Also, um das nochmal faktuell anzugehen
(Relais gegen Sicherheits-SPS)...
Wenn wir von folgenden Annahmen ausgehen:
- Die (aktuell nach wie vor alleinig gültige) Maschinenrichtlinie macht zur wesentlichen Änderung keine Angabe.
- Das BMAS hat sich dem vor allem 2015 durch das herausgebene Interpretationspapier angenommen und seine Sichtweise hierzu dargestellt.
- Dieses Interpretationspapier ist das höchstwertige Dokument zu diesem Thema für Deutschland (auch über eventuellen Informationen von BGs).
- Das Papier besitzt aber nur Aussagekraft für Deutschland, ausländische Maschinen (auch im EU-Raum) kann man nicht notwendigerweise so betrachten.
Wenn ich also annehme, dass ich die Änderung
anhand des Interpretationspapiers beurteile, dann:
- habe ich keine wesentliche Änderung, wenn ich als Maschinenbauer zum Schluss komme, dass durch die Umrüstung kein neues Risiko und keine Risikoerhöhung entsteht. Dabei ist die dahinter stehende Technologie erst einmal vollkommen unerheblich.
- Selbstverständlich muss ich nachweisen, dass keine Verschlechterung des Sicherheitsniveaus vorliegt. Die Gedanken hier sollte ich auch niederschreiben (Vier-Augen-Prinzip).
- Selbstverständlich muss ich mir auch Gedanken zur Verifikation und Validierung machen.
- Selbst wenn ich eine Risikoerhöhung habe, ist das aber doch noch lange keine wesentliche Änderung! Ich habe immer noch die Möglichkeit recht schnell zur nicht wesentlichen Änderung zu kommen, wenn meine bestehenden Schutzeinrichtungen ausreichend sind.
- Erst wenn sie nicht mehr ausreichend wären, wird es etwas komplizierter. Aber selbst dannhabe ich nach dem Interpretationspapier nicht automatisch eine wesentliche Änderung.
- Hier wird nach der Maschinenverordnung eventuell Schluss sein.
Und nebenbei aus meiner persönlichen Erfahrung angemerkt: Es soll mir mal jemand Schaltanlagen um das BJ 2000 herum zeigen, die etwa Stellungsüberwachungen an Ventilen mit dem zeitlichen Verhalten überwachen (ich sage nicht, die gibts nicht, aber sicher die absolute Ausnahme). Hier wurde meistens nur die Grundstellung überwacht (Anschaltblockung). Mit einer Sicherheits-SPS wird es mir aber bei ordnungsgemäßer Ausführung recht einfach möglich sein, eine zeitliche Überwachung mit 500ms in beide Richtungen durchzuführen (sofern das Ventilverhalten entsprechend ist). Selbst bei exotischeren Ventilen (z.B. Patronensitzventilen mit hohem Oelfluss) habe ich bei solchen Umbauten eine erhebliche Verbesserung des Diagnosedeckungsgrads durch unterschiedliche Zeiten für An- und Absteuern plausibilisieren können.
Im Übrigen, weil ich ja die BGHM mit ihrer Ansicht angesprochen hatte:
Gast/Heinke/Hüning: Betreiberpflichten für Alt- und Gebrauchtmaschinen, ISBN 978-3-8462-1017-8, S.126 (Fall 4).
Klarzustellen ist auch nach dem Buch natürlich nochmal, dass ich dennoch einen nicht unerheblichen Dokumentationsaufwand haben kann.
Am Rande eine kleine Anekdote: Die Sache mit dem Steuerungstausch wurde in meiner Zeit in der Reifenindustrie von einem italienischen Kunden als wesentliche Änderung ausgelegt
(kann man wie beschrieben ja - gerade im Ausland - unterschiedlicher Ansicht sein). Dann mir aber bei ebendieser einen Not-Halt-Rückführkreis einer angebundenen Maschine
als Reihenschaltung von Schließerkontakten bringen. Mit der Begründung "das hat man schon immer so gemacht"...