Betriebsartenumschaltung für Wartung Pflicht?

lenovo

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Hallo,
bin mir bei einer Sache nicht sicher und zwar:
Hab einen Bereich der regelmäßig gewartet werden muss. Dieser liegt hinter einer Schutztür, wird die Tür geöffnet, werden alle Teile in dem Bereich über ein Sicherheitsschaltgerät abgeschaltet und die Wartung kann durchgeführt werden!

Jetzt habe ich desöfteren gelesen, dass die Maschine vorher per Betriebsartenschalter in die Wartung umgeschaltet werden müssen, dadurch würden die Teile abgeschaltet werden und es kann gewartet werden. Die Schutztür mit den Sensoren diene nur zur Sicherheit , falls jemand im Automatikbetrieb die Türen öffnet.

Daher meine Frage , ob eine Betriebsartenumschaltung erfolgen muss oder es zur Wartung reicht, wenn lediglich die Öffnung der Türen den Bereich "sichert".

Ich hoffe meine Frage ist nicht allzu "dämlich"

Gruß
 
Hallo,

Auszug aus Anhang 1 der Maschinenrichtlinie:

Ist die Maschine so konstruiert und gebaut, dass mehrere Steuerungs- oder Betriebsarten mit unterschiedlichen
Schutzmaßnahmen
und/oder Arbeitsverfahren möglich sind, so muss sie mit einem in jeder Stellungabschließbaren
Steuerungs- und Betriebsartenwahlschalter ausgestattet sein. Jede Stellung des Wahlschalters muss deutlich erkennbar
sein und darf nur einer Steuerungs- oder Betriebsart entsprechen.

Da der Türschalter die Schutzmaßnahme sowohl für den Normal- als auch für den Servicebetrieb ist,
brauchst Du keinen separaten Betriebsartenwahlschalter.
Was Du benötigst, ist ein Lock-Out / Tag Out System, womit Du gegen versehentliches Einschalten
schützt.
Prüfe auch, ob es nicht besser wäre, komplett den Hauptschalter (alle Medien) für die Wartung
auszuschalten.
 
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Du musst das Thema "Wartung" gesondert betrachten.
Wegschalten aller Energien ist oft nur die halbe Miete.
Bei Pneumatik und Hydraulik kannst du eingesperrte Drücke haben.
Hier brauchst du dann mind. entsprechende Hinweise oder vielleicht auch Wartungsschalter oder -Ventile

Gruß
Blockmove
 
Da der Türschalter die Schutzmaßnahme sowohl für den Normal- als auch für den Servicebetrieb ist,
brauchst Du keinen separaten Betriebsartenwahlschalter.
Angenommen, ich benötige im Servicebetrieb die Funktion, ein Förderband per Zustimmschalter zu bewegen, habe ich ja "unterschiedliche Arbeitsverfahren", dann wäre ein Betriebsartenwahlschalter Pflicht, richtig??
Würde ein Betriebsartenwahlschalter (zb mit EKS) auch die Aufgabe "Gegen Wiedereinschalten sichern" übernehmen können?

Was Du benötigst, ist ein Lock-Out / Tag Out System, womit Du gegen versehentliches Einschalten
schützt.

Muss das Lock-Out System außerhalb des Sicherheitsbereich sein , oder reicht der Reparaturschalter innerhalb des Bereiches als Maßnahme gegen wiedereinschalten ?
Würde dazu auch ein Schlüsselschalter ausreichend, der die Schütze abschaltet und dadurch die Energiezufuhr trennt? Es schützt zwar gegen versehentliches Einschalten, aber leicht manipulierbar ( Schlüssel bleibt liegen, schlüssel wird nachgemacht)

Prüfe auch, ob es nicht besser wäre, komplett den Hauptschalter (alle Medien) für die Wartung
auszuschalten.
Dies ist Leider aktuell nicht möglich, dazu müssten der Schaltschrank umgebaut werden, da in diesem Schaltschrank auch andere Dinge mitverklemmt wurden

Du musst das Thema "Wartung" gesondert betrachten.
Wegschalten aller Energien ist oft nur die halbe Miete.
Bei Pneumatik und Hydraulik kannst du eingesperrte Drücke haben.
Hier brauchst du dann mind. entsprechende Hinweise oder vielleicht auch Wartungsschalter oder -Ventile

Gruß
Blockmove

Danke für den Hinweis, in diesem Fall wäre lediglich noch Luftdruck vorhanden, welche mit einem Absperrhahn abgeschaltet werden kann

Vielen Dank für eure Hilfe und hoffe das meine noch offenen Fragen noch geklärt werden !
Gruß
 
ich benötige im Servicebetrieb die Funktion, ein Förderband per Zustimmschalter zu bewegen
Du musst dafür erstmal die Risiken und Gefährdungen ermitteln.
Je nach Ergebnis kann sein, dass du das Band nur mit sicher reduzierter Geschwindigkeit (SLS) fahren darfst.
Ich denke mal, dass nicht das Band hier im Focus steht, sondern das Positionieren von Werkstücken, Beseitigen von verklemmten Teilen oder Ähnliches.
Diese Gefahren musst du betrachten.
Da ist unter Umständen die Betriebsart und der Zustimmschalter das aller kleinste Problem.

Danke für den Hinweis, in diesem Fall wäre lediglich noch Luftdruck vorhanden, welche mit einem Absperrhahn abgeschaltet werden kann

Wie sehen denn die sicherheitsfunktionen für die pneumatischen Bewegungen im Normalbetrieb aus?
Gibt es irgendwelche Ventile mit Sperrmittelstellung?

Gruß
Blockmove
 
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