Man kann den Abnahmetest umgehen, auch direkt nach Aktivierung der Funktion. Wie, das wirst du allerdings selbst rausfinden müssen.
Grundsätzlich gilt dasselbe, was für jede Norm oder anerkannte Regel der Technik mit Normen-Charakter gilt:
Du musst es nicht so machen, wie es die Norm vorschlägt. Aber du musst im Zweifel nachweisen können, dass deine Lösung gleichwertig oder besser als die in der Norm Vorgeschlagene ist.
Und der Kunde muss es akzeptieren. Tut er das nicht, bleibt dir eh keine Wahl, sonst kriegst du kein Geld.
Wenn du also in der Lage bist, die Abnahme ohne den geführten Ablauf durchzuführen, so dass sie auch einer Bewertung durch den TÜV und im Zweifel der Staatsanwaltschaft standhält...
Dann mach das so.
Aber immer dran denken.
Am Ende bist du, als Person die das durchgeführt und unterschrieben hat, dafür verantwortlich und stehst im Fall der Fälle vor Gericht. Da hilft dir dann keiner mehr und dein Chef wird sagen "Ich bin davon ausgegangen, dass er das so macht wie Siemens das dringend empfiehlt. Er ist der Fachmann..."
Und dann, wie sagt unser Berater immer so schön, geht es nur noch darum aus der "groben Fahrlässigkeit" rauszukommen.
Und das klappt nur, wenn du genug und vor allem vernünftige Abnahmedokumentation erstellt hast...