jabba
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Hallo Gemeinde,
ich sitze hier gerade an Angeboten für Maschinen die erst nächstes Jahr gebaut werden, also nach der neuen Maschinenrichtlinie.
Dabei sind mir einige Fragen zu den Konzepten aufgekommen, die ich gerne mit euch rege Diskutieren möchte, und bitte daher um rege Beteiligung.
Ich denke mal nicht das ich der einzige hier bin der sich damit beschäftigen muss.
Vorab zu mir: bin meist im Sondermaschinenbau tätig, die Maschinen sind meist zwischen 2m*2m bis 4m*5m (aber auch größer und kleiner), die Angaben sind notwendig um meine Problemstellung zu verstehen.
Not-Aus und Schutztüren sollen in Zukunft alle an ein PNOZ-Multi, sowie ein BG-Zugelassener Betriebsarten-Wahlschalter mit Schlüssel für AUTO,EINRICHTEN, KALIBRIEREN zusätzlich ein 3Stellungs-Zustimmtaster.
Bei Auto müßen alle Türen geschlossen sein: volle Sicherheit.
Beim Einrichten darf immer nur eine Türe geöffnet sein, Betrieb nur bei drücken des Zustimmtasters.
Zur Info: Früher gabs bei mir einen Betrieb, egal welcher nur bei geschlossener Schutztüre, dies ist aber so nicht mehr zulässig, es sei den ich weise nach das alle Massnahmen z.B. einstellen der Ini's auch ohne Luft gehen würden. Sollte der Einrichter bei irgendeiner Tätigkeit gezwungen sein, wie es heute üblich ist einen Überbrücker einzusetzen, so stehe ich in der Haftung.
Jetzt gibt es ja die Forderung das immer nur eine Bewegung ausgeführt werden darf, wenn man aber kein Mobil-Panel hat, wie soll der Einrichter jetzt die Bewegung starten (Pult ist z.B. vorne an der Maschine), wie habt Ihr das gelöst.
Weiterhin kann ich zwar in der SPS den Zustand des Betriebsartenwahlschalters abfragen, aber ich könnte trotzdem beim drücken des Zustimmtasters ja mit der SPS die Automatik starten, da das Programm nicht "Save" ist.
Bei einem Maschinenbauer wo ich tätig bin (die bauen die Schränke selber) werden zwar Mobile-Panels eingesetzt aber ohne den Zustimmtaster zu verwenden. So bin ich zur Zeit der Meinung gut wäre es nur mit einem Mobil-Panel mit integriertem Zustimmtaster. Das wollen aber einige Kunden nicht haben, die bestehen auf ein festes Pult.
Ich sehe bei meinen Anlagen zur Zeit durch PNOZ, Panel usw schon Mehrkosten gegenüber heute von 3-5k€. Ich sehe das so, das derjenige der die Vorschriften umsetzen will, keine Aufträge mehr erhält weil zu teuer.
So genug getextet:
Nomals die bitte um rege Beteiligung das dieses Thema sehr viele Leute hier betrifft , auch wenn die es vieleicht noch nicht wahr haben wollen.
ich sitze hier gerade an Angeboten für Maschinen die erst nächstes Jahr gebaut werden, also nach der neuen Maschinenrichtlinie.
Dabei sind mir einige Fragen zu den Konzepten aufgekommen, die ich gerne mit euch rege Diskutieren möchte, und bitte daher um rege Beteiligung.
Ich denke mal nicht das ich der einzige hier bin der sich damit beschäftigen muss.
Vorab zu mir: bin meist im Sondermaschinenbau tätig, die Maschinen sind meist zwischen 2m*2m bis 4m*5m (aber auch größer und kleiner), die Angaben sind notwendig um meine Problemstellung zu verstehen.
Not-Aus und Schutztüren sollen in Zukunft alle an ein PNOZ-Multi, sowie ein BG-Zugelassener Betriebsarten-Wahlschalter mit Schlüssel für AUTO,EINRICHTEN, KALIBRIEREN zusätzlich ein 3Stellungs-Zustimmtaster.
Bei Auto müßen alle Türen geschlossen sein: volle Sicherheit.
Beim Einrichten darf immer nur eine Türe geöffnet sein, Betrieb nur bei drücken des Zustimmtasters.
Zur Info: Früher gabs bei mir einen Betrieb, egal welcher nur bei geschlossener Schutztüre, dies ist aber so nicht mehr zulässig, es sei den ich weise nach das alle Massnahmen z.B. einstellen der Ini's auch ohne Luft gehen würden. Sollte der Einrichter bei irgendeiner Tätigkeit gezwungen sein, wie es heute üblich ist einen Überbrücker einzusetzen, so stehe ich in der Haftung.
Jetzt gibt es ja die Forderung das immer nur eine Bewegung ausgeführt werden darf, wenn man aber kein Mobil-Panel hat, wie soll der Einrichter jetzt die Bewegung starten (Pult ist z.B. vorne an der Maschine), wie habt Ihr das gelöst.
Weiterhin kann ich zwar in der SPS den Zustand des Betriebsartenwahlschalters abfragen, aber ich könnte trotzdem beim drücken des Zustimmtasters ja mit der SPS die Automatik starten, da das Programm nicht "Save" ist.
Bei einem Maschinenbauer wo ich tätig bin (die bauen die Schränke selber) werden zwar Mobile-Panels eingesetzt aber ohne den Zustimmtaster zu verwenden. So bin ich zur Zeit der Meinung gut wäre es nur mit einem Mobil-Panel mit integriertem Zustimmtaster. Das wollen aber einige Kunden nicht haben, die bestehen auf ein festes Pult.
Ich sehe bei meinen Anlagen zur Zeit durch PNOZ, Panel usw schon Mehrkosten gegenüber heute von 3-5k€. Ich sehe das so, das derjenige der die Vorschriften umsetzen will, keine Aufträge mehr erhält weil zu teuer.
So genug getextet:
Nomals die bitte um rege Beteiligung das dieses Thema sehr viele Leute hier betrifft , auch wenn die es vieleicht noch nicht wahr haben wollen.