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Hier hast Du etwas durcheinander gebracht.Die Aussage ist falsch!
Zudem dürfen innerhalb der EU keine Maschinen bzw. technische Anlagen ohne CE betrieben werden, die nach dem 01.01.1995 (nach EG-Konformitätsbewertungsverfahren) in Verkehr gebracht wurden.
Verweis auf:
https://www.bghm-magazin.de/ausgaben/03-2022/maschinen-ohne-ce-zeichen-lasi-papier-bietet-handlungsanleitung
In deinem Link wird auf Anlagen eingegangen, die vor 1995 in Betrieb gegangen sind als noch keine CE-Pflicht eingeführt wurde. Hier muss auch keine CE erstellt werden, wenn keine wesentliche Änderung durchgeführt wurde.
Davon unabhängig muss aber auf der Betreiberseite eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden (wie für jede andere Anlage mit CE auch)!
Hier ist auch der Maschinenbauer/Ersteller/CE-Aussteller nicht betroffen, da ja erst der Betreiber die echten Gefährdungen für die Beschäftigten vor Ort ermitteln kann. Natürlich lehnt man sich an der vorhandenen Doku an, aber die Gefährdungsbeurteilung ist laut BG für den Betreiber viel wichtiger und vorallem ausschlaggebend und nicht die CE!
Aus deinem Link der BGHM:
Auf der Grafik wird nicht unterschieden ob Alt-Anlage ohne CE oder Eigenbau!
