TIA Grundsatzfrage Simatic Safety -rechtlich-

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Die Aussage ist falsch!
Hier hast Du etwas durcheinander gebracht.

Zudem dürfen innerhalb der EU keine Maschinen bzw. technische Anlagen ohne CE betrieben werden, die nach dem 01.01.1995 (nach EG-Konformitätsbewertungsverfahren) in Verkehr gebracht wurden.

Verweis auf:
https://www.bghm-magazin.de/ausgaben/03-2022/maschinen-ohne-ce-zeichen-lasi-papier-bietet-handlungsanleitung

In deinem Link wird auf Anlagen eingegangen, die vor 1995 in Betrieb gegangen sind als noch keine CE-Pflicht eingeführt wurde. Hier muss auch keine CE erstellt werden, wenn keine wesentliche Änderung durchgeführt wurde.

Davon unabhängig muss aber auf der Betreiberseite eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden (wie für jede andere Anlage mit CE auch)!
Hier ist auch der Maschinenbauer/Ersteller/CE-Aussteller nicht betroffen, da ja erst der Betreiber die echten Gefährdungen für die Beschäftigten vor Ort ermitteln kann. Natürlich lehnt man sich an der vorhandenen Doku an, aber die Gefährdungsbeurteilung ist laut BG für den Betreiber viel wichtiger und vorallem ausschlaggebend und nicht die CE!

Aus deinem Link der BGHM:
Auf der Grafik wird nicht unterschieden ob Alt-Anlage ohne CE oder Eigenbau!

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Extra in einem eigenen Beitrag ein Auszug aus dem Link der BGHM:

Quelle: https://www.bghm-magazin.de/ausgabe...zeichen-lasi-papier-bietet-handlungsanleitung


Maschinen ohne CE-Kennzeichnung, die nach dem 1. Januar 1995 gebaut wurden, nachträglich dem Konformitätsbewertungsverfahren zu unterziehen und daraufhin eine CE-Kennzeichnung anzubringen, ist rechtswidrig. Die Abstellung des Mangels „fehlende CE-Kennzeichnung“ kann auch nicht von den Behörden auf Basis der Arbeitsschutzvorschriften (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) gefordert werden.

Nur über eine massive und tatsächlich wesentliche Veränderung der Maschine ist eine nachträgliche CE-Kennzeichnung zu erreichen. Das Durchlaufen des EG-Konformitätsbewertungsverfahrens im Rahmen der wesentlichen Veränderung zieht jedoch eine Angleichung aller Bauteile auf den aktuellen Stand der Technik nach sich.
 
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Nur über eine massive und tatsächlich wesentliche Veränderung der Maschine ist eine nachträgliche CE-Kennzeichnung zu erreichen. Das Durchlaufen des EG-Konformitätsbewertungsverfahrens im Rahmen der wesentlichen Veränderung zieht jedoch eine Angleichung aller Bauteile auf den aktuellen Stand der Technik nach sich.

Und da sollte man nicht vergessen, dass man zu einer Anpassung an den Stand der Technik auch durch die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ist. Bestandsschutz gibt es nämlich nicht.
Dazu gibt's vom BAuA ein gutes PDF
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/pdf/EmpfBS-1114.pdf?__blob=publicationFile&v=5
 
Die Aussage ist falsch!

Hier hast Du etwas durcheinander gebracht.



In deinem Link wird auf Anlagen eingegangen, die vor 1995 in Betrieb gegangen sind als noch keine CE-Pflicht eingeführt wurde. Hier muss auch keine CE erstellt werden, wenn keine wesentliche Änderung durchgeführt wurde.

Davon unabhängig muss aber auf der Betreiberseite eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden (wie für jede andere Anlage mit CE auch)!
Hier ist auch der Maschinenbauer/Ersteller/CE-Aussteller nicht betroffen, da ja erst der Betreiber die echten Gefährdungen für die Beschäftigten vor Ort ermitteln kann. Natürlich lehnt man sich an der vorhandenen Doku an, aber die Gefährdungsbeurteilung ist laut BG für den Betreiber viel wichtiger und vorallem ausschlaggebend und nicht die CE!

Aus deinem Link der BGHM:
Auf der Grafik wird nicht unterschieden ob Alt-Anlage ohne CE oder Eigenbau!

Anhang anzeigen 87811

Nein ich bringe nichts durcheinander. Meine Bemerkung (Die Aussage ist falsch) hat sich auf das "Wir sind nur Betreiber und kein Inverkehrbringer" bezogen.
Man kann schnell als Betreiber in die Rolle eines Inverkehrbringers/Hersteller rutschen, sobald man eine "wesentliche Änderung" (Funktional oder hardwaretechnisch / neue Gefährdung /usw.) an der Maschine vornimmt.
Als Tipp, die Merkmale einer "Wesentliche Änderungen" sind ganz gut in der neuen MVO beschrieben.

