeurteilung durchführen muss. Das würde man dann am geschicktesten in der RB nach Maschinenrichtlinie machen, und nicht als separate RB. UND: Es spielt keine Rolle, ob man es mit einer ortsfesten Anlage oder einem Gerät zu tun hat - eine RB ist für BEIDE Typen verpflichtend.
ich würde das mit der RBU so machen ja.
für beide ja
 
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