hauptschalter Türeinbau zulässig?

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Hallo, ich denke man soll hier nicht persönlich werden.
@Buko wo ist bzw. wo findet man die offizielle Stellungnahme zu dem Thema zur Entscheidung des DKE?
Das wäre für die Diskussion hier sehr wichtig!
 
Hallo, ich denke man soll hier nicht persönlich werden.
@Buko wo ist bzw. wo findet man die offizielle Stellungnahme zu dem Thema zur Entscheidung des DKE?
Das wäre für die Diskussion hier sehr wichtig!

Das ist bestimmt nicht meine Aufgabe, eine Stellungnahme von DKE zu präsentieren!
DGUV und DKE haben die selbe Meinung zum Fall Hauptschalter an der Türe.

Wir drehen uns im Kreis, ich bin hier raus...
 
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Nochmals der TÜV hat das beanstandet und somit haben sich die Mitglieder von DKE zusammengesessen (Arbeitskreis AK225, der sich um die DIN EN 60204-1 kümmert)
und wer nicht weiß, was DKE ist, sollte mal Googlen.

Da hat kein TÜV entschieden, die DKE hat es so entschieden!!!


Dann hätte ich jetzt gerne das entsprechende Protokoll des Arbeitskreises.
Mein letzter Kenntnissstand:
Es gab Diskussionen genau zu dem Thema mit 2 gegensätzlichen Forderungen:
  • Verbot des Türeinbaus, da Gefahr durch Beschädigung der beweglichen Leiter
  • Türeinbau weiterhin erlauben, da langjährige gängige Praxis und keine Zahlen zu Unfällen vorliegen
Bislang keine eindeutige Entscheidung.
Es gibt einen Kompromissvorschlag über Ausführung / Beschränkungen (Querschnitte, Verlegung, Risikobeurteilung, usw.)
 
Das ist bestimmt nicht meine Aufgabe, eine Stellungnahme von DKE zu präsentieren!
DGUV und DKE haben die selbe Meinung zum Fall Hauptschalter an der Türe.

Wir drehen uns im Kreis, ich bin hier raus...

Alles klar. Wenn man nichts belegen kann dann wird auf Datenschutz verwiesen oder man ist raus. Warum steigt du denn überhaupt in die Diskussion ein. Ist doch auch nicht deine Aufgabe.

Kindisch sowas.
 
Hallo BUKO, keiner hier behauptet das Du eine Aufgabe zu erfüllen hast!
Nimm das doch nicht persönlich!
Es handelt sich hier um ein Diskussionsforum und es hilft immer, wenn die anderen Mitdiskutanten auch die von dem Gegenüber zitierten Dokumente sich beschaffen können.
Zu TÜV, DKE und DGUV, es handelt sich um eine EN Norm, allein können die schonmal gar nichts entscheiden. Sie können lediglich eine Umsetzungsempfehlung, Sichtweise oder Interpretation herausgegeben. Diese Norm gilt auch außerhalb von Deutschland.
 
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Alles klar. Wenn man nichts belegen kann dann wird auf Datenschutz verwiesen oder man ist raus. Warum steigt du denn überhaupt in die Diskussion ein. Ist doch auch nicht deine Aufgabe.

Kindisch sowas.

Bitte an die DGUV und DKE wenden, ich bin hier nicht das Sprachrohr....
Nochmals ich muss hier nichts belegen, wo sind wir hier?
 
Bitte an die DGUV und DKE wenden, ich bin hier nicht das Sprachrohr....
Nochmals ich muss hier nichts belegen, wo sind wir hier?

Du behauptest aber schon das es nicht Normgerecht ist,
obwohl es in der Norm nicht ausgeführt ist.

Du zitierst irgendwelche Ausschüsse, das dort etwas
besprochen wurde, kannst aber kein belege vorbringen,
was da wirklich besprochen wurde.
Vielleicht waren es auch nur überlegungen und am Schluss
wurde festgelegt das alles bleibt wie es ist.

Dann ist ein spitzes Hinterfragen schon gerechtfertigt.

Du Schlussfolgerst ja auch spitz...
 