Und eine Erneuerung der Sicherheits-Sensorik/-Aktorik ist per se keine "wesentliche Änderung" laut Richtlinie bzw. Verordnung, solange sich daraus keine neue Gefährdung ergeben. Auch die Verbesserung des Sicherheitniveaus (bspw, bei einem Schaltschrank-Retrofit werden Sicherheitskreise 2-kanalig aufgebaut, obwohl in der alten Steuerung nur einkanalig vorgeschrieben war), ist keine wesentliche Änderung.

Und Achtung, die MRL kann zwar bis 20.01.2027 noch angewendet werden, aber ich in der Betreiberrolle einer Anlage fordere schon länger bei Neuprojekten die Umsetzung nach neuer MVO vom Hersteller. Meiner Meinung nach, ist in der neuen MVO einiges besser beschrieben und definiert gegenüber der alten MRL.
 
Und Achtung, die MRL kann zwar bis 20.01.2027 noch angewendet werden, aber ich in der Betreiberrolle einer Anlage fordere schon länger bei Neuprojekten die Umsetzung nach neuer MVO vom Hersteller.
Wie handhabst du es da mit dem neu hinzugekommenen Thema IT-Sicherheit (Schutz gegen Korrumpierung)?
 
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Moin zusammen.

Mit viel Interesse und Spannung habe ich das ganze Thema durchgelsesen und bin erstaunt, wieviele Wissenslücken und unterschiedliche Auslegungen es gibt über das gleiche Thema.

Von



bis




Die Frage, die sich mir stellt ist die nach der Rollenverteilung!? Ich selbst habe in einem "Dienstleister" gearbeitet, der Maschinenbauer mit Schaltschränken und SPS Programmierung beliefert hat. Somit haben wir nur einen Teil zur Maschine beigetragen. Nach meinem jetzigen Verständnis ist der Inverkehrbringer der Anlage, also der Maschinenbauer, der die Anlage an seinen Industriekunden verkauft und ausliefert in der Pflicht CE zu machen und sicherzustellen, dass die Anlage sicher ist. Dabei hat der Maschinenbauer keine direkte Kenntnis über das Sicherheitsprogramm, nur, wie dieses sich verhält. Ein Screenshot der Prüfsummen und Zeitstempel wurde zwar zum Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abnahme gemacht, jedoch kamen sehr häufig noch Änderungen vor. Eine Risikobeurteilung, gescheit oder nicht ist gar nicht die Frage, gibt es in den allerwenigsten Fällen. Das Sicherheitsprogramm und Hardware wurden im Zusammenspiel mit der Elektroplanung selbst gemacht. Auf Risikobeurteilungen pochend, könnte diese meine Ex-Firma gar nicht am Markt existieren, weil bei deren Maschinenbaulkunden das Thema Sicherheit etwa so beliebt und willkommen ist, wie ein Flüchtling auf einer AfD-Veranstaltung.

Ich finde die Fragestellung gerade in der Hinsicht interessant, da in der Besitzer-Familie meiner Ex-Firma auch ein Firmenzweig für CE-Kennzeichnung, Maschinensicherheit, Sachverständige existiert(e).

Also was tun? Was gilt? Ist der Maschinenhersteller immer zuerst in der Verantwortung? Was ist, wenn sich nach X-Jahren der Endkunde direkt bei dem Automatisierer meldet und eine Änderung will? Wer muss am Ende die Sicherheit beurteilen, bewerten, rechtfertigen?

Ich bin jedenfalls froh, dass ich jetzt aus oben beschriebener Rolle raus bin, direkt bei einem Maschinenbauer arbeite und sich diese Fragen über diese Komplexität nicht mehr stellen. Die Anlagen haben eine Risikobeurteilung und die Verantwortung für all das liegt bei uns, die die Maschine in Verkehr bringen.

Mit Spannung und Neugier lese ich hier mit.

Hast du als Dienstleister für das Safety Programm unterschrieben?
 
Man kann schnell als Betreiber in die Rolle eines Inverkehrbringers/Hersteller rutschen, sobald man eine "wesentliche Änderung" (Funktional oder hardwaretechnisch / neue Gefährdung /usw.) an der Maschine vornimmt.

Für eventuelle spätere Leser dieses Threads: @Pfifi hat hier sehr wohl recht.

Ein kostenmäßig 7-Stelliger Umbau an einer Fertigungslinie muss keine "wesentliche Änderung" sein.

Ein 20m Kabel mit Taster am Ende, das parallel auf den Eingang für Automatik Start geklemmt wird
Ist eine wesentliche Änderung!
 
Ein kostenmäßig 7-Stelliger Umbau an einer Fertigungslinie muss keine "wesentliche Änderung" sein.

Ein 20m Kabel mit Taster am Ende, das parallel auf den Eingang für Automatik Start geklemmt wird
Ist eine wesentliche Änderung!
Sehr schönes Beispiel!
Hatte ich so ähnlich bei einer Anlage und bin knapp 2 Tage dran gesessen bis ich ne Lösung um ein sicheres Bedienen an der Stelle zu gewähren.
Soll man wirklich nicht glauben, dass man mit so einem simplen Taster ganz tief in die Sch... greifen kann. So kann aus einem 500€ Umbau schnell ein 5000€ Umbau werden.
 
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