Aufzugsrichtlinie vs. Niederspannungsrichtlinie

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Tja das artet wieder, wie so so oft, in Wortglauberei aus.
Was ist ein Gerät, was bedeutet in dem Fall "in Verkehr bringen", was ist der Sinn des Lebens? :)
ich will doch nur eine belastbare Aussage, so dass der morgige Gutachter B dem Gutachter von damals (Gutachter A) nicht widersprechen kann.
 
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wie kommst du zu dieser Annahme? kannst du mir eine Quelle nennen?
Artikel 2
Geltungsbereich
4) Diese Richtlinie gilt nicht für:
e) ortsfeste Großanlagen;

Sie geben keine Maße für "Großanlagen", aber "ortfeste" ist ja klar. Wo steht, dass 50x80 keine Großanlage ist?
 
Sie geben keine Maße für "Großanlagen", aber "ortfeste" ist ja klar. Wo steht, dass 50x80 keine Großanlage ist?
ist ja alles Interpretation. ich erkläre dem Gutachter in zwei Jahren dann, dass dieser Schaltschrank eine Großanlage ist, oder wie? ortsfest ja, aber Großanlage?
für mich ist das keine Option, unter Großanlage verstehe ich etwas ganz anderes. für mich ist das ein bisschen weit aus der Luft gegriffen.
 
ist ja alles Interpretation. ich erkläre dem Gutachter in zwei Jahren dann, dass dieser Schaltschrank eine Großanlage ist, oder wie? ortsfest ja, aber Großanlage?
für mich ist das keine Option, unter Großanlage verstehe ich etwas ganz anderes. für mich ist das ein bisschen weit aus der Luft gegriffen.

Hallo Stevenn,

ich verstehe dein Punkt, aber manchen Aussagen (in Normen und Richtlinien) sind für mich ein Witz....

1- welche ist der Unterschied zwischen Großanlagen und Kleinanlagen? Die große haben mehr Kabel, Adernhülsen, etc etc.... Aber die RoHS trifft nur die kleine
.... Warum....????

2- welche wäre der Unterschied in einer RBU mit oder ohne RoHS.... Vielleicht ein Entsorgungssatz laut RoHS oder so..... Weil ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine besondere Maßnahme wegen der RoHS-Richtlinie in einem normalen Schaltschrank braucht

3- wo ist die Grenze zwischen sehr kleine, kleine, mittel, groß, sehr groß, mega groß, usw Anlagen????

War nicht einfacher zu beschreiben, z.B.: ab ca. 5 Meter eine Anlage muss als Großanlage betrachtet werden..... Aber sie haben es nicht gemacht, und es gibt so viele Interpretationen wie Menschen gibt.... Großanlage oder Kleinanlage sag mir nichts

Die Maschinen müssen sicher sein, meiner Meinung nach spielt in diesem Fall die RoHS-Richtlinie keine Rolle, und als ein fast 1 Meter stationär Schaltschrank (Anlage) würde ich die RoHS nicht betrachten.

Aber, wenn ich wegen dieser Richtlinie unruhig wäre.... Würde ich sie nennen....

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
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Bei der alten RoHS gab es noch das Schlüsselwort "eigenständig".
Da ein Schaltschrank nicht eigenständig ist, war das recht klar.
Die aktuelle RoHS wurde im passive Elemente erweitert.
Da kenne ich auch nur noch den Punkt mit "ortsveränderlich".
 
Ich verstehe eure Diskussion gar nicht.

Die Richtlinien legen Grenzwerte fest, wieviel vom Gesamtgewicht ein Gefahrstoff sein darf.
Der Hersteller des Bauteils ist in der Verantwortung, Zeugnis über die bedenklichen Bestandteile seines Bauteils Auskunft zu geben.
Und jetzt mal streng gedacht: die Grenzwerte liegen irgendwo bei 0.1% oder 0,01% der Gesamtmasse (sicherheitshalber mal selber googeln).
Und dann mal streng nachgedacht: was wiegt die Anlage, was wiegt die Schaltanlage?

Nach den mir geläufigen Fällen liegen 99,7% der Probleme auf Seiten der Mechanik, aber klar: schwierig da pauschal was zu sagen.

Übrigens würde ich nach RoHS auch nach REACH schauen. Da lecken Herausforderungen.

