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Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen bauen wir für nicht explosionsgefährdete Bereiche Schaltschränke. Da wir viele Anfragen von Kunden erhalten, Schaltschränke für ATEX Zone 2 zu bauen, haben wir uns bei einem Kunden für den Bau eines Ex-p Schaltschrankes entschieden.
An den Schaltschrank sollen Komponenten mit einer geeigneten ATEX-Zertifizierung montiert werden. Von den Herstellern erhalten wir dazu die EG-Baumusterprüfbescheinigung. Die Löcher im Schaltschrank werden vom Gehäuse-Hersteller des Schaltschrankes für uns gebohrt/ausgesägt.
Im Schaltschrank selbst werden auch Komponenten montiert, die keine Ex-Zulassung haben.
Anhand der EG-Baumusterprüfbescheinigung möchten wir nun eine EU-Konformitätserklärung mit ATEX-Kennzeichnung erstellen.
Der fertige Schaltschrank wird von uns mit einem Schaltplan, einer Stückliste und der Herstellererklärung an den Kunden ausgeliefert.
Die CE-Kennzeichnung mit EX-Kennzeichnung wird von uns innerhalb des Schaltschrankes angebracht.
Der Kunde stellt den Schaltschrank in eigen Regie auf und lässt diesen anschließen.
Müssen wir für den Kunden dazu noch weitere Dokumente erstellen, bzw. zur Verfügung stellen?
Wie sieht das mit der Abnahme des Schaltschrankes aus?
Ich bedanke mich jetzt schonmal für eure Unterstützung.
in unserem Unternehmen bauen wir für nicht explosionsgefährdete Bereiche Schaltschränke. Da wir viele Anfragen von Kunden erhalten, Schaltschränke für ATEX Zone 2 zu bauen, haben wir uns bei einem Kunden für den Bau eines Ex-p Schaltschrankes entschieden.
An den Schaltschrank sollen Komponenten mit einer geeigneten ATEX-Zertifizierung montiert werden. Von den Herstellern erhalten wir dazu die EG-Baumusterprüfbescheinigung. Die Löcher im Schaltschrank werden vom Gehäuse-Hersteller des Schaltschrankes für uns gebohrt/ausgesägt.
Im Schaltschrank selbst werden auch Komponenten montiert, die keine Ex-Zulassung haben.
Anhand der EG-Baumusterprüfbescheinigung möchten wir nun eine EU-Konformitätserklärung mit ATEX-Kennzeichnung erstellen.
Der fertige Schaltschrank wird von uns mit einem Schaltplan, einer Stückliste und der Herstellererklärung an den Kunden ausgeliefert.
Die CE-Kennzeichnung mit EX-Kennzeichnung wird von uns innerhalb des Schaltschrankes angebracht.
Der Kunde stellt den Schaltschrank in eigen Regie auf und lässt diesen anschließen.
Müssen wir für den Kunden dazu noch weitere Dokumente erstellen, bzw. zur Verfügung stellen?
Wie sieht das mit der Abnahme des Schaltschrankes aus?
Ich bedanke mich jetzt schonmal für eure Unterstützung.