Also weil ich mal nicht so sein will:
Zwangsöffnend gibt es nicht bei Lasttrennschaltern, wenn die Kontakte Verschweißen dann wäre das auch schlicht nicht mehr möglich.
Den Begriff "Zwangsöffnend" gibt es zwar in der Elektrotechnik, aber konkret eigentlich nur bei mechanischen Sicherheitsschaltern,
also z.B. Seilzugschalter wie man Sie bei Maschinen verwendet.
Der von dir beschriebene "Hauptschalter" wie er üblicherweise zwischen Zähler und Kundenanlage installiert wurde,
ist in neuen Anlagen nicht mehr vorgeschrieben, dafür sind aber vor den Zähler jetzt entsprechende SLS-Schalter (3 Einpolige SLS mit 25kA Schaltvermögen) und entsprechenden Nennstrom (typischerweise 35 oder 50 oder 63 A) zwingend vorgeschrieben.
Jetzt zu den Anforderungen:
Dein bebildeter Hager-Schalter entspricht den Normen:
EN60669-1
http://www.beuth.de/de/norm/din-en-60669-1/118963094
EN60669-2-4
http://www.beuth.de/de/norm/din-en-60669-2-4/83154889
Die -1 kannst du für 150€ kaufen, die -2-4 für 70€, dann weißt du ganz genau welche Anforderungen an den Schalter gestellt werden.
Die TAB, aktuell in der Version 2007 mit Anmerkungen 2011 verweißt diesbezüglich auf die VDE-AR-N 4101, welche du in Auszügen bei div. Zählerplatzherstellern findest, ansonsten aber auch kaufen kannst:
https://www.vde-verlag.de/normen/0090055/vde-ar-n-4101-anwendungsregel-2015-09.html
Auch hier gilt jetzt seit 1.9.2015 die Neue 2015er Ausgabe dieser Anwendungsregel.
Damit sollte dann dein Wissensdurst vorerst mal gestillt sein.
Mfg
Manuel