Nachtrag: all diese Unsicherheiten und Aufwände bei Planung und Doku reizen doch sehr dazu auf schadstoffarme Produkte umzuschwenken ;)
 
Die aktuelle RoHS wurde im passive Elemente erweitert.
Da kenne ich auch nur noch den Punkt mit "ortsveränderlich".
ortsfest in Verbindung mit Großanlagen oder Großwerkzeuge ja.

ich denke wir kommen hier leider nicht weiter, außer es zaubert noch jemand etwas aus dem Hut.
Vielen Dank für eure Einschätzungen, schlussendlich bleibt es Interpretationssache. für den einen ist ein 80x50cm Schaltschrank eine Großanlage für den anderen nicht. Für mich ist etwas, das ich tragen kann, keine Großanlage ("...eine groß angelegte Kombination von Geräten unterschiedlicher Art..."). dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und die RoHS mit auf der Konformitätserklärung angeben. ob das nun ein Aufwand ist oder nicht, ich hätte halt gerne eine belastbare Aussage gehabt mit der ich, egal in welche Richtung, begründen hätte können.
 
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@stevenn , für mich dein Schaltschrank ist auch keine "Großanlage", aber was bedeutet "Großanlage"? Das meinte ich. Meiner Meinung nach "ortsfest" ist entscheidend, danach ein Schaltschrank 80 cm groß, kann auch groß oder klein sein.... nur Interpretationssache

Und diese Aussage? Was meint ihr?

Diese Richtlinie gilt nicht für:

-Geräte, die speziell als Teil eines anderen, von dieser Richtlinie ausgenommenen oder nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Gerätetyps konzipiert sind und als ein solches Teil installiert werden sollen, die ihre Funktion nur als Teil dieses Geräts erfüllen können und die nur durch gleiche, speziell konzipierte Geräte ersetzt werden können;


Ist der Schaltschrank nur für diesen Aufzug konzipiert, und kann nur seine Funktion als ein Teil von der Aufzugsanlage erfühlen?

Nur eine andere Idee/Interpretation
 
Zuletzt bearbeitet:
Und diese Aussage? Was meint ihr?

Diese Richtlinie gilt nicht für:

-Geräte, die speziell als Teil eines anderen, von dieser Richtlinie ausgenommenen oder nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Gerätetyps konzipiert sind und als ein solches Teil installiert werden sollen, die ihre Funktion nur als Teil dieses Geräts erfüllen können und die nur durch gleiche, speziell konzipierte Geräte ersetzt werden können;


Ist der Schaltschrank nur für diesen Aufzug konzipiert, und kann nur seine Funktion als ein Teil von der Aufzugsanlage erfühlen?

Nur eine andere Idee/Interpretation
Guter Ansatz und wenn der Aufzug unter die Aufzugsrichtlinie fallen würde, wäre das die Lösung.
Leider hat sich ergeben, das der Aufzug eine Maschine ist , begründet durch Anhang IV Nr.17 und Anwendung findet Art.12 Absatz 3, b und Absatz 4 a der MRL.
Aber vielleicht ist es selbst dann ausgenommen. Danke du hast mich nochmal auf eine Idee gestoßen, die ich schon einmal hatte.
 
Ich verstehe eure Diskussion gar nicht.

Die Richtlinien legen Grenzwerte fest, wieviel vom Gesamtgewicht ein Gefahrstoff sein darf.
Der Hersteller des Bauteils ist in der Verantwortung, Zeugnis über die bedenklichen Bestandteile seines Bauteils Auskunft zu geben.
Und jetzt mal streng gedacht: die Grenzwerte liegen irgendwo bei 0.1% oder 0,01% der Gesamtmasse (sicherheitshalber mal selber googeln).
Und dann mal streng nachgedacht: was wiegt die Anlage, was wiegt die Schaltanlage?

Nach den mir geläufigen Fällen liegen 99,7% der Probleme auf Seiten der Mechanik, aber klar: schwierig da pauschal was zu sagen.

Übrigens würde ich nach RoHS auch nach REACH schauen. Da lecken Herausforderungen.

Nachtrag: all diese Unsicherheiten und Aufwände bei Planung und Doku reizen doch sehr dazu auf schadstoffarme Produkte umzuschwenken ;)
ui, ich glaube du hast die RoHS nicht ganz verstanden. es geht um den homogenen Werkstoff. das heißt, z.B. die Litze im Produkt, darf die 0,1% nicht überschreiten. es geht nicht alleine um das Gewicht des kompletten Geräts
 
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ui, ich glaube du hast die RoHS nicht ganz verstanden. es geht um den homogenen Werkstoff. das heißt, z.B. die Litze im Produkt, darf die 0,1% nicht überschreiten. es geht nicht alleine um das Gewicht des kompletten Geräts
Ich geb es ja zu. Ist nicht mein Spezialgebiet, Steckenpferd. Kaltes Wasser.

Bin halt kein Wertstoffhändler sondern Systemintegrator und nicht mal das.

