Hallo Blockmove,
[FONT="]die Norm schreibt keinen Anlauftest vor bei einem Nothalt, da er quasi automatisch gegeben ist.
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[FONT="]Ein Nothalt darf nur mit zwangsgeführten Öffnerkontakten realisiert werden. Da wird kein Anlauftest benötigt, da entweder beide offen oder geschlossen sind.
In jedem anderen Fall gibt es keine Freigabe. Bei Verwendung eines einzelnen Öffners im Nothalt ist der Sicherheitslevel entsprechend niedriger.
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[FONT="]Bei Schutztüren ist es ähnlich, aber nicht gleich. Hier sind auch Kombinationen aus Öffnern und Schließern erlaubt.
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[FONT="]Da nach Spannungswiederkehr auch eine Teilbetätigung an einer Schutztür möglich sein könnte (aufgrund der Mechanik, nicht genau fluchtende Betätiger, instabile Konstruktion, …) ist der Test hier unter bestimmten Voraussetzungen durchzuführen. Vor allem bei Verwendung von Öffner/Schließer Kombinationen. Damit wird sichergestellt, dass beide Kontakte richtig arbeiten.[/FONT]
[FONT="]Die EN 13849 gibt noch weitere Informationen dazu, allerdings auf höherer Flughöhe, die EN13850 gibt Auskunft über die Realisierungsmöglichkeiten einer Nothalt/Notaus/Notstart/Notein-Schaltung.[/FONT]
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[/FONT]Grüße
Technischer Support