Hauptschalter zwangsöffnend?

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@Tommi
Sehe ich jetzt anders:
Die Kontakte sind zwangsgeführt, d.h. sollte ein Kontakt kleben ist das an der Schaltstellung und bei etwaigen Hilfskontakten als solches erkennbar.
Es könnte also durchaus sein, das eine Phase durchgeschaltet bleibt, und 2 geöffnet werde, ist jetzt so gesehen aber auch nicht wirklich schlimm oder gar "fatal".
Garantiert wird nur die sichere Trennung in Stellung "0", wenn die Stellung 0 wg. einer Verklebung aber nicht mehr erreicht werden kann, gibt es auch keine Trennung mehr.

Die Kontakt sind aber nicht zwangsöffnend, wenn die verklebt bzw. eher verschweißt sind, dann ist das eben so, und auch nicht mehr änderbar, sprich der Schalter ist dann Schrott.

Mfg
Manuel
 
sol_04_sh363n_1.jpgsol_04_sh363n_1.jpgHalo, ich hab da eher an so was gedacht(Bild im Anhang) meine Überlegung war eben wenn der z.b. eine Unterverteilung freischalten soll und ein Kontakt (1phase) hängen bleibt also geschaltet bleibt, wäre das ja schlecht (unrund laufen von Motoren und so). Und meine Frage war halt ob es dazu irgend welche Bestimmungen gibt?
 
Wenn 1 Phase hängen bleibt läuft ein Drehstrommotor gar nicht mehr,
und wenn 2 Phasen hängen führt das zu einer erhöhten Stromaufnahme wodurch der Motorschutz fliegen würde.

N Kontakte sind für gewöhnlich voreilend, und somit falls ein Kontakt kleben sollte auf jeden Fall noch geschlossen.

Und nein, unsicher ist das immer noch nicht, weil wenn da wer drin rumfingert, dann hat er vorher ohnehin zu messen.
 
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Also weil ich mal nicht so sein will:
Zwangsöffnend gibt es nicht bei Lasttrennschaltern, wenn die Kontakte Verschweißen dann wäre das auch schlicht nicht mehr möglich.
Den Begriff "Zwangsöffnend" gibt es zwar in der Elektrotechnik, aber konkret eigentlich nur bei mechanischen Sicherheitsschaltern,
also z.B. Seilzugschalter wie man Sie bei Maschinen verwendet.

Der von dir beschriebene "Hauptschalter" wie er üblicherweise zwischen Zähler und Kundenanlage installiert wurde,
ist in neuen Anlagen nicht mehr vorgeschrieben, dafür sind aber vor den Zähler jetzt entsprechende SLS-Schalter (3 Einpolige SLS mit 25kA Schaltvermögen) und entsprechenden Nennstrom (typischerweise 35 oder 50 oder 63 A) zwingend vorgeschrieben.

Jetzt zu den Anforderungen:
Dein bebildeter Hager-Schalter entspricht den Normen:
EN60669-1 http://www.beuth.de/de/norm/din-en-60669-1/118963094
EN60669-2-4 http://www.beuth.de/de/norm/din-en-60669-2-4/83154889

Die -1 kannst du für 150€ kaufen, die -2-4 für 70€, dann weißt du ganz genau welche Anforderungen an den Schalter gestellt werden.

Die TAB, aktuell in der Version 2007 mit Anmerkungen 2011 verweißt diesbezüglich auf die VDE-AR-N 4101, welche du in Auszügen bei div. Zählerplatzherstellern findest, ansonsten aber auch kaufen kannst: https://www.vde-verlag.de/normen/0090055/vde-ar-n-4101-anwendungsregel-2015-09.html
Auch hier gilt jetzt seit 1.9.2015 die Neue 2015er Ausgabe dieser Anwendungsregel.

Damit sollte dann dein Wissensdurst vorerst mal gestillt sein.

Mfg
Manuel
 
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