Trotzdem bin ich auf meine Lieferanten angewiesen, die stellen mir die Konformitäts-Unterlagen aus. Und fall relevant dann steht in der CE drinnen dass die RoHS und hoffentlich auch bald die REACH entweder nicht relevant sind oder halt an der Stelle insofern nicht eingehalten werden konnten.

Aber wie stellst du dir das denn jetzt eigentlich vor? willst du jedes Teil und dessen Bauteile zerlegen hin auf die Elementarebene und dann untersuchen mit Spektralanalyse und abwiegen...da schaffen wir uns doch ab! Das muss doch die Doku eines jeden seriösen Herstellers abgeben wenn ich unseren REACH-Guru verstanden habe.
 
Ich geb es ja zu. Ist nicht mein Spezialgebiet, Steckenpferd. Kaltes Wasser.

...

Aber wie stellst du dir das denn jetzt eigentlich vor? willst du jedes Teil und dessen Bauteile zerlegen hin auf die Elementarebene und dann untersuchen mit Spektralanalyse und abwiegen...da schaffen wir uns doch ab! Das muss doch die Doku eines jeden seriösen Herstellers abgeben wenn ich unseren REACH-Guru verstanden habe.
na dann "again what learned" :ROFLMAO:
mein spezialgebiet ist es auch nicht, aber drum kümmern muss man sich halt, hilft ja nichts.
im wesentlichen geht es ja bei der einzig harmonisierten Norm zur RoHS um Dokumentation.

ich stell mir da gar nichts vor, das kommt vom Gesetzgeber nicht von mir. wie gesagt, ist hauptsächlich Dokumentation und Lieferantenauswahl -prüfung. Bei mir geht es eher darum, ob ich die RoHS auf der Konformitätserklärung erwähnen muss, oder nicht.
 
Anmerkung: Vorausgeschickt sei von meiner Seite, dass auch ich nicht der ROHS-Experte bin und das nicht mein tägliches Brot ist. Allerdings gibt es eine Herleitung, nach der man sich das recht gut erklären kann. Ich habe zudem ein Referenzdokument einer Doku-Bude angehängt.

ich stell mir da gar nichts vor, das kommt vom Gesetzgeber nicht von mir. wie gesagt, ist hauptsächlich Dokumentation und Lieferantenauswahl -prüfung. Bei mir geht es eher darum, ob ich die RoHS auf der Konformitätserklärung erwähnen muss, oder nicht.

Kurz gesagt: Höchstwahrscheinlich nein. Mit der Konformitätserklärung erkläre ich als Hersteller ja, dass meine Maschine/mein Schaltschrank mit den gelisteten Richtlinien übereinstimmt. Wenn ich dort also die ROHS-Richtlinie als erfüllt aufführen würde, würde ich implizieren, alle Bauteile entsprechend geprüft zu haben (auf Unterbauteilebene!). Das ist aber faktisch unmöglich. Aufgrund meiner Beschaffung bzw. meiner vorliegenden Doku, in denen der Bauteilhersteller bestätigt, die ROHS einzuhalten, muss ich mich darauf verlassen können. Bzw. muss ich ähnlich eines Betreibers nur bei offensichtlichen Abweichungen dagegen vorgehen (konkret z.B. vielleicht die Verwendung von Blei/Quecksilber ohne entsprechende Bestätigung).

Ich hatte schon den Fall, dass bei einem ehemaligen Arbeitgeber ein Eigenbau-Bauteil in eine Maschine eingebaut und dann in der Konformitätserklärung ROHS aufgeführt wird. Die Empfehlung eines externen Büros war auch hier, die Erklärung nach ROHS doch möglichst auf das einzelne Bauteil zu geben und dieses dann wie jedes andere Zukaufbauteil zu behandeln. Das vor dem Hintergrund, um nicht für alle anderen verbauten Bauteile implizit die Verantwortung hierfür zu übernehmen.
 

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Anmerkung: Vorausgeschickt sei von meiner Seite, dass auch ich nicht der ROHS-Experte bin und das nicht mein tägliches Brot ist. Allerdings gibt es eine Herleitung, nach der man sich das recht gut erklären kann. Ich habe zudem ein Referenzdokument einer Doku-Bude angehängt.
Das Infoblatt kenne ich . meiner Ansicht nach machen die da einige Fehler.
Ist ja auch nur ein Infoblatt von TeDok Wörtz, sollte man nicht so hoch ansehen!