In einem Diskussionsforum. Ich verstehe Deine Reaktion nicht, warum teilst Du nicht einen Link oder schreibst das Du auch keine offiziellen Dokumente hast. Was daran ist so verwerflich?
 
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Hallo BUKO, keiner hier behauptet das Du eine Aufgabe zu erfüllen hast!
Nimm das doch nicht persönlich!
Es handelt sich hier um ein Diskussionsforum und es hilft immer, wenn die anderen Mitdiskutanten auch die von dem Gegenüber zitierten Dokumente sich beschaffen können.
Zu TÜV, DKE und DGUV, es handelt sich um eine EN Norm, allein können die schonmal gar nichts entscheiden. Sie können lediglich eine Umsetzungsempfehlung, Sichtweise oder Interpretation herausgegeben. Diese Norm gilt auch außerhalb von Deutschland.

Das ist vielen hier klar denke ich mal, daher habe ich auch gesagt, kann doch jeder machen was er will.
Nur sollte jemand die großen Firmen erklären, die dann wegen dem Hauptschalter an der Türe keine Abnahme mehr machen.
Daher sind die meisten gezwungen die Änderung durchzuführen, daher rede ich aus eigener Erfahrung und nicht einfach aus der Norm heraus.

Klar wenn eine kleine Firma angeliefert wird, interessiert das denen nicht wirklich, aber bei einer großen Firma hat man für jede Stelle einen Fachmann oder besser gesagt einen
Experten (wie die meisten Personen hier schon schön gelobt habt) die dann sowas wie ein Hauptschalter nicht mehr akzeptieren.

Und die besagten Experten sind frisch aus der UNI raus und meinen zu wissen was Sache ist, daher DANKE an alle Personen die seit über 20-30 Jahre dabei sind
und aus Erfahrung heraus argumentieren können! Leider sitzen am langen Hebel dann doch andere....
 
Du behauptest aber schon das es nicht Normgerecht ist,
obwohl es in der Norm nicht ausgeführt ist.

Du zitierst irgendwelche Ausschüsse, das dort etwas
besprochen wurde, kannst aber kein belege vorbringen,
was da wirklich besprochen wurde.
Vielleicht waren es auch nur überlegungen und am Schluss
wurde festgelegt das alles bleibt wie es ist.

Dann ist ein spitzes Hinterfragen schon gerechtfertigt.

Du Schlussfolgerst ja auch spitz...


Und Nochmals:
Kapitel 11.2.1
[FONT=Verdana,Arial,Tahoma,Calibri,Geneva,sans-serif]Geräte, außer solche für Bedienung, Anzeige, Messung und Kühlung, dürfen nicht an Türen und an abnehmbaren
Zugangsabdeckungen von Gehäusen angebracht sein.


Zur Bedienung gehört kein Hauptschalter mit integrierte Netztrenneinrichtung und das hat IFA und DKE entschieden, bitte selber nachfragen, Danke!

Also ist meine Aussage mit "nicht Normgerecht" nicht falsch.[/FONT]
 
Zum Thema, ob ein Türmontierter Hauptschalter oder getrennte Leistungsteil und Bedienungsteile sichere sind, sehe ich dies:

Bei der Türmontierter Hauptschalter gibt es ein Risiko dass das Kabel oder die Leitungen durch die Türbewegung beschädigt wird.
Ist klar.

Bei die getrennte Leistungsteile auf der Montageplatte und Bedienungsteiel in der Tür gibt es aber zusätsliche Risiken mit die Kraftübertragung zwischen die zwei Teile.
Entweder wird es beschädigt (weil Plastik !) und die Stellung von den Bedienungsteil stimmt nicht mehr mit die Leistungsteil.
Oder, die Tür ist nicht völlig zu, und da ist kein ordentlichen Eingriff zwischen die zwei Teile.

Wir verwenden Reperaturschalter im Feld, ich denke die Thematik ist genau dieselbe als für Hauptschalter in der Steuerschrank.
Bei diesen Reperaturschalter ist es genau ein wahren Problem mit die defekte Bedienteile, oder die kästen sind nicht ordentlich gesammelt wobei die Teile nicht eingriff haben.