Ein Beispiel:
".... In der zugehörigen Aufstellung von Kategorien der betrachteten Elektro- und Elektronikgeräte wird der Begriff „Maschine“ nicht verwendet. Unter §1 (2) Punkt 7 der ElektroStoffV ist für Elektro- und Elektronikgeräte festgelegt, dass bewegliche Maschinen von deren Wirksamkeit ausgeschlossen sind
[...]
An keiner anderen Stelle der ElektroStoffV bzw. der RoHS-Richtlinie wird ansonsten der Begriff „Maschine“ verwendet. Aus dem Hinweis, dass bewegliche Maschinen von der Anwendung ausgeschlossen sind, kann nicht abgeleitet werden, dass die Maschinen, die nicht beweglich sind, unter die ElektroStoffV bzw. RoHS-Richtlinie fallen...."

-> Das ist meiner Ansicht nach eine komplett falsche Annahme! Gerade aus dem Hinweis, dass bewegliche Maschinen ausgeschlossen sind muss man davon ausgehen, dass nicht bewegliche Maschinen unter die RoHS fallen. Warum sollte man sonst "bewegliche Maschinen" schreiben und nicht einfach "Maschinen"?!?! Wenn ich will, das alle Maschinen ausgenommen sind, dann schreibe ich das auch rein und machen keine Unterkategorie von "beweglichen" Maschinen.
Kurz gesagt: Höchstwahrscheinlich nein. Mit der Konformitätserklärung erkläre ich als Hersteller ja, dass meine Maschine/mein Schaltschrank mit den gelisteten Richtlinien übereinstimmt. Wenn ich dort also die ROHS-Richtlinie als erfüllt aufführen würde, würde ich implizieren, alle Bauteile entsprechend geprüft zu haben (auf Unterbauteilebene!). Das ist aber faktisch unmöglich. Aufgrund meiner Beschaffung bzw. meiner vorliegenden Doku, in denen der Bauteilhersteller bestätigt, die ROHS einzuhalten, muss ich mich darauf verlassen können. Bzw. muss ich ähnlich eines Betreibers nur bei offensichtlichen Abweichungen dagegen vorgehen (konkret z.B. vielleicht die Verwendung von Blei/Quecksilber ohne entsprechende Bestätigung).

Ich hatte schon den Fall, dass bei einem ehemaligen Arbeitgeber ein Eigenbau-Bauteil in eine Maschine eingebaut und dann in der Konformitätserklärung ROHS aufgeführt wird. Die Empfehlung eines externen Büros war auch hier, die Erklärung nach ROHS doch möglichst auf das einzelne Bauteil zu geben und dieses dann wie jedes andere Zukaufbauteil zu behandeln. Das vor dem Hintergrund, um nicht für alle anderen verbauten Bauteile implizit die Verantwortung hierfür zu übernehmen.
Unter Angabe und Einhaltung der RoHS bestätige ich nicht, dass ich alle Bauteile geprüft habe, sondern dass ich eine dementsprechende Dokumentation habe
– Bestimmung der benötigten Informationen (siehe 4.3.2);
– Erhebung der Informationen (siehe 4.3.3);
– Beurteilung der Informationen bezüglich ihrer Qualität und Vertrauenswürdigkeit und die Entscheidung
ob sie in die technische Dokumentation aufgenommen werden (siehe 4.3.4);
– Sicherstellung, dass die technische Dokumentation gültig bleibt (siehe 4.3.5).


Das ist schon ein Unterschied.
 
Unter Angabe und Einhaltung der RoHS bestätige ich nicht, dass ich alle Bauteile geprüft habe, sondern dass ich eine dementsprechende Dokumentation habe
– Bestimmung der benötigten Informationen (siehe 4.3.2);
– Erhebung der Informationen (siehe 4.3.3);
– Beurteilung der Informationen bezüglich ihrer Qualität und Vertrauenswürdigkeit und die Entscheidung
ob sie in die technische Dokumentation aufgenommen werden (siehe 4.3.4);
– Sicherstellung, dass die technische Dokumentation gültig bleibt (siehe 4.3.5).
Bei einem Schaltschränkchen wie in deinem Fall ist der Aufwand vielleicht noch machbar, aber wie willst du den Aufwand bei einem "richtigen" Schaltschrank stemmen ... Ganz besonders bei 4.3.5?
 
– Bestimmung der benötigten Informationen (siehe 4.3.2);
– Erhebung der Informationen (siehe 4.3.3);
– Beurteilung der Informationen bezüglich ihrer Qualität und Vertrauenswürdigkeit und die Entscheidung
ob sie in die technische Dokumentation aufgenommen werden (siehe 4.3.4);
– Sicherstellung, dass die technische Dokumentation gültig bleibt (siehe 4.3.5).

Von wo sind diese Sätze?
Ich bin mit dem Handy und habe versucht in der RoHS sie schnell zu finden, aber ohne Erfolg

Gruß
 
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