Zum Thema Definition von "Bedienelement".
Ich bin der Meinung dass ein Schalter der Leistung schaltet ist ein Bedienelement genau wie ein Schalter der nur ein Signal schaltet.

Aber ob es so gemeint ist in der Norm weis ich nicht.
 
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@BUKO
wie schon gesagt: Nimm es nicht persönlich.
Hier sind auch viele von großen Firmen / Konzernen aktiv, die entsprechend in der Branche vernetzt sind.
Wenn man nun bei Herstellern und / oder bei seinen Kontakten bei TÜV nachfragt und als Info bekommt, dass ihnen aktuell kein Beschluß bekannt ist,
dann darfst du dich nicht wundern, dass von dir Quellenangaben gefordert werden.

Gruß
Blockmove
 
@BUKO
wie schon gesagt: Nimm es nicht persönlich.
Hier sind auch viele von großen Firmen / Konzernen aktiv, die entsprechend in der Branche vernetzt sind.
Wenn man nun bei Herstellern und / oder bei seinen Kontakten bei TÜV nachfragt und als Info bekommt, dass ihnen aktuell kein Beschluß bekannt ist,
dann darfst du dich nicht wundern, dass von dir Quellenangaben gefordert werden.

Gruß
Blockmove

Quellenangaben habe ich ja, DKE und IFA - bitte dort selber nachfragen, Danke.
 
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Quellenangaben habe ich ja, DKE und IFA - bitte dort selber nachfragen, Danke.

Und ich Trottel mache mir immer die Arbeit bei Quellenangaben solch überflüssige Informationen wie Autor, Titel und Ausgabe hinzuzufügen. ;)

Aber zurück zum Thema:
Ich schaue hier immer einmal wieder in den Thread rein. Gibt es eigentlich noch jemanden außer @BUKO, der hier die Meinung vertrittt, dass ein Hauptschalter auf der Tür nicht zulässig ist? Das wäre auch für mich eine komplett neue Aussage. Pratktische Überlegungen wie Leiterquerschnitte, Probleme mit Türantriebsgestängen und Ähnlichem einmal hinten angestellt.
 
Also ich hatte mal den Fall das der TÜV den Hauptschalter an der Tür nicht wollte. Der Schaltschrank war mit den Comfortsystem vom Rittal zum öffnen gebaut worden. Lösung war Umbau auf Schaltschrankschlüssel oder Schließzylinder ran.
Komischerweise wollte er das nur im Einspeisefeld so haben.
Ansonsten bis 63 A ca. Meine erste Wahl weil ich mir dan nie den Kopf an der scheis doofen Stange anbauen kann. Oder Kunden die Verriegelung aufzwicken weil ich kann die Tür nicht öffnen. Ach ja und hab schon Kunden gehabt die rissen die Stange aus dem hauptschalter raus und wunderten sich warum die Türe nicht zugeht.... da war die Stange dann im Hauptschalter dann reingedrückt worden. Und zwar fast bis zur Phase durch.
 
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Oder Kunden die Verriegelung aufzwicken weil ich kann die Tür nicht öffnen. Ach ja und hab schon Kunden gehabt die rissen die Stange aus dem hauptschalter raus und wunderten sich warum die Türe nicht zugeht.... da war die Stange dann im Hauptschalter dann reingedrückt worden. Und zwar fast bis zur Phase durch.

Diese bescheuerte Betätigung nervt mich auch immer.
Beste Lösung war - meines Erachtens - der Fronttafeleinbau mit dem passenden Ausschnitt in der Tür.
Aber da kam auch schon die Aussage, dass dies nicht zulässig sei, da dadurch die Schutzklasse nicht mehr erfüllt ist.
 
Anbei eine Seite aus einer Präsentation der DEKRA von einem Kongress im süddeutschen Raum:
Netztrenneinrichtung.jpg

Ist dies anders zu verstehen, als dass Netztrenneinrichtungen nicht in der Türe verbaut werden dürfen?

Grüße
formulator
